(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Es war eh reiner Zufall, dass bei Ermittlungen in einer ganz anderen Sache bei der Immofinanz die dubiosen Zahlungen im Zuge des BUWOG-Verkaufs aufgefallen sind.
Nichts anderes sagt ja das Sprichwort. Und wenn die Suppe dick ist, dann hoffe ich sehr, dass die Schuldigen ihr Schmalz bekommen.
 
Nicht, dass ich Pädophile schützen will. Aber, wenn er das Mädchen "nur" online kennt, nie live gesehen oder berührt hat, acht Monate Haft?
"Nicht dass ich,.....aber........." - :rolleyes:
Also das heisst für dich, zB. der Aufraggeber eines Mordes, der das Opfer nicht online kennt, live nie gesehen hat und sonst keine Beziehung hat, könnte/sollte straffrei bleiben?
Interessante Sichtweise.

Also bitte, wer kennt die Leute nicht, denen das geschieht?:lalala:

Der 28-Jährige forderte das Mädchen nach kurzer Unterhaltung dazu auf, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen und ihm davon Fotos zu schicken.

Interessant auch, dass anscheind dies keiner von Euch gelesen (und auch verstanden ) hat.
 
Sexueller Onlinemissbrauch: Zwei Jahre Haft - tirol.ORF.at
Nicht, dass ich Pädophile schützen will. Aber, wenn er das Mädchen "nur" online kennt, nie live gesehen oder berührt hat, acht Monate Haft? Aber mancher brutale Vergewaltiger bekommt gerade mal zwei Jahre haft!?
Die Strafe geht MMN in Ordnung. Kleine Mädln beim Wichsen beobachten mit der jederzeitigen Möglichkeit, Videos anzufertigen (was weiteren Verbrechen Tür und Tor öffnet), da kann man schon ein wenig in den Schmalztopf greifen.

Dass unsere Justiz in anderen Fällen Sexualstraftäter glimpflich davonkommen lässt, ist zwar leider wahr, aber kein Argument für weitere milde Strafen.
 
wär's meine tochter, so hätt er sich lebenslänglich g'wünscht, weil ich draussen auf eahm warte.
 
wär's meine tochter, so hätt er sich lebenslänglich g'wünscht, weil ich draussen auf eahm warte.

Trotzdem: es ist mit einer real erfolgten Vergewaltigung nicht vergleichbar. Wenn ich meine Sicht darlegen darf ..... ein Kind, das physisch in der Gewalt eines Sittenstrolches ist und von dem vergewaltigt wird, hat keine Möglichkeit, ihm zu entkommen. Es erlebt physische Gewalt und vermutlich auch noch (berechtigte) Todesängste. Da solche Sittenstrolche auch noch recht brutal vorgehen, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit zu körperlichen Verletzungen kommen. Die Konfrontation mit der sexuellen Gewalt wird auch seelische Verletzungen zur Folge haben.

Nicht dass ich dem "virtuellen" Lustmolch jetzt die Stange halte, aber in dem Fall hätte das 12 - jährige Mädchen die Konfrontation mit dem Päderasten durch einen einfachen Mausklick beenden können. Warum das nicht passiert ist, das wäre eine Frage an einen erfahrenen Kinderpsychiater (oder Psychologen). Insofern kann ich @Mitglied #261616 durchaus verstehen.
 
8 monate sind m.m.n. für einen online-pädo genauso zu wenig wie ein paar jahre für einen realen vergewaltiger. minimum für solche typen müsste nach langjähriger haft die kastration sein.
 
8 monate sind m.m.n. für einen online-pädo genauso zu wenig wie ein paar jahre für einen realen vergewaltiger. minimum für solche typen müsste nach langjähriger haft die kastration sein.

Kastration hat in solchen Fällen aber keinen Sinn. Die "Lust" (ich nenn das mal so) spielt sich im Kopf (Hirnanhangdrüse) ab und hat mit den Cojones nur bedingt zu tun. Trotzdem, ja: Die gehören ewig lange weggesperrt. Und ja: Wenn das meine Tochter wäre... .
 
Aber um konstruktiv zu diskutieren, sollte man schon die richtigen Begriffe benützen.
Dann gestehe ich meine Fehler ein und ersetze das Wort "Päderast" durch "Pädophiler".

Natürlich ist es für mich abwegig und natürlich strafbar, wenn ein Erwachsener mit einem Kind Sex - Talk und noch viel mehr "praktiziert". Aber eine Vergewaltigung erscheint mir noch viel schwerwiegender. Um da die rechte Relation im Strafmaß zu finden, wäre bei der Vergewaltigung eines Kindes "lebenslänglich" angesagt. Auf Sonderwünsche (z. B. Kastration), die hier geäußert wurden, gehe ich bewusst nicht ein.
 
Aber eine Vergewaltigung erscheint mir noch viel schwerwiegender.
Steckt ja schon im Wort: Vergewaltigung!
Und das österreichische Strafrecht kennt da mehre Qualifikationstatbestände, die die Strafandrohung erheblich verschärfen. Etwa wenn das Opfer eine schwere Körperverletzung erleidet, eine Schwangerschaft die Folge ist, oder eine vergewaltigte Person über längere Zeit in einen qualvollen Zustand versetzt worden ist.
In diesen Fällen erhöht sich der Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren, auf mindestens fünf bis maximal 15 Jahre.
Beim Tod des Opfers, ist der Täter mit einer Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Im vorliegendem Fall handelt es sich augenscheinlich um sexuellen Missbrauch von Unmündigen.
Hier liegt der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


Warum ORF.at von "schwerem sexuellen Missbrauch" schreibt ist für mich nicht nachvollziehbar, da hier ja offenbar keine Beischlafhandlungen erfolgten!
 
Den Nachtrag hab ich erst jetzt gesehen:
Soll bedeuten, das Mädchen hatte an der Sache Spaß??? :hmm:

Ob es Spaß hatte, weiß ich nicht. Aber sie dürfte offenbar ein Interesse gehabt haben, das zu tun.
Wenn ich so nachdenke, dann wird auch das:
Warum ORF.at von "schwerem sexuellen Missbrauch" schreibt ist für mich nicht nachvollziehbar, da hier ja offenbar keine Beischlafhandlungen erfolgten!
nachvollziehbar.
Es ist auch schwerer sexueller Missbrauch (ein bis zehn Jahre), wenn eine unmündige Person dazu verleitet wird an sich selbst " eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung" (das ist eine orale, vaginale oder anale Penetration mit den Fingern oder Gegenständen) vorzunehmen.
 
Um da die rechte Relation im Strafmaß zu finden, wäre bei der Vergewaltigung eines Kindes "lebenslänglich" angesagt.

Eine lebenslange Strafdrohung gibt es ua. auch bei Mord.
Wenn der Täter (Mord/Vergewaltungung) sowohl als auch lebenslang bekommen kann, warum sollte er das Opfer dann am Leben lassen?
Eine zugegebenermaßen etwas provokante Frage.

Sieht man auch in Amerika. Dort gibt es die Todesstrafe, aber hält das die Menschen davon ab Verbechen zu begehen??
 
warum sollte er das Opfer dann am Leben lassen?

eventuell weil ein vergewaltiger selten auch ein mörder ist?

Dort gibt es die Todesstrafe, aber hält das die Menschen davon ab Verbechen zu begehen??

ich werd wohl nie die ewige herumreitere darauf verstehen. ja gotterkeit, falls die todesstrafe wirklich keine präventive wirkung hat, so ist zumindest gewährleistet dass die gesellschaft nachhaltig vor diesem einem individium welches gemordet hat geschützt ist weil es weggeräumt wurde!
 
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