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Und warum steht's dann leer, wenn es eh gebraucht wird!?Wenn du zum Abschieben meinst, da gibt es ein ganz neues (glaube Tirol) steht aber fast leer.
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Und warum steht's dann leer, wenn es eh gebraucht wird!?Wenn du zum Abschieben meinst, da gibt es ein ganz neues (glaube Tirol) steht aber fast leer.
Ich nehme an, weil erstens die Gründe für Schubhaft sehr eng gefasst sind, zweitens die maximale Dauer von Schubhaft (6 Monate) offenbar so kurz ist, dass es sich selten lohnt, einen illegalen Ausländer in Schubhaft zu nehmen, weil er weit vor Ausstellung der nötigen Rückführungs-Dokumente durch das Heimatland wieder entlassen werden muss.Und warum steht's dann leer, wenn es eh gebraucht wird!?
6 Monate sind nur zulässig, wenn der Schubhäftling seine Identität erfolgreich verschleiert hat. Andernfalls sind nur 4 Monate zulässig (Bedingung: volljährig). Mündige Minderjährige dürfen 2 Monate in Schubhaft genommen werden. Noch jüngere Personen gar nicht.zweitens die maximale Dauer von Schubhaft (6 Monate) offenbar so kurz ist
Sry ned Tirol, sondern Steirermarknd warum steht's dann leer, wenn es eh gebraucht wird
..das ist auch ned mehr so aktuell......
Und das zeigt die Problematik:Offenbar hat sich da was getan:
Von den aktuell rund 160 Schubhäftlingen sind 120 straffällig gewordene Asylwerber. Derzeit sitzen diese ein halbes Jahr in Schubhaft und müssen dann, wenn sie von ihren Heimatländern nicht zurückgenommen werden, wieder freigelassen werden.
Das gilt nur für Schubhäftlinge, die jünger als 18 Jahre sind. Aber egal ob 4 oder 6 Monate, Schubhaft löst das Problem nicht, auch wenn so mancher Winkeladvokat das anders siehtSo viel ich weiß, müssen sie schon nach 4 Monaten frei gelassen werden.
Ist halt nach spätestens 6 Monaten die Realität.aber ein Freilassen und sich dann frei bewegen können,
Noch wer gegen die Todesstrafe?
Somit könnte man sich Prozesse ja gleich ersparen, oder?
Sehe ich nicht so. Die Suppe war vermutlich zu dünn, welche die Staatsanwaltschaft dem OLG da serviert hat.
Sehe ich nicht so. Die Suppe war vermutlich zu dünn, welche die Staatsanwaltschaft dem OLG da serviert hat.
ich sag mal so: "wer, wenn nicht er", würde ganz genau wissen, wie man Macheloikes treibt und dabei NICHT erwischt wird -Obwohl ich Grasser nicht mag, dürfte es sehr schwierig sein, ihm konkrete Verfehlungen nachzuweisen
Es war eh reiner Zufall, dass bei Ermittlungen in einer ganz anderen Sache bei der Immofinanz die dubiosen Zahlungen im Zuge des BUWOG-Verkaufs aufgefallen sind.Aber es ist nichts so fein gesponnen .........