(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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nicht dass ich mit denen jetzt mitleide hätte, solche asozialen typen g'hören auf jeden fall aus der gesellschaft entfernt. kann mir aber nicht vorstellen dass das urteil hält ...

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Manche kriegen nur zehn Jahre für GEPLANTEN Mord (ja, @Mitglied #52454, redundant, aber umgangssprachlich besser :) ).
Die Vollidioten gehören sicher auch bestraft, aber die Relation ist zu schief. Mein Vorschlag: 10-15 Jahre.
 
kann mir aber nicht vorstellen dass das urteil hält
Die Vollidioten gehören sicher auch bestraft

Natürlich ist es kein Mord, das Urteil wird nicht halten. Hier müsste der Gesetzgeber aktiv werden. Der Strafrahmen für vorsätzliche Geneingefährdung könnte für solche besonders schwerwiegenden Fälle ausgeweitet werden. Aber auch für Fälle, wo es nicht zu solchen dramatische Folgen gekommen ist, sollten durchaus drakonische (mehrjährige) Strafen vorgesehen werden. Wehret den Anfängen! Nicht warten, bis es wieder Tote gibt!
 
Der Autofahrer. Ist ja in dem Sinne kein Mord.

waren Zwei!...ein Dritter ist getötet worden.

Was die Frage allerdings aufwirft, warum der Richter ein Urteil abgibt, wo die Grundlage nicht vorhanden ist.
...die Grundlage wurde hergeleitet....wegen "mittäterlichem Geschehen mit bedingtem Tötungsvorsatz“ und die Fahrzeuge der beiden Männer, waren als Tatwaffe ein gemeingefährliches Mittel gewsen....erfüllt den Tatbestand von Mord.
 
Ich hätte wohl nicht auf Mord entschieden, aber stören tut mich dieses Urteil nicht. In Sachen Generalprävention ist es hervorragend.
 
andere kommen mit einer bedingten davon … da is irgenwas schief .
 
ja wenn ich mir nur erinnern könnte, war wohl heute in der presse oder kurier ;)
 
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