(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Nicht nur.....da gibt's eh schon genug Vorurteile.....jetzt käme noch Korruption dazu.
Auch das Asylwesen als solches erleidet dadurch einen ordentlichen Schaden......
Das Problem ist, dass solche Verfehlungen nicht geahndet werden. Siehe die Botschaftsbeamten in Belgrad, Budapest etc., die jahrelang Visa verkauft haben und vor ein paar Jahren aufgeflogen sind, wobei das Ministerium die Ermittlungen behindert hat. Einzige Konsequenz war, dass die Beamten pensioniert wirden!

Dass es korrupte Beamte gibt, wird sich nie verhindern lassen - aber als Steuerzahler muss ich vom Staat erwarten dürfen, dass er diese Leute rigoros bestraft, wenn sie einmal erwischt werden.
 
Das Problem ist, dass solche Verfehlungen nicht geahndet werden. Siehe die Botschaftsbeamten in Belgrad, Budapest etc., die jahrelang Visa verkauft haben und vor ein paar Jahren aufgeflogen sind, wobei das Ministerium die Ermittlungen behindert hat. Einzige Konsequenz war, dass die Beamten pensioniert wirden!
Geahndet wird es schon.....nur macht es die Sache ned leichter, wenn da herumgemauschelt wird......das war 2001/2002 (wer war da an der Regierung?)
Mitarbeiter haben die Machenschaften des Generalkonsuls gemeldet, wurden beschwichtigt, weil "der Minister (welcher war denn das?) sich eh persönlich vor Ort überzeugte, dass alles in Ordnung ist, und wurden dann selbst zum Ziel von Ermittlungen. Die Nachfolgerin in der Botschaft von Belgrad die alles aufdecken wollte, wurde nach Polen versetzt, während der Konsul munter weiter Visa an kriminelle Netzwerke verkaufte.
Wie es dann später zum Prozess gekommen ist, war der korrupte Generalkonsul bereits verstorben. Sein Vize bekam dreieinhalb Jahre Schmalz.
Der Richter rügte auch das Außenministerium, weil es trotz deutlicher Anzeichen nicht einschritt.

aber als Steuerzahler muss ich vom Staat erwarten dürfen, dass er diese Leute rigoros bestraft, wenn sie einmal erwischt werden.


Ja, natürlich.....nur...dann hast als Steuerzahler u. U. eine weitere gescheiterte Existenz, die man dann durchfüttert.....egal, ob im Häfen und/oder als arbeitsloser Beamter....Da darf man sich nicht zuviel an (Freiheits-) Strafe erwarten.......für den Beamten ist die größere Strafe, dass seine Karriere, den Bach runter ist und er im schlimmsten Fall seine Pensionsansprüche verliert.
 
Ja, natürlich.....nur...dann hast als Steuerzahler u. U. eine weitere gescheiterte Existenz, die man dann durchfüttert.....
Wenn ich das konsequent zu Ende denke, dann darf überhaupt kein Spitzbube seiner gerechten Strafe zugeführt werden. Oder muss man sich nur über das weitere Schicksal korrupter Beamter den Kopf zerbrechen?
 
was wäre deiner Meinung nach eine "gerechte" Strafe in diesem Fall?
Ich nehme an, dass die Gesetze dafür einen Rahmen vorgeben. Freiheitsstrafen wären da schon angebracht. Aber wir wissen natürlich noch zu wenig über die Sache. Haben der/die Beamte/n aktiv dieses Geschäft betrieben? Ich meine, haben sie vielleicht den Asylwerbern gar gesagt, sie hätten anders gar keine Chance auf Asyl? Oder sind die Asylwerber mit Angeboten an sie heran getreten?
 
und wie lange ist lebenslänglich....max 25 jahre
wenn schon lebenslänglich dann aber wirklich
In Österreich bedeutet lebenslang in der Tat Lebenslang, d.h. bis zum Tod.
Allerdings gibt es die "MÖGLICHKEIT" daraus entlassen zu werden.
Aber nur weil es die Möglichkeit gibt, bedeutet es nicht, dass jeden der zu einer lebenslangen Freihheitsstrafe verurteilt wurde daraus auch wieder entlassen wird.
 
eventuell weil ein vergewaltiger selten auch ein mörder ist?

ich werd wohl nie die ewige herumreitere darauf verstehen. ja gotterkeit, falls die todesstrafe wirklich keine präventive wirkung hat, so ist zumindest gewährleistet dass die gesellschaft nachhaltig vor diesem einem individium welches gemordet hat geschützt ist weil es weggeräumt wurde!


1.) Wenn beiden Tätern die selbe Strafe droht, wozu sollte ein Vergewaltiger sein Opfer dann noch leben lassen? Zumal es dann nicht mehr aussagen kann. Ein schmaler Grad der hier beschritten würde.
2.) Es ist Fakt, dass die Todesstrafe keinen Einfluss darauf hat, das Begehen von Straftaten zu verhindern.

Warum ORF.at von "schwerem sexuellen Missbrauch" schreibt ist für mich nicht nachvollziehbar, da hier ja offenbar keine Beischlafhandlungen erfolgten!

Weil es dadurch besser "verkauft" werden kann! Wen interessieren "kein Beischlafshandlungen"?
 
In Österreich bedeutet lebenslang in der Tat Lebenslang, d.h. bis zum Tod.
Allerdings gibt es die "MÖGLICHKEIT" daraus entlassen zu werden.
Aber nur weil es die Möglichkeit gibt, bedeutet es nicht, dass jeden der zu einer lebenslangen Freihheitsstrafe verurteilt wurde daraus auch wieder entlassen wird.
dann geh dich einmal kundig machen wie lange du in österreich bei lebenslang sitzt............normal zwischen 22-25 jahren.
also komm mir ned mit dem scheiss du sitzt bist zu deinem lebensende...........das kannst irgendwem erzählen.
manchmal sind deine weisheiten echt zum lachen....
 
dann geh dich einmal kundig machen wie lange du in österreich bei lebenslang sitzt............normal zwischen 22-25 jahren.
also komm mir ned mit dem scheiss du sitzt bist zu deinem lebensende...........das kannst irgendwem erzählen.
manchmal sind deine weisheiten echt zum lachen....
Dann zeig mir bitte wo steht, das eine lebenslange Freiheitsstrafe nach deinen erwähnten 22-25 Jahren enden muss!
Ich habe nie behauptet, dass es keine Möglichkeit der bedingten Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe gibt. ABER, grundsätzlich heisst lebenslang in Österreich bis zum Tod! Aber auch wenn du es nicht glauben magst, manche trägt man in die "Freiheit"!
Es gibt die "Möglichkeit", aus einer LL Freiheitstrafe entlassen zu werden, ja das stimmt, nur es wird nicht jeder der dieses Urteil ausgesprochen bekommen hat automatisch nach Ablauf deiner erwähnten Zeit von 22-25 Jahren entlassen. Aber warum sollte dich das auch interessieren? Polemisch zu sein ohne fundiertes Wissen über entsprechende Materien ist in der heutigen Zeit modern und offensichtlich auch gefragt. Egal wohin das auch führt. Siehe Türkei!
Alles andere bezieht der wissende Leser aus "realen" Fernsehserien oder aus journalistisch gut aufbereiteten Medien ala "Heute", "Österreich" und "Krone"!
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles andere bezieht der wissende Leser aus "realen" Fernsehserien oder aus journalistisch gut aufbereiteten Medien ala "Heute", "Österreich" und "Krone"!
Lebenslang dauert in Österreich im Schnitt 21 Jahre
"Lebenslange" sitzen im Schnitt 22,5 Jahre in Haft
Lebenslange Haftstrafe: 149 Personen eingesperrt
- Streitthema Lebenslang: Für 153 veruteilte Straftäter in • NEWS.AT

und jetzt sagst mir dann wie viele wirklich lebenslang ihre freiheitsstrafe absitzen......eine verschwindende minderheit.....

wenn du heute mit 25 jahren lebenslang bekommst sitzt du sicher nicht bis an dein lebensende im knast.........wennst sie mit 60 bekommst dann schon eher..weil deine lebenserwartung wesentlich geringer ist und du vielleicht ned mal die 15 jahre überlebst die du mal brauchst.....bevor darüber nachgedacht wird dich eventuell doch wieder zu entlassen....
 
und jetzt sagst mir dann wie viele wirklich lebenslang ihre freiheitsstrafe absitzen......eine verschwindende minderheit.....
Noch ein Mal, und ich schreibe jetzt extra langsam, dass du es auch lesen und hoffentlich verstehen kannst.
DU sagst,
dann geh dich einmal kundig machen wie lange du in österreich bei lebenslang sitzt............normal zwischen 22-25 jahren.
ich sage
In Österreich bedeutet lebenslang in der Tat Lebenslang, d.h. bis zum Tod.
du sagst
also komm mir ned mit dem scheiss du sitzt bist zu deinem lebensende.......
ich sage
Ich habe nie behauptet, dass es keine Möglichkeit der bedingten Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe gibt. ABER, grundsätzlich heisst lebenslang in Österreich bis zum Tod!
du sagst
und jetzt sagst mir dann wie viele wirklich lebenslang ihre freiheitsstrafe absitzen......eine verschwindende minderheit.....
ich sage
"Woowww, jetzt hat er es"!
Also heisst lebenslang in Österreich auch für dich "bis zum Tod". Denn wie könnte es sonst sein, dass diese "Minderheit" existiert?
Siehst du, es ist nie zu spät noch etwas zu lernen.
Bravo!

Jeder dritte zur Höchststrafe Verurteilte stirbt hinter Gittern.
Nach silenthunters Wahrscheinichkeitsrechnung handelt es sich hierbei bei allen um Straftäter jenseits der 80 Jahre. Obwohl so manch Verurteilter seinem Leben freiwillig ein Ende gesetzt hat, wobei wir wieder beim Ausgang wären.
Lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet in Österreich tatsächlich bis zum Tod!
 
Zuletzt bearbeitet:
Also heisst lebenslang in Österreich auch für dich "bis zum Tod".
is eher eine augenauswischerei..........

weil lebenslang sollte lebenslang sein............weil wenn einer tot ist dann ist er es auch lebenslang.........und der der ihm umgebracht hat sollte daher seine strafe auch lebenslang absitzen.....und nicht so wie der großteil in österreich irgendwann wieder die freiheit genießen....sein opfer kann auch nichts mehr genießen
 
Weil es dadurch besser "verkauft" werden kann! Wen interessieren "kein Beischlafshandlungen"?
Du meinst ORF.at hat einen falschen Terminus verwendet?

Weil möglich wäre es ja auch virtuell schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen zu begehen, da ja auch "eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung" im §206 Zif. 1 aufgeführt wird." Eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung" ist das orale, vaginale und anale Penetrieren mit den Fingern oder Gegenständen, auch wenn die unmündige Person dies an sich selbst vornimmt, um sich oder Dritte zu erregen oder zu Befriedigen. (Zif.2)
wenn einer tot ist dann ist er es auch lebenslang
Ich weiß eh wie´st es meinst....aber ....:hahaha::hahaha::hahaha:




Es ist natürlich im österreichischen Strafgesetzbuch vorgeschrieben, dass Lebenslänglich bis zum Tod bedeutet.
Man hat aber die Möglichkeit nach frühestens 15 Jahren vorzeitig auf Bewährung freigelassen zu werden, wenn man nicht mehr als gefährlich gilt.
Da (in Österreich) Morde in den allermeisten Fällen unter extremsten Ausnahmebedingungen (im Affekt) von durchschnittlichen normalen Menschen begangen werden, geht man davon aus, dass sich die Person nach spätestens 15 Jahren wieder "beruhigt" hat und keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt . In der Praxis geht man aber eben offenbar nach 21-25 Jahren davon aus, dass diese Person keine Gefahr mehr darstellt. Deshalb kommen auch die allermeisten solcher Mörder nach diesem Zeitraum (auf Bewährung) frei.
Die echt bösartigen und gefährlichen bleiben aber tatsächlich bis zum Tod im Häfen und die Psychopatischen in Sicherheitsverwahrung!
Aus diesem System ergibt sich auch eine äußerst geringe Rückfallquote bei Mord.
 
Auch eine ganz gewöhnliche Raubmörderin ist nach 15 Jahren trotz der außergewöhnlichen Brutalität der Tat wieder frei gekommen.
....nach 14 Jahren....;)
Die Adrienne ("Die Mörderin mit dem Fleischwolf") wurde 1953 zu lebenslänglichem Kerker verurteilt, der Anwalt (Michael Stern) legte Nichtigkeitsbeschwerde ein und ging auch gegen die Höhe des Strafausmaß in Berufung. Der OHG verwarf zwar die Nichtigkeitsbeschwerde, gab aber der Berufung statt und setzte das Urteil auf 20 Jahre herab.
Wegen guter Führung bzw. im Rahmen der Weihnachtsamnestie 1967 wurde sie bedingt entlassen.
 
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