(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Lt. Artikel klassische Bandenkriminalität. Ins Gefängnis und dann ab nach Hause - genau solche Leute brauchen wir absolut nicht in Österreich.
Rein theoretisch fein, rein praktisch würd ein System, in dem man sowas erfolgreich durchziehen könnt, heutzutage noch an zu vielen Gründen scheitern, von Politik bis Budget.

Ich schätze es wird noch 5-10 Jahre dauern, bis die Technologie breit genug aufgestellt ist um sowas einfacher zu machen. Gesichtserkennung, biometrischer Pass, Nachricht an das richtige Amt wenn so jemand (wieder) auftaucht bzw. Datentausch mit anderen Staaten um nicht von neu-eingereisten*) Straftätern "überrascht" zu werden.

Wenn’s mal soweit ist werden all die Politiker die Sicherheit auf ihr eigenes zutun zurückführen versuchen. Nur im Moment, wo es noch ein Aufwand wär, schreien sie lieber herum als irgendwelche Lösungen zu organisieren.

*) Das wär für mich mal ne interessante Statistik—wie viele der Gewalt- bzw. Sexualstraftäter schon im Herkunftsland als solche bekannt waren. Hab ich bisher nirgends gelesen.
 
) Das wär für mich mal ne interessante Statistik—wie viele der Gewalt- bzw. Sexualstraftäter schon im Herkunftsland als solche bekannt waren. Hab ich bisher nirgends gelesen.

...glaub ich auch nicht das es sowas dort gibt ;) da dort sicher dies als :lalala: eingestuft :rolleyes: oiso wuarscht :shock:
 
Das seriöse Printmedium schreibt auch:

Der Beamte sagt, dass ein Gutteil der Anzeigen in Wahrheit Verleumdungen seien.

Dir ist aber schon klar, dass diese Verleumdungen meist in einem besonderen Umfeld stattfinden. Ein häufiger Fall ist das Rachebedürfnis nach heftigem Rosenkrieg. Du erinnerst dich sicher an den Fall Kachelmann. Von solchen Verleumdungen sind Ausländer naturgemäß eher wenige betroffen. Wenn ich diese Fälle weg rechne, dann schaut es für den Ausländeranteil noch ungünstiger aus.
 
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Ich will das jetzt nicht recherchieren
...in den letzten 30 Jahren ist das Wahlalter(auf Bundesebene) einmal (2007) herabgesetzt worden. Auf Landesebene in einzelnen Bundesländern auch schon früher.
Beim Führerschein hat sich vor allem bei den Motorrädern (Gruppe A) das Einstiegsalter, abhängig von der Leistung oft geändert. Sowohl nach unten als auch nach oben.
Am 1. März 1999 wurde die vorgezogen Lenkberechtigung (L17) eingeführt.

Aber ich hab mit 18 jedenfalls längst nicht wählen dürfen.
Ich auch nicht....:shock:
...das aktive Wahlrecht ist 1992 von 19 auf 18 Jahre herabgesetzt worden.......1968 von 20 auf 19 Jahren.....also müsste sich bei dir das "noch lange nicht" ausgehen.....

In Österreich sind Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht deliktfähig.
Unter Deliktsfähigkeit versteht man die konkrete Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.

Die Frage ist: Wo ist der Zusammenhang zu Wahlrecht und Führerschein?
 
In Zukunft dürfen Menschen in einem gewissen Alter nicht rauchen, aber wählen gehen. :up::haha:
Man darf mit Menschen in einem gewissen Alter Sex haben, aber sie nicht fotografieren. o_O
Usw.
 
Die Frage ist: Wo ist der Zusammenhang zu Wahlrecht und Führerschein?
Einen Zusammenhang habe ich ja nicht behauptet, lediglich 2 Altersbeschränkungen benannt, die im Laufe der Zeit nach unten revidiert worden sind. Aber wenn du so willst, dann gibt es natürlich einen Zusammenhang. Für das Lenken eines Kraftfahrzeuges ist mMn ein hohes Maß an Verantwortungsgefühl erforderlich. Und das trifft auch bei der Ausübung des Wahlrechtes zu. Demokratieverständnis heißt für mich auch, die Wahl nach reiflicher Überlegung zu treffen.

In Zukunft dürfen Menschen in einem gewissen Alter nicht rauchen, aber wählen gehen. :up::haha:
Wenn ich so in mich gehe .... ich habe sehr zeitig (15 oder 16) mit dem Rauchen begonnen. Warum??? Weil ich in dem Alter noch viel zu dumm war, um die möglichen Folgen zu begreifen. Nahezu alle meine Freunde haben in diesem Altersrahmen mit dem Rauchen begonnen. Und das ist für mich der Beweis, dass man in dem Alter wirklich nicht reif für diese Entscheidung ist. Nun könnte man sagen, dass man mit 16 schon die Verantwortung für sich selbst übernehmen kann. Ich sehe das ganz anders. Ich habe bereits mit 21 das Rauchen aufgegeben, meine Freunde nicht. Einem von ihnen wurde vor wenigen Jahren ein Lungenflügel operativ entfernt (seine Lieblingsmarke war John Player Navy Cut). Der andere hatte bereits 2 Bypass - Operationen (früher nannte man das "Raucherbein") und ist auf Grund diverser gesundheitlicher Probleme (eindeutig durch Rauchen gefördert) recht eingeschränkt, was z. B. die Reisetauglichkeit angeht. Seither muss ich alleine auf Reisen gehen.

Ich muss an dieser Stelle @Mitglied #86549 sehr positiv erwähnen. Er hat in einem Thread sozusagen live seine Anstrengungen beschrieben, sich das Rauchen abzugewöhnen. Ich hoffe für ihn, dass er stark geblieben ist.

Man darf mit Menschen in einem gewissen Alter Sex haben, aber sie nicht fotografieren. o_O
Das ist - lateks666 kann das sicher genau beschreiben - auch eine Frage, wie alt ich selber bin. Und für Prostitution gilt jedenfalls ein höheres "Eintrittsalter". Aber dass man nicht fotografieren darf? Natürlich ist Kinderpornografie verboten. Aber sogar Präsidenten haben das auf ihrem PC. Und sagen dann, es war ein Hacker - Angriff.
 
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Für das Lenken eines Kraftfahrzeuges ist mMn ein hohes Maß an Verantwortungsgefühl erforderlich.
...unter Anderem......
Wobei z.B beim L17 die Verantwortung mit Erfahrung und Konditionierung ausgeglichen wird.
Aber ob ein 18-Jähriger, sooo viel verantwortungsvoller ist, als ein 17-jähriger?

Und das trifft auch bei der Ausübung des Wahlrechtes zu. Demokratieverständnis heißt für mich auch, die Wahl nach reiflicher Überlegung zu treffen.

...ja...für mich auch.
Allerdings ist diese "reifliche Überlegung" altersunabhängig....und kann man dann den Wähler echt verantwortlich machen, wenn seine Wahl dann einen Blödsinn macht?

Bei der Deliktfähigkeit sieht das schon ein wenig anders aus.....da geht es ja nicht um die Verantwortlichkeit....sondern um die Einsicht etwas Unerlaubtes zu machen, was auch von der geistigen Entwicklung abhängig ist.
Ab welchem Alter würdest denn DU eine Deliktfähigkeit sehen?
 
Ab welchem Alter würdest denn DU eine Deliktfähigkeit sehen?
Von einem 12 - Jährigen würde ich unbedingt erwarten, dass er weiß, dass Tötung oder schwere Körperverletzung nicht erlaubt ist. Sollte auch bei noch jüngeren Straftätern zu erwarten sein. Das gilt auch für schwere Vermögensdelikte (nicht gemeint: Im Supermarkt Kaugummi klauen). Für mich wäre die einzige Einschränkung, dass ich so junge Menschen keinesfalls mit Erwachsenen oder auch älteren Jugendlichen gemeinsam einsperren würde.

Was geschieht eigentlich wirklich mit einem 10 - Jährigen, der eine Tat begeht, welche bei einem Erwachsenen zu langer Freiheitsstrafe führen würde?
 
Was geschieht eigentlich wirklich mit einem 10 - Jährigen, der eine Tat begeht, welche bei einem Erwachsenen zu langer Freiheitsstrafe führen würde?
Hängt natürlich in erster Linie von der Tat und den Umständen ab.
Jedenfalls schaltet sich das Jugendamt ein und es kann zu erzieherischen Maßnahmen kommen, z. B. eine Unterbringung in eine betreute Wohngemeinschaft.
Die sind zwar ned so krass wie früher die städtischen Kinderheime, oder Klosterschulen....aber Urlaubsheime sinds auch ned gerade...
Wenn die Betreuer kompetent arbeiten und der G´schrapp kein Psycho ist, ist die Sozial-Prognose, dass er wieder in die Gesellschaft eingegliedert wird recht gut.......
 
Nachtrag:

Von einem 12 - Jährigen würde ich unbedingt erwarten, dass er weiß, dass Tötung oder schwere Körperverletzung nicht erlaubt ist.
Es geht nicht...nur... um dass Wissen, dass es nicht erlaubt ist.
Man kann ja auch bestraft werden, wenn man nicht weiß, dass etwas nicht erlaubt ist.
Es geht vor Allem um die Einsicht....z.B. warum es nicht erlaubt ist oder welche Folgen die Tat nach sich zieht....also ein Erkenntnis, die durch eigene Wahrnehmung und analytisches Nachdenken, gewonnen wird.
 
Die sind zwar ned so krass wie früher die städtischen Kinderheime, oder Klosterschulen....aber Urlaubsheime sinds auch ned gerade...
Was hast du gegen Klosterschulen? Konfessionelle Schulen sind doch keine Erziehungsanstalten. Und im Feld der immer inkompetenter werdenden Schulausbildung sind sie eher positive Bespiele. Wobei ich Islamschulen da einmal ausnehme. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Da irgendwelche Altersbegrenzungen laufend nach unten korrigiert werden (Wahlrecht, Führerschein), wären auch bei der Strafmündigkeit solche Überlegungen angebracht. In dem Fall wurde das Verbrechen "nur" angedroht (für einen Erwachsenen wär das aber bereits der Tatbestand der gefährlichen Drohung), aber wir haben genügend Fälle, wo sogenannte "Minderjährige" durch Raub und Körperverletzung glänzen.
Ja, und das gehört auch MMN strenger bestraft als derzeit, insbesondere wenn das Verbrechen System hat.

"I bring Di um" ist unter Erwachsenen nicht automatisch eine gefährliche Drohung. Es muss eine gewisse Ernsthaftigkeit dahinterstecken, um das Gegenüber in Furcht und Unruhe zu versetzen. Es kann durchaus sein, dass das im konkreten Fall zutraf, so wie Du und @Mitglied #261616 es darstellt - aber darüber wissen wir MMN zu wenig. Ich wage jedoch zu behaupten, dass es unter Jugendlichen regelmäßig an der nötigen Ernsthaftigkeit fehlt.
 
Wenn die Betreuer kompetent arbeiten und der G´schrapp kein Psycho ist
Diese G´schroppen sind keine Psychos, sondern angeblich sogar von ihren Eltern dazu angestiftet. Soeben im ORF ein Bericht über organisierten Taschendiebstahl. 27 ausgebildete Diebinnen (kein innenliegend großes I :mrgreen:) im Alter ab 12 Jahren wurden samt den erwachsenen Haupttätern festgenommen.

Dank Personenfreizügigkeit können die ihr Gewerbe innerhalb der gesamten EU ausüben. Wir werden sie nie mehr los werden.

Prozess in Berlin: Verfahren um europaweit organisierten Taschendiebstahl - SPIEGEL ONLINE - Panorama

Kinder zum Stehlen geschickt? Ehepaar schweigt

Kriminelle Strukturen in Bulgarien | Bulgarien Forum • HolidayCheck
 
Was hast du gegen Klosterschulen? Konfessionelle Schulen sind doch keine Erziehungsanstalten. Und im Feld der immer inkompetenter werdenden Schulausbildung sind sie eher positive Bespiele. Wobei ich Islamschulen da einmal ausnehme. :D

Klosterschulen, oder andere private Schulen sind die einzige Möglichkeit, seinen Kindern
die nötige Schulische Bildung zukommen zu lassen.
 
Diese G´schroppen sind keine Psychos, sondern angeblich sogar von ihren Eltern dazu angestiftet. Soeben im ORF ein Bericht über organisierten Taschendiebstahl. 27 ausgebildete Diebinnen (kein innenliegend großes I :D) im Alter ab 12 Jahren wurden samt den erwachsenen Haupttätern festgenommen.
Ich habs auf "Superfly" gehört.
Die Haupttäter sind Kroaten und haben Mädchen zum Stehlen gezwungen.
Den Haupttäter sollens das Schmalz geben, was sie verdienen.....die Mädels zu resozialisieren wäre sicher eine Herausforderung, aber wie es aussieht, werden die wohl ausgewiesen werden.
Dank Personenfreizügigkeit können die ihr Gewerbe innerhalb der gesamten EU ausüben.
Jetzt offenbar nicht mehr, da diese Gruppe ja aufgeflogen ist.
Leider ist es so, dass es Menschen gibt, die gewisse Umstände missbrauchen.

Es ist nicht nur die Personenfreizügigkeit, die diese Taten ermöglicht, sondern auch die Mobilität. Der Handel mit leistbaren, gebrauchten Fahrzeugen und der Ausbau der Verkehrsverbindungen, erleichtert solchen Tätern das Reisen in der EU auch ungemein.




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