Und sie haben auch zu dir gesagt:
Diese Geschichte in der Donaustadt würde ich nicht mit einer Rauferei unter Schulkindern vergleichen. Es handelt sind um kriminelle Rowdies, von denen einer 18 Jahre alt ist. Der also nicht unter das Jugendstrafrecht fällt. Aber es ist halt so, diese Vorfälle werden systematisch verharmlost.
Unter das Jugendstrafrecht zu fallen, das wird nach getaner Tat überhaupt gerne angestrebt. So geschehen im Fall des Sexualmordes an einer 19 - jährigen Studentin in Freiburg. Hussein K., dem die Tat zur Last gelegt wird, wollte dem Richter weismachen, er wäre zur Tatzeit erst 17 gewesen. Ein vom Gericht bestellter Gutachter kam aber zu dem Schluss, dass der mutmaßliche Schwerverbrecher zum Tatzeitpunkt mindestens 22 Jahre alt war. Das macht beim Urteil einen erheblichen Unterschied: Im (deutschen) Jugendstrafrecht drohen diesem mutmaßlichen Ungeheuer maximal 10 Jahre. Wird er als Erwachsener verurteilt, dann kann (und sollte) es lebenslänglich werden.