(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Hier gehts um den zweiten, den Michael, der die kleine Nicole vergewaltigt hat. Ich habe auch nicht durchgeblickt was mit ihm weiter passieren wird. Wie gesagt, die Geschichte ist verwirrend, und die Informationen dünn gesät.
Nicht nur:

"Schließlich wurde "Kommissar DNA" zwei Männern zum Verhängnis: Im Oktober 2000 wurde Herbert P. in der Causa Schriefl als mutmaßlicher Mörder festgenommen. Schon 1989 hatte man in dieser Sache gegen ihn ermittelt, doch erst ein DNA-Gutachten erbrachte den eindeutigen Beweis, dass die Spuren an der Leiche mit seinem Erbgut übereinstimmten. Herbert P. wurde am 11. Dezember 2001 zu 15 Jahren Haft verurteilt - die Höchststrafe für den zum Tatzeitpunkt noch nicht 21-Jährigen. Die Strafe wurde am 13. Juni 2002 endgültig bestätigt."
 
Nicht nur:

"Schließlich wurde "Kommissar DNA" zwei Männern zum Verhängnis: Im Oktober 2000 wurde Herbert P. in der Causa Schriefl als mutmaßlicher Mörder festgenommen. Schon 1989 hatte man in dieser Sache gegen ihn ermittelt, doch erst ein DNA-Gutachten erbrachte den eindeutigen Beweis, dass die Spuren an der Leiche mit seinem Erbgut übereinstimmten. Herbert P. wurde am 11. Dezember 2001 zu 15 Jahren Haft verurteilt - die Höchststrafe für den zum Tatzeitpunkt noch nicht 21-Jährigen. Die Strafe wurde am 13. Juni 2002 endgültig bestätigt."

Diese diffuse Berichterstattung ist unter aller Sau. Sorry. Aber gerade in diesem konkreten Fall, der mich mehr als eine schlaflose Nacht gekostet hat, wäre eine offengelegte Rechtssprechung wünschenswert, so bleibt das Kaffesudlesen, das weiteren Spekulationen und Ängsten Nahrung bietet. Vermutlich bin ich für diesen Fall zu emotional, um die Fakten nüchtern anerkennen zu können.
 
Stand Beides nicht in der Zeitung....

Und sie haben auch zu dir gesagt:
"Wenn du jemandem was erzählst, stechen wir dich ab!"

Diese Geschichte in der Donaustadt würde ich nicht mit einer Rauferei unter Schulkindern vergleichen. Es handelt sind um kriminelle Rowdies, von denen einer 18 Jahre alt ist. Der also nicht unter das Jugendstrafrecht fällt. Aber es ist halt so, diese Vorfälle werden systematisch verharmlost.

Mit diesen Worten lässt der elfjährige Tschetschene William am Boden liegen. Zuvor hatte er mit einem 18- jährigen Landsmann und einem Afghanen (13) den Buben vom Rad gestoßen, mit Schlägen ins Gesicht und Bauchtritten krankenhausreif geprügelt. William musste das Wochenende im Spital verbringen.

Unter das Jugendstrafrecht zu fallen, das wird nach getaner Tat überhaupt gerne angestrebt. So geschehen im Fall des Sexualmordes an einer 19 - jährigen Studentin in Freiburg. Hussein K., dem die Tat zur Last gelegt wird, wollte dem Richter weismachen, er wäre zur Tatzeit erst 17 gewesen. Ein vom Gericht bestellter Gutachter kam aber zu dem Schluss, dass der mutmaßliche Schwerverbrecher zum Tatzeitpunkt mindestens 22 Jahre alt war. Das macht beim Urteil einen erheblichen Unterschied: Im (deutschen) Jugendstrafrecht drohen diesem mutmaßlichen Ungeheuer maximal 10 Jahre. Wird er als Erwachsener verurteilt, dann kann (und sollte) es lebenslänglich werden.
 
von denen einer 18 Jahre alt ist. Der also nicht unter das Jugendstrafrecht fällt.
Ich würde mich zunächstmal mit den Alters- und Reifestufen des Jugendstrafrechtes auseinandersetzen, bevor ich mich zu einer Aussage hinreißen lassen würde, ab welchem Alter es nicht mehr anzuwenden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alert schützt vor Torheit nicht.
Aber Jugend schützt offenbar vor Strafe.
 
Ich würde mich zunächstmal mit den Alters- und Reifestufen das Jugendstrafrechtes auseinandersetzen, bevor ich mich zu einer Aussage hinreißen lassen würde, ab welchem Alter es nicht mehr anzuwenden ist.
Strafmündig ist er aber sicher. Die Aussage des Polizeisprechers, man könne gegen die Täter mangels Strafmündigkeit nix tun, ist daher in diesem einen Fall nicht richtig.

Bei den anderen Tätern sollte sich zumindest das Jugendamt einschalten. Das ist ja in weit harmloseren Fällen sehr fleißig.
 
Diese diffuse Berichterstattung ist unter aller Sau. Sorry. Aber gerade in diesem konkreten Fall, der mich mehr als eine schlaflose Nacht gekostet hat,
bei diesen fällen war aber auch die polizeiarbeit damals schon unter aller sau...ich weiss ja nicht, welche zigtausende sie dazu befragt haben... sicher nicht die "grössten oder bekannten" pücher der hanssonsiedlung.
verstärkte polizeipräsenz? die müssen sich damals gut versteckt haben... :rolleyes:
und ja....schlaflose nächte hatten wohl alle eltern und teenager (kinder) die dort aufgewachsen sind...inkl. dem von den eltern auferlegte "hausbegehungsverbot" der
ada-christengasse.


zum thema "früher" und raufen, verletzungen und spital...
als ich 13 war, hab ich einem mädchen fast den finger abgeschnitten....(@Mitglied #433941 warst das du? dann sorry nochmals :unsicher::D ) ich hatte die schere in der hand...sie wollte sie ausborgen...ich brauchte sie noch... sie wollte sie nur kurz... stur wie ich war und im eifer des gefechts.... sie die finger vorne und ich hab zugedrückt... hoppala, der finger hing eh noch bissl dran :unsicher:
mit einer entschuldigung und einer grossen tafel schokolade war das thema für ihre eltern und sie erledigt.

oder meine schwester, die hatte in der schule einem anderen mädchen eine gescheuert...am abend stand deren mutter samt mädchen vor unserer tür.. "ihr kind hat mein kind geschlagen"... meine mutter: warum hast sie geschlagen? meine schwester: weils deppat g'schaut hat...deren mutter: na hören's ihnen des an... meine mutter: ein kurzer blick und dann sagte sie ziemlich trocken: aber sie schaut ja wirklich deppat.
sache erledigt.

seit 10,15 jahren werden solche dinge fast nur mehr per anzeige geregelt und in vielen fällen findet man auch eine "einfache watsch'n" im spital wieder...alleine schon aus dem gedanken heraus, man könnte da ja bissl schmerzensgeld raus kitzeln... irgendwie schon traurig für die "kinder der 70er, 80er jahre"


Ich habe versucht - so wie andere Eltern auch - meine Kinder gewaltfrei zu erziehen in dem Sinne, dass ich ihnen gepredigt habe, dass man nicht zuhaut.
Gebracht hat es im Endeffekt das, dass mein Sohn 2 Jahre aufs massivste gemobbt wurde inklusive körperlicher Übergriffe, weil er sich nicht mal gewehrt hat.
ich hab zwei nachzügler-brüder und ich weiss noch, wie ich den beiden früher immer eingetrichtert habe: ihr haut nicht hin, ihr zettelts keine schlägerei an, ihr macht es verbal oder gar nicht....ABER wenn euch einer haut, dann stehts nicht rum sondern prackts dem gefälligst auch eine.
obendrein bekamen sie eine menge selbstbewusstsein von daheim aus mit... hat super funktioniert, es gab nie eine schlägerei, heute sind die beiden erwachsen und diejenigen die schon etliche lokalschlägereien ihrer freunde verhindert haben.


wo waren wir? ach ja wahnsinnige rechtsssprechung...
ja 15 jahre sind zwar 15 jahre...mag auf dem papier schon stimmen
aber wenn einer 15 jahre ausfasst und nach 8 jahren heimgeht...dann sind eben 15 jahre nicht gleich 15 jahre... die 7 jahre auf bewährung werden ihm nicht viel jucken...

lebenslang endet für manche komischerweise auch nach 15 jahren...
 
seit 10,15 jahren werden solche dinge fast nur mehr per anzeige geregelt und in vielen fällen findet man auch eine "einfache watsch'n" im spital wieder...
Im Zusammenhang mit dem von @Mitglied #171 zitierten Fall ist das eine Verharmlosung. Da sind drei mit Verletzungsabsicht auf einen losgegangen, einer der Täter war schon 18, und die haben bewusst auf Kopf und Bauch hingetreten. Sowas ist nicht vergleichbar mit unseren Raufereien damals. Wir hatten ganz unbewusst eine Art Ehrenkodex, z.B. "zwei gegen einen ist unfair" (Ausnahme wenn der Gegner deutlich älter und größer war). Wer sich nicht daran gehalten war, galt als feige Sau. Das sehe ich heute nicht anders als damals.
 
du sollst auch zusammenhänge lesen und nicht zusammenhänge dichten. :trost:
nirgends hab ich gogolores zitierten fall angesprochen...
Was ich soll, entscheidest sicher nicht Du :bussal:.
Das Thema "Raufereien unter Jugendlichen" ist exakt nach dem von @Mitglied #171 zitierten Fall aufgekommen.
 
du sollst auch zusammenhänge lesen und nicht zusammenhänge dichten. :trost:
nirgends hab ich gogolores zitierten fall angesprochen...
Ich geb dir bei vielem, was du geschrieben hast, recht. Aber ich hab es auch auf den von mir zitierten Fall bezogen.
Aber: Das mit dem Schmerzensgeld ist in solchen Fällen sicher nicht im Vordergrund. Wie viel Schmerzensgeld willst du von tschetschenischen oder afghanischen Sozialfällen heraus holen?

Da sind drei mit Verletzungsabsicht auf einen losgegangen, einer der Täter war schon 18,
Dass sich ein 18 - jähriger an einer Schlägerei gegen ein Kind beteiligt, das wäre damals sowieso undenkbar gewesen.
 
Die Aussage des Polizeisprechers, man könne gegen die Täter mangels Strafmündigkeit nix tun, ist daher in diesem einen Fall nicht richtig.

Diese Aussage bezog sich auf den 11- und 13-jährigen.....
Wir wissen nicht ob sich der 18-järige an den Prügeln beteiligt hat oder ob er nur dabei gestanden ist....das geht aus dem Artikel nicht hervor......
Laut Artikel wird auch das Jugendamt eingeschaltet.....

Sag...hast du den Artikel gelesen...und noch viel wichtiger: auch verstanden?
 
nein danke...zu lauwarm für meinen geschmack.

Ich geb dir bei vielem, was du geschrieben hast, recht. Aber ich hab es auch auf den von mir zitierten Fall bezogen.
Aber: Das mit dem Schmerzensgeld ist in solchen Fällen sicher nicht im Vordergrund. Wie viel Schmerzensgeld willst du von tschetschenischen oder afghanischen Sozialfällen heraus holen?
ok, ich hab es allgemein gemeint "raufereien früher und heute" und mich nicht auf diesen speziellen fall bezogen.
und auch in diesem fall wird "schmerzensgeld rauskitzeln" auch kein motiv gewesen sein für einen spitalsbesuch/aufenthalt, da bin ich auch bei dir...

aber in vielen fällen ist das "lass dich umfallen, nach einer watsch'n" heute beliebter als anno dazumals.

Dass sich ein 18 - jähriger an einer Schlägerei gegen ein Kind beteiligt, das wäre damals sowieso undenkbar gewesen.
da könnte man jetzt auch ewig diskutieren, warum war das so? hatten wir damals eine ausgeprägtere "welpenschutzmentalität" oder kinder von damals einfach mehr respekt vor erwachsenen, dass vielen kindern gar nicht eingefallen wäre z.b. einem älteren eine "go anzuhängen" und/oder zu provozieren?

und nein, natürlich erlaubt keine provokation eines kindes, dass ich als erwachsener handgreiflich werde.
 
und nein, natürlich erlaubt keine provokation eines kindes, dass ich als erwachsener handgreiflich werde.
Nachdem das heute nicht einmal den Eltern zugestanden wird, dann erst recht keinem Fremden. Ob der Bub provoziert hat, das wissen wir nicht. Ich jedenfalls in meiner Kinder - und Jugendzeit war klug genug, solchen Problemen nach Möglichkeit aus dem Weg zu gehen.

Dort, wo ich meine Kindheit verbracht habe, da hätte es diese Probleme bis in die 60 - er in jeder Menge gegeben. Ich bin am Küniglberg aufgewachsen (ja, es gab auch eine Zeit vor dem ORF :D) und dort war ein großes Barackenlager mit sogenannten Heimatvertriebenen. Deren Kinder waren weitaus in der Mehrheit .........
Aber dass jemand von uns "indigenen" Wienern nach Schlägereien ins Spital gekommen wäre? :hmm:
 
Strafmündig ist er aber sicher. Die Aussage des Polizeisprechers, man könne gegen die Täter mangels Strafmündigkeit nix tun, ist daher in diesem einen Fall nicht richtig.

Bei den anderen Tätern sollte sich zumindest das Jugendamt einschalten.

Die Polizei forschte den Elfjährigen und den 13- Jährigen rasch aus, aber: "Da die Täter nicht strafmündig sind, ist der Fall für uns erledigt", erklärt Polizeisprecher Paul Eidenberger. "Das Jugendamt erhielt eine Meldung."

Sag hast du den Artikel wirklich gelesen???

Diese Aussage bezog sich auf den 11- und 13-jährigen.....
Wir wissen nicht ob sich der 18-järige an den Prügeln beteiligt hat oder ob er nur dabei gestanden ist....das geht aus dem Artikel nicht hervor......
Laut Artikel wird auch das Jugendamt eingeschaltet.....

Sag...hast du den Artikel gelesen...und noch viel wichtiger: auch verstanden?

Sinnerfasendes Lesen ist offenbar nicht nur bei Kindern und Jugendlichen heutzutage ein Problem!:rofl::lol::rofl::lol::rofl::lol:
 
Wir wissen nicht ob sich der 18-järige an den Prügeln beteiligt hat oder ob er nur dabei gestanden ist....das geht aus dem Artikel nicht hervor......
An den Prügeln vielleicht nicht, aber er war jedenfalls am Tatvorgang nicht ganz unbeteiligt.

Zuvor hatte er mit einem 18- jährigen Landsmann und einem Afghanen (13) den Buben vom Rad gestoßen,

Und wenn der 18 - jährige Tschetschene daneben steht und nur deppert zuschaut, dann könnte man das auch als unterlassene Hilfeleistung einstufen. Denn für einen 18 - jährigen sollte es nicht so schwer sein, wenn er eine 11 - jährigen an dieser Gewalttat hindert.
 
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