(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
nein danke...zu lauwarm für meinen geschmack.
:haha: Na so war's jetzt eh nicht gemeint, das war eher ein Mitleids-Bussal für Dich.

Sag hast du den Artikel wirklich gelesen???
Ja, Du auch? Wie war das mit sinnerfassendem Lesen - dort steht "das Jugendamt erhielt eine Meldung", das heißt noch gar nix. Ich schrieb, dass sich das Jugendamt einschalten, d.h. Maßnahmen ergreifen sollte. Es ist ja oft genug der Fall, dass die Behörde trotz Meldung untätig bleibt.

Diese Aussage bezog sich auf den 11- und 13-jährigen.....
Das steht so aber nicht im Artikel.
 
als ich 13 war, hab ich einem mädchen fast den finger abgeschnitten....(@Mitglied #433941 warst das du? dann sorry nochmals :unsicher::D )

:lol: zum Glück nur fast

Gebe es Straffähigkeit für unter 14jährige, hätte ich eine Anzeige wegen leichter Körperverletzung eingefangen. Aber der Ehrenkodex hat auch vorausgesetzt, dass man nicht petzen geht:fies: Ein Kind kann nunmal nicht die Konsequenz seines Handelns vorausschauend einschätzen.
 
Ja, Du auch? Wie war das mit sinnerfassendem Lesen - dort steht "das Jugendamt erhielt eine Meldung", das heißt noch gar nix. Ich schrieb, dass sich das Jugendamt einschalten, d.h. Maßnahmen ergreifen sollte. Es ist ja oft genug der Fall, dass die Behörde trotz Meldung untätig bleibt.

Nur wie soll das Jugendamt dann OHNE Meldung aktiv werden bzw. sich einschalten bzw. Maßnhamne ergreifen?

Diese Aussage bezog sich auf den 11- und 13-jährigen.....[/quote)

Das steht so aber nicht im Artikel.

Genau so steht es im Artikel!

Die Polizei forschte den Elfjährigen und den 13- Jährigen rasch aus, aber: "Da die Täter nicht strafmündig sind, ist der Fall für uns erledigt", erklärt Polizeisprecher Paul Eidenberger. "Das Jugendamt erhielt eine Meldung."
 
als unterlassene Hilfeleistung einstufen.

...das wird sich ned ausgehen.....da es sich weder um einen Unglücksfall noch um eine Gemeingefährdung handelte.
Denn für einen 18 - jährigen sollte es nicht so schwer sein, wenn er eine 11 - jährigen an dieser Gewalttat hindert.
Eigentlich nicht.......seltsam finde ich aber, dass der 11-jährige als Bandenboss und agiert und seine Mitglieder aber offenbar älter sind.....als 13- oder gar 18-jähriger würde ich mich doch nicht von einem 11-jährigen kommandieren lassen !
 
Nur wie soll das Jugendamt dann OHNE Meldung aktiv werden bzw. sich einschalten bzw. Maßnhamne ergreifen?
Das Lesen scheint wirklich nicht Deines zu sein, vielleicht hast Du ja andere Talente :mrgreen:. Wo habe ich geschrieben, dass das Jugendamt ohne Meldung tätig werden soll?

...das wird sich ned ausgehen.....da es sich weder um einen Unglücksfall noch um eine Gemeingefährdung handelte.
Das stimmt nicht. Auch eine Gewalttat fällt bei unterlassener Hilfeleistung unter den Begriff des Unglücksfalls. Im gegenständlichen Fall ist der 18jährige jedoch, wenn man nach dem verlinkten Bericht geht, Beitragstäter bei der Körperverletzung - mindestens.
 
Ein Kind kann nunmal nicht die Konsequenz seines Handelns vorausschauend einschätzen.

aber vorausschauend ein Messer zu einem Treffen - wie in dem von @Mitglied #171 verlinkten Artikel - mitzunehmen scheinbar schon ;)

Das versteht ein Erwachsener heutzutage nur nicht mehr!

Ich sage es ganz ehrlich, ich will es gar nicht verstehen. Denn teilweise fallen die Tatbestände für mich nicht mehr unter Lausbubenstreiche, Raufereien etc. sondern schlicht und einfach unter Krimininalität. Und wenn man sich zb. wie in einem aktuellen Fall bei uns Oberösterreich gezielt geistig oder körperlich beeinträchtigte und ältere Menschen aussucht, macht man das vorausschauend und nicht im kindlichen Leichtsinn ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein.

Brutales Räuber-Trio im Innviertel ausgeforscht
 
Das stimmt nicht. Auch eine Gewalttat fällt bei unterlassener Hilfeleistung unter den Begriff des Unglücksfalls.
...da müsste aber jeder Gewalttäter, der sein Opfer verletzt liegen lässt, wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden.
Kennst du so einen Fall? Ich nicht.

...das könnte sich ausgehen......zumindest als Anklage.....ob es zu einer entsprechenden Verurteilung kommt.......ist Spekulation.
Kompliziert wird es schon, da die Straftat selbst ja von einem Strafunmündigen ausgeführt wurde......
 
Das Lesen scheint wirklich nicht Deines zu sein, vielleicht hast Du ja andere Talente :D. Wo habe ich geschrieben, dass das Jugendamt ohne Meldung tätig werden soll?

Stimmt, das hast du so nicht, jedoch....

dort steht "das Jugendamt erhielt eine Meldung", das heißt noch gar nix. Ich schrieb, dass sich das Jugendamt einschalten, d.h. Maßnahmen ergreifen sollte. Es ist ja oft genug der Fall, dass die Behörde trotz Meldung untätig bleibt.

.........gehts du scheinbar davon aus, dass egal was dem Jugendamt mitgeteilt wird, die Wahrscheinlichkeit für dich groß genug ist, das diese Behörde untätig bleibt.
 
gehts du scheinbar davon aus, dass egal was dem Jugendamt mitgeteilt wird, die Wahrscheinlichkeit für dich groß genug ist, das diese Behörde untätig bleibt.
Da hat der Kater auch nicht so unrecht. Sei es jetzt auf Grund eingeschränkter Möglichkeiten oder dem Unvermögen des einen oder anderen Jugendamtmitarbeiters aber auch wegen des vlt manchmal irrsinnigen Behördenwegs.
 
...da müsste aber jeder Gewalttäter, der sein Opfer verletzt liegen lässt, wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden.
Kennst du so einen Fall? Ich nicht.
Nein, kann es auch nicht geben. Unterlassene Hilfeleistung ist ein typisches Nebendelikt einer Gewalttat. Im Juristendeutsch heißt es, das eine Delikt wird vom anderen "konsumiert" und daher nicht extra angeklagt. Anderes Beispiel: Wenn bei einem Wohnungseinbruch ein Fenster eingeschlagen wird, erfolgt keine zusätzliche Anklage wegen Sachbeschädigung.

Damit ist auch alles gesagt. Du willst auch meine Postings nicht verstehen, aus Ignoranz oder Dummheit. Darfst dirs aussuchen
Was ist mit Dir los, schlecht zu Abend gegessen?
 
Und sie haben auch zu dir gesagt:


Diese Geschichte in der Donaustadt würde ich nicht mit einer Rauferei unter Schulkindern vergleichen. Es handelt sind um kriminelle Rowdies, von denen einer 18 Jahre alt ist. Der also nicht unter das Jugendstrafrecht fällt. Aber es ist halt so, diese Vorfälle werden systematisch verharmlost.



Unter das Jugendstrafrecht zu fallen, das wird nach getaner Tat überhaupt gerne angestrebt. So geschehen im Fall des Sexualmordes an einer 19 - jährigen Studentin in Freiburg. Hussein K., dem die Tat zur Last gelegt wird, wollte dem Richter weismachen, er wäre zur Tatzeit erst 17 gewesen. Ein vom Gericht bestellter Gutachter kam aber zu dem Schluss, dass der mutmaßliche Schwerverbrecher zum Tatzeitpunkt mindestens 22 Jahre alt war. Das macht beim Urteil einen erheblichen Unterschied: Im (deutschen) Jugendstrafrecht drohen diesem mutmaßlichen Ungeheuer maximal 10 Jahre. Wird er als Erwachsener verurteilt, dann kann (und sollte) es lebenslänglich werden.

Das stimmt so nicht.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben