(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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bei allen die keinen check haben bist du praktisch in einem zustand wo du nicht genau sagen kannst ob die angaben die gemacht wurden auch stimmen...
Du kannst im virtuellen Raum NIE sicher sein mit wem du es zu tun hast, Checks hin oder her....

Drängt sich doch bei deinem Kommentar schon die Vermutung auf, dass dieses Luder sich als alter Sack ausgegeben hat, und es darauf anlegte vor der Kamera zu masturbieren.

Das stimmt so nicht. Erstens heißt es: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Stimmt, nur muss auch ein Tastenwixer sicherstellen ob er mit seinem Verhalten niemanden nötigt. Tut er es nicht, ist für mich die Schuldfrage eindeutig. Bei pics einer 12jährigen muss ein Erwachsener doch Verdacht schöpfen
 
Bei pics einer 12jährigen muss ein Erwachsener doch Verdacht schöpfen
Es hat schon immer 12 - jährige gegeben, die wie 18 ausschauen. Und 18 - Jährige, die kindlich wirken. Aber mir geht es gar nicht darum, den "Tastenlustmolch" zu verteidigen. Ich vertrete ganz einfach nur die Meinung, dass ein Kind durch eine reale Vergewaltigung jedenfalls viel ärgeren (körperlichen und seelischen) Schaden nimmt.
 
Drängt sich doch bei deinem Kommentar schon die Vermutung auf, dass dieses Luder sich als alter Sack ausgegeben hat, und es darauf anlegte vor der Kamera zu masturbieren.
bist du jetzt so deppat oder stöhst die jetzt so.............hab ich genau von dem fall geschrieben...ich hab das allgemein geschrieben.......aber lesen und verstehen is halt ned für jeden so einfach......da hau ma lieba blöde kommentare raus.....
 
weil ich sauer werd wenn mir wer meine wörter verdreht........man sollt halt schon lesen was ich schreib.....
und da gehts ned um den idioten in tirol sondern darum warum man nicht versucht solche sachen in zukunft zu verhindern...soweit es halt geht...gänzlich wird man es nie können.

aber danach immer nur aufgeregt zu schimpfen und dann wieder zur tagesordnung übergehen wird solche fälle in zukunft auch ned verhindern...
 
Ich vertrete ganz einfach nur die Meinung, dass ein Kind durch eine reale Vergewaltigung jedenfalls viel ärgeren (körperlichen und seelischen) Schaden nimmt.
Nicht unbedingt.......
Ich bin der Meinung, dass es auch virtuell möglich ist, einem Kind (aber auch einer erwachsenen Person) auch über virtuellem Weg sowohl seelischen als auch körperlichen Schäden , die einer im realem Leben durchgeführten Vergewaltigung gleichkommen oder sogar übersteigen, zuzufügen.
 
Nicht unbedingt.......
Ich bin der Meinung, dass es auch virtuell möglich ist, einem Kind (aber auch einer erwachsenen Person) auch über virtuellem Weg sowohl seelischen als auch körperlichen Schäden , die einer im realem Leben durchgeführten Vergewaltigung gleichkommen oder sogar übersteigen, zuzufügen.
Oida ... Du schaffst es, dass ich sogar in den seltenen Fällen, wo ich im Prinzip ähnlicher Meinung bin wie Du, den Kopf über Dich schütteln muss ...
 
Oida ... Du schaffst es, dass ich sogar in den seltenen Fällen, wo ich im Prinzip ähnlicher Meinung bin wie Du, den Kopf über Dich schütteln muss ...
Mein indianischer Name ist auch : "Der dem Tiger den Kopf schütteln lässt" :lol:

Kannst du das auch sachlich begründen, dass du gegenteiliger Meinung bist?
 
Nicht unbedingt.......
In dem diskutierten Fall war das "Kind" scheinbar selber zu dem schlüpfrigen Chat bereit. Und in jedem anderen Fall gäbe es den Mausklick ...... ENDE!
Eventuell auch Aufklärung durch die Eltern und die Möglichkeit, den Übeltäter auszuforschen. Auch im Internet ist inzwischen nicht alles fein genug gesponnen .......
 
In dem diskutierten Fall war das "Kind" scheinbar selber zu dem schlüpfrigen Chat bereit.
Offenbar.

Trotzdem könnte es auch zu körperlichen Schäden kommen, da das Kind ja offensichtlich dazu verleitet worden ist sich selbst zu penetrieren. Dabei könnte es durchaus zu körperlichen Verletzungen kommen.
Bzw. gäbe es noch andere Praktiken, die eine erhebliche Verletzungsgefahr beherbergen.

Und in jedem anderen Fall gäbe es den Mausklick ...... ENDE!
Ja, natürlich.
Allerdings könnte ein Täter sein Opfer entsprechend einschüchtern, dass das Opfer es nicht wagt den entsprechenden Mausklick durzuführen. Etwa durch Drohung den Eltern, Geschwistern oder dem Opfer selbst was anzutun.....
Auch im Internet ist inzwischen nicht alles fein genug gesponnen .......
Ganz im Gegenteil: Es bleibt alles nachvollziehbar......in den meisten Fällen gelingt es mit Hilfe forensischer Software gelöschte Dateien wieder herzustellen.
 
Es gibt durchaus Fälle in denen ein virtueller Übergriff deutliche Folgen für das "Opfer" hat...auch, wenn ihr Schwierigkeiten damit habt es euch vorzustellen oder immer wieder unnötige Vergleiche herhalten müssen.

Beispiel:
Sexting, von beiden zuerst gewollt, dann immer übergriffiger in Forderungen und Wortwahl, Versuch Kontaktabbruch, Erpressung, Auswegsuche, Weg über eine Vertrauenslehrerin, "Täter" erfährt davon und verschickt sämtliche Bilder/Videos per WhatsApp an die gesamte Klasse -> Selbstmordversuch.
 
Ich schließe mich dem an, was @Mitglied #171 schreibt. Mehr will ich dazu gar nicht schreiben ...
Und ich wiederhole es noch einmal .......

Die Ausübung physischer sexueller Gewalt einem anderen Menschen gegenüber (nicht nur gegenüber einem Kind) stelle ich mir ganz schrecklich vor. Wenn die Person, der das angetan wird, keine Möglichkeit sieht, dieser Situation zu entkommen. Auch bei einer erwachsenen Frau wird das mit Sicherheit einen seelischen Knax, ein Trauma (oder wie immer man das bezeichnet) auslösen. Bei einem unschuldigen Kind, für das Sexualität (praktisch ausgeübte) fremd ist, natürlich noch viel mehr. Undenkbar, dass da keine schweren seelischen Schäden zurück bleiben. Körperliche Verletzungen sehr wahrscheinlich, da solche Täter bestimmt nicht mit Feingefühl vorgehen (hätten sie Feingefühl, würden sie nicht vergewaltigen). Brrrr...... ich darf gar nicht dran denken.:(

Die Möglichkeit einer ernsthaften Verletzung mit einen Vibrator (oder was immer da im Spiel war) ist hingegen sehr unwahrscheinlich.

"Täter" erfährt davon und verschickt sämtliche Bilder/Videos per WhatsApp an die gesamte Klasse -> Selbstmordversuch.
Im konkreten Fall ist es aber nicht so gelaufen. Wenn es so läuft, dann ist das schon wieder ein anderes und jedenfalls in meinen Augen sehr schweres Delikt. Bin kein Jurist, kann daher keinen Paragraphen zitieren.
 
Es gibt durchaus Fälle in denen ein virtueller Übergriff deutliche Folgen für das "Opfer" hat...auch, wenn ihr Schwierigkeiten damit habt es euch vorzustellen oder immer wieder unnötige Vergleiche herhalten müssen.
Deshalb macht es auch Sinn virtuelle Übergriffe, realen Übergriffen gleichzustellen.
 
Dann sind wir eben gegenteiliger Meinung. Soll ja vorkommen.
 
Die Möglichkeit einer ernsthaften Verletzung mit einen Vibrator (oder was immer da im Spiel war) ist hingegen sehr unwahrscheinlich
Dass es zu dauerhaften Schäden führt ist ja auch eher unwahrscheinlich, da müsste schon der Akku des Vibrators explodieren....
Aber ein Scheidenkrampf ist auch nicht sehr angenehm.....und das liegt durchaus im Bereich der Wahrscheinlichkeit.
Dann sind wir eben gegenteiliger Meinung.
nicht ganz...wir reden von zwei verschiedenen Sachen: (schwerer) sexueller Missbrauch von Unmündigen und Vergewaltigung.
Du hast bis jetzt immer eine virtuellen schweren sexuellen Missbrauch einer realen Vergewaltigung gegenübergestellt.
Stelle mal einen virtuellen schweren sexuellen Missbrauch einem realem schweren sexuellem Missbrauch gegenüber.
 
Im konkreten Fall ist es aber nicht so gelaufen. Wenn es so läuft, dann ist das schon wieder ein anderes und jedenfalls in meinen Augen sehr schweres Delikt. Bin kein Jurist, kann daher keinen Paragraphen zitieren.
Vermutlich § 207a Abs. 2 2.Satz StGB - Verbreitung von Kinderpornographie mit besonders schwerem Nachteil für die Minderjährige. Strafmaß bis 10 Jahre. Dazu käme wohl noch Erpressung oder Nötigung.

Das Strafmaß von max. 10 Jahren für Kinderpornographie-Delikte, selbst wenn eine kriminelle Organisation vorliegt, ist nach wie vor erschreckend gering.
 
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