(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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ad1. Also doch böse Absicht?
ad2. Die Existenz von Relativierern, wie Du einer zu sein scheinst, rechtfertigt, bedauerlicher Weise, strenge Strafen nach dem Verbotsgesetz.
Aufpassen, wenn du dich mit dem Gesetz so gut auskennst, das erfüllt fast den Tatbestand einer verhetzung.
 
Danke ich kenn den Unterschied zwischen bedingt und unbedingt. Aber die Strafe für eine Zahl finde ich zu hoch. Für Körperverletzung bekommt man weniger. Außerdem wurde sonst nichts gefunden. Wäre er in einschlägigen Foren unterwegs gewesen, oder hätte gewisse Bücher zuhause gehabt, hätte ich es verstanden, aber so, leuchtet es mir nicht ein.
Vor allem wird wieder einmal mit zweierlei Maß gemessen. Bei einem Rechtsanwalt, der vor Gericht (!) die Existenz von Gaskammern geleugnet hat (!), wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt (!):
Anwalt leugnet Gaskammern in Mauthausen: "Nur Job gemacht"
Ein Argument dabei war, dass der Anwalt "nur seinen Job gemacht" und "nicht daran gedacht hat, die Auschwitz-Lüge zu propagieren" :kopfklatsch:.
D.h. einem Rechtsgelehrten und Akademiker nimmt man ab, dass er nicht genau wusste, was er gesagt hat, während man einem einfachen Fratzenbuch-User, der nichts als eine Zahl hingeschrieben hat, unterstellt, er habe genau gewusst was diese bedeutet. Beim Anwalt hat man zudem die Tatsache, dass er bisher nichts mit Nazi-Gedankengut zu tun hatte, als weiteren Grund für die Einstellung gelten lassen, beim Internet-Poster hingegen nicht.

Der Bruder des Anwalts ist übrigens Vizepräsident der oö. Rechtsanwaltskammer.
 
Der hätte auch verurteilt werden müssen.
Aber das ändert absolut nichts am 88er Fall.
Ich bin ja eh dafür, dass das Verbotsgesetz vollzogen wird, aber wenn dann konsequent und nicht nach dem Motto, die kleinen Fische werden gefangen, die großen dürfen weiterschwimmen.

- Sechs Monate bedingte Haft und Weisung • NEWS.AT (6 Monate bedingte Haft)

Bedingte Haft für Körperverletzung - tirol.ORF.at (18 Monate bedingte Haft, weil unbescholten)

16-Jährigem ins Gesicht getreten: Sieben Monate bedingte Haft (7 Monate bedingte Haft)

es ging mir um den Strafrahmen dieser Tat.
Dass in Österreich Körperverletzung quasi als Kavaliersdelikt gilt, halte ich auch für fragwürdig.
 
Ich hätte ja einen Monat unbedingten "Urlaub" in Aleppo wesentlich besser gefunden.
 
Und der Anwalt wusste nicht was er sagt?
Das hat niemand behauptet. Das Argument ist, dass er die Existenz von Gaskammern nur in Bezug auf ein bestimmtes KZ als nicht gesichert bezeichnet hat, aber damit nicht intendiert hat, die Existenz von Gaskammern generell zu leugnen oder nationalsozialistische Verbrechen zu verharmlosen.
Wäre es zu einer Anklage gekommen, hätte er sich nur so rechtfertigen müssen: "Ich leugne den Holocaust nicht und verurteile die nationalsozialistischen Verbrechen. Ich habe nur nicht gewusst, dass es mittlerweile als historisch gesichert gilt, dass es auch in Mauthausen eine oder mehrere Gaskammern gab." Wahrscheinlich wäre das nicht einmal eine bloße Ausrede gewesen.
 
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