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Gast
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2500.- Euro pro positiv erledigtem Asylantrag.
tja....nicht gut, nicht gut.......solche Leute sind der Grund von Vorurteilen.......
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2500.- Euro pro positiv erledigtem Asylantrag.
Du meinst, Vorurteile gegenüber dem österreichischen Beamtentum?tja....nicht gut, nicht gut.......solche Leute sind der Grund von Vorurteilen.......
Nicht nur.....da gibt's eh schon genug Vorurteile.....jetzt käme noch Korruption dazu.Du meinst, Vorurteile gegenüber dem österreichischen Beamtentum?
Das Problem ist, dass solche Verfehlungen nicht geahndet werden. Siehe die Botschaftsbeamten in Belgrad, Budapest etc., die jahrelang Visa verkauft haben und vor ein paar Jahren aufgeflogen sind, wobei das Ministerium die Ermittlungen behindert hat. Einzige Konsequenz war, dass die Beamten pensioniert wirden!Nicht nur.....da gibt's eh schon genug Vorurteile.....jetzt käme noch Korruption dazu.
Auch das Asylwesen als solches erleidet dadurch einen ordentlichen Schaden......
Geahndet wird es schon.....nur macht es die Sache ned leichter, wenn da herumgemauschelt wird......das war 2001/2002 (wer war da an der Regierung?)Das Problem ist, dass solche Verfehlungen nicht geahndet werden. Siehe die Botschaftsbeamten in Belgrad, Budapest etc., die jahrelang Visa verkauft haben und vor ein paar Jahren aufgeflogen sind, wobei das Ministerium die Ermittlungen behindert hat. Einzige Konsequenz war, dass die Beamten pensioniert wirden!
aber als Steuerzahler muss ich vom Staat erwarten dürfen, dass er diese Leute rigoros bestraft, wenn sie einmal erwischt werden.
Wenn ich das konsequent zu Ende denke, dann darf überhaupt kein Spitzbube seiner gerechten Strafe zugeführt werden. Oder muss man sich nur über das weitere Schicksal korrupter Beamter den Kopf zerbrechen?Ja, natürlich.....nur...dann hast als Steuerzahler u. U. eine weitere gescheiterte Existenz, die man dann durchfüttert.....
was wäre deiner Meinung nach eine "gerechte" Strafe in diesem Fall?gerechten Strafe
Nein ...natürlich nicht nur über das weitere Schicksal korrupter Beamte...Oder muss man sich nur über das weitere Schicksal korrupter Beamter den Kopf zerbrechen?
Ich nehme an, dass die Gesetze dafür einen Rahmen vorgeben. Freiheitsstrafen wären da schon angebracht. Aber wir wissen natürlich noch zu wenig über die Sache. Haben der/die Beamte/n aktiv dieses Geschäft betrieben? Ich meine, haben sie vielleicht den Asylwerbern gar gesagt, sie hätten anders gar keine Chance auf Asyl? Oder sind die Asylwerber mit Angeboten an sie heran getreten?was wäre deiner Meinung nach eine "gerechte" Strafe in diesem Fall?
In Österreich bedeutet lebenslang in der Tat Lebenslang, d.h. bis zum Tod.und wie lange ist lebenslänglich....max 25 jahre
wenn schon lebenslänglich dann aber wirklich
eventuell weil ein vergewaltiger selten auch ein mörder ist?
ich werd wohl nie die ewige herumreitere darauf verstehen. ja gotterkeit, falls die todesstrafe wirklich keine präventive wirkung hat, so ist zumindest gewährleistet dass die gesellschaft nachhaltig vor diesem einem individium welches gemordet hat geschützt ist weil es weggeräumt wurde!
Warum ORF.at von "schwerem sexuellen Missbrauch" schreibt ist für mich nicht nachvollziehbar, da hier ja offenbar keine Beischlafhandlungen erfolgten!
dann geh dich einmal kundig machen wie lange du in österreich bei lebenslang sitzt............normal zwischen 22-25 jahren.In Österreich bedeutet lebenslang in der Tat Lebenslang, d.h. bis zum Tod.
Allerdings gibt es die "MÖGLICHKEIT" daraus entlassen zu werden.
Aber nur weil es die Möglichkeit gibt, bedeutet es nicht, dass jeden der zu einer lebenslangen Freihheitsstrafe verurteilt wurde daraus auch wieder entlassen wird.
Dann zeig mir bitte wo steht, das eine lebenslange Freiheitsstrafe nach deinen erwähnten 22-25 Jahren enden muss!dann geh dich einmal kundig machen wie lange du in österreich bei lebenslang sitzt............normal zwischen 22-25 jahren.
also komm mir ned mit dem scheiss du sitzt bist zu deinem lebensende...........das kannst irgendwem erzählen.
manchmal sind deine weisheiten echt zum lachen....
Lebenslang dauert in Österreich im Schnitt 21 JahreAlles andere bezieht der wissende Leser aus "realen" Fernsehserien oder aus journalistisch gut aufbereiteten Medien ala "Heute", "Österreich" und "Krone"!
Steht eh da .........und jetzt sagst mir dann wie viele wirklich lebenslang ihre freiheitsstrafe absitzen......eine verschwindende minderheit.....
Jeder dritte zur Höchststrafe Verurteilte stirbt hinter Gittern.
Noch ein Mal, und ich schreibe jetzt extra langsam, dass du es auch lesen und hoffentlich verstehen kannst.und jetzt sagst mir dann wie viele wirklich lebenslang ihre freiheitsstrafe absitzen......eine verschwindende minderheit.....
ich sagedann geh dich einmal kundig machen wie lange du in österreich bei lebenslang sitzt............normal zwischen 22-25 jahren.
du sagstIn Österreich bedeutet lebenslang in der Tat Lebenslang, d.h. bis zum Tod.
ich sagealso komm mir ned mit dem scheiss du sitzt bist zu deinem lebensende.......
du sagstIch habe nie behauptet, dass es keine Möglichkeit der bedingten Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe gibt. ABER, grundsätzlich heisst lebenslang in Österreich bis zum Tod!
ich sageund jetzt sagst mir dann wie viele wirklich lebenslang ihre freiheitsstrafe absitzen......eine verschwindende minderheit.....
Nach silenthunters Wahrscheinichkeitsrechnung handelt es sich hierbei bei allen um Straftäter jenseits der 80 Jahre. Obwohl so manch Verurteilter seinem Leben freiwillig ein Ende gesetzt hat, wobei wir wieder beim Ausgang wären.Jeder dritte zur Höchststrafe Verurteilte stirbt hinter Gittern.
is eher eine augenauswischerei..........Also heisst lebenslang in Österreich auch für dich "bis zum Tod".
Du meinst ORF.at hat einen falschen Terminus verwendet?Weil es dadurch besser "verkauft" werden kann! Wen interessieren "kein Beischlafshandlungen"?
Ich weiß eh wie´st es meinst....aber ....wenn einer tot ist dann ist er es auch lebenslang
Auch eine ganz gewöhnliche Raubmörderin ist nach 15 Jahren trotz der außergewöhnlichen Brutalität der Tat wieder frei gekommen.Da (in Österreich) Morde in den allermeisten Fällen unter extremsten Ausnahmebedingungen (im Affekt) von durchschnittlichen normalen Menschen begangen werden,
....nach 14 Jahren....Auch eine ganz gewöhnliche Raubmörderin ist nach 15 Jahren trotz der außergewöhnlichen Brutalität der Tat wieder frei gekommen.
Und das bereits vor 65!! Jahren wo es das jetzige Strafvollzugsgesetz noch nicht mal gab.Auch eine ganz gewöhnliche Raubmörderin ist nach 15 Jahren trotz der außergewöhnlichen Brutalität der Tat wieder frei gekommen.