(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Den Artikel habe ich gelesen. Eine Nichtwiederholung der Tat allein vom Pillenschlucken abhängig zu machen, ist kompletter Wahnsinn. :kopfklatsch:

Naja, das war 2009, er war geständig, ist seitdem in Behandlung ohne straffällig zu werden, ma geht wohl davon aus, das es einmalig war.
 
Wobei sofortige Abschiebung (mit wirksamer Verhinderung der Wiederkehr) die weitaus effektivere Strafe ist

1. wissen wir alle, das es so ned läuft ;)
2. bin ich nicht davon überzeugt, das Dein ewiger Hass gegen Ausländer uns hier weiterbringt ;)
3. ich find es in Ordnung, das die hier absitzen müssen, für s Opfer bringt es auch nix, wenn die straffrei ausgehn durch Abschiebung.
 
Inwiefern ist das ein Beleg?
Ein Grundprinzip des Strafrechts ist es, dass man nur für schuldhaftes Verhalten bestraft werden soll. Wenn jemand auf Grund einer psychischen Erkrankung nicht erkennen kann, dass er etwas Falsches tut, kann man ihm dafür keine Schuld zurechnen.
Genau das bezweifle ich. Ich halte das für ein reines Gedankenkonstrukt. Man sieht ja in vielen Fällen, wie fehleranfällig die Einschätzung der Zurechnungsfähigkeit ist, zudem steht dem Missbrauch Tür und Tor offen. Das Ergebnis, dass ein Mörder weder ins Gefängnis noch in eine Anstalt muss, ist absurd.

glücklicherweise hat er aber beim Grazer Amokfahrer nicht "gezogen" - versucht wurde es ja vom Täter und seiner Anwältin.
Dort hat es nicht gezogen - das bringt aber für andere Fälle gar nix.
 
1. wissen wir alle, das es so ned läuft ;)
2. bin ich nicht davon überzeugt, das Dein ewiger Hass gegen Ausländer uns hier weiterbringt ;)
3. ich find es in Ordnung, das die hier absitzen müssen, für s Opfer bringt es auch nix, wenn die straffrei ausgehn durch Abschiebung.

In einem Punkt irrst du. Ich hasse keine illegalen Ausländer. Ich will sie nicht hier haben, da ich keine Lust habe, sie mit meinen Steuern und Sozialabgaben zu erhalten. Ansonsten sind sie mir scheissegal.
 
Bin ich jetzt erfreut ;)

das wollen wir anderen auch nicht, aber es ändert halt nix an der Rechtssprechung, die muss für alle gleich sein. ;)

Was hast du dir eigentlich vorgestellt? Habe ICH je ein Wort geschrieben, man sollte sollte Illegale aufknüpfen oder vergasen oder Illegalenlager anzünden? :mad: Ich sehe es völlig sachlich: für mich gilt die Schengen-Aussengrenze und wir als Österreicher haben keine rechtliche Verpflichtung, Illegale aufzunehmen und durchzufüttern. Dass unsere Politiker Österreich verraten haben und es anders praktizieren, kann ich nur durch die Unterstützung rechter Parteien in den Auswirkungen mildern. Das betrachte ich als mein Bürgerrecht, mit HASS hat das ABSOLUT nichts zu tun. :kopfklatsch:
 
Betrifft jeden anderen Fall, in dem der Täter kein Geld hat, auch ;) ich kenn nicht den genauen Wortlaut des Urteils, aber WER wurde denn verurteilt, SG zu zahlen ? Alle zusammen oder einer von ihnen oder wie ?
Wer von ihnen, das ist die nächste Frage. Wenn gemeinsam, wie erfolgt die Aufteilung?
Meine Frage nach dem Zahler hat sich mir auch deswegen aufgedrängt, weil nach Vebüßung der Strafe doch (hoffentlich) die Abschiebung erfolgt. Oder haben wir die gar schon eingebürgert? :hmm:
 
Da unterscheidet das Gericht/Urteil nicht, ob der Täter Geld hat

Also wird das Opfer von den gewissenlosen Verbrechern nicht nur verhöhnt, wie der Bericht über die Verhandlung
aussagt, sondern bekommt wahrscheinlich keinerlei finanzielle Wiedergutmachung. Obwohl man so etwas mit
Geld ohnehin nicht abgelten kann.
 
Man möge mich steinigen, denn ich wünsche es mir, dass solche Verbrecher eine gerechte Strafe bekommen...
 
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