(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Dass in Österreich Körperverletzung quasi als Kavaliersdelikt gilt, halte ich auch für fragwürdig.
ganz aktuell wieder mal zu sehen bei der heutigen sehr milden Verurteilung der 3 Täter, die einen am Boden liegenden Obdachlosen in einer Wiener Schnellbahnstation halb tot geprügelt hatten.
 
ganz aktuell wieder mal zu sehen bei der heutigen sehr milden Verurteilung der 3 Täter, die einen am Boden liegenden Obdachlosen in einer Wiener Schnellbahnstation halb tot geprügelt hatten.
Noch dämlicher, WIE IMMER, die Aussage seines Anwalts: "Er bereut es, es tut ihm leid." Der Angeklagte ist viermal einschlägig vorbestraft!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
Ich bin ja eh dafür, dass das Verbotsgesetz vollzogen wird
Und ich bin auch dafür, dass das Verbotsgesetz den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Der Islamismus ist aktuell eine wesentlich größere Gefahr für unsere Demokratie, auch er sollte in diesem Gesetz seine gebührende Würdigung finden.
 
Das hat niemand behauptet.
Doch, der Chef des so genannten Weisungsrats im Justizministerium hat das sinngemäß behauptet.

Das Argument ist, dass er die Existenz von Gaskammern nur in Bezug auf ein bestimmtes KZ als nicht gesichert bezeichnet hat, aber damit nicht intendiert hat, die Existenz von Gaskammern generell zu leugnen oder nationalsozialistische Verbrechen zu verharmlosen.
Wäre es zu einer Anklage gekommen, hätte er sich nur so rechtfertigen müssen: "Ich leugne den Holocaust nicht und verurteile die nationalsozialistischen Verbrechen. Ich habe nur nicht gewusst, dass es mittlerweile als historisch gesichert gilt, dass es auch in Mauthausen eine oder mehrere Gaskammern gab." Wahrscheinlich wäre das nicht einmal eine bloße Ausrede gewesen.
Das wäre dann aber blödes Nazi-Geschwurbel. Warum sollte man einem Anwalt, der immerhin aus der höchsten Bildungsschicht kommt, so eine billige Schutzbehauptung glauben? Dem 88-Poster hat man auch nicht geglaubt.

Hier wird schlichtweg mit zweierlei Maß gemessen.
 
Und ich bin auch dafür, dass das Verbotsgesetz den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Der Islamismus ist aktuell eine wesentlich größere Gefahr für unsere Demokratie, auch er sollte in diesem Gesetz seine gebührende Würdigung finden.

Also den Islam verbieten?
 
stellt man den koran hitlers mein kampf gegenüber, zumindest dessen schriftwerk!
Wen es wirklich interessiert, dem empfehle ich den “faschistischen Islam“ zu lesen. Von einem ehemaligen Muslimbruder geschrieben. Da siehst du das wahre Gesicht des politischen Islam.
 
stellt man den koran hitlers mein kampf gegenüber, zumindest dessen schriftwerk!
Jetzt stell ich mir einmal bildlich vor, irgend eine Gruppierung beginnt damit, auf der MaHü Hitlers Machwerk zu verteilen :shock:. Na da wär was los im Hause Österreich - Massenaufmärsche am Ring inklusive. Bei den salafistischen Koran - Verteilern hat es ziemlich lange gedauert, bis es zu echten Reaktionen (Verbot) gekommen ist.
 
Also den Islam verbieten?

Ergänzung: ATIB verbieten. Das ist nachweislich der verlängerte Arm der türkischen Faschistenpartei, der hier bei uns in Österreich sein Unwesen treibt. Islamistische und türkisch- nationalistische Indoktrinierung der in Österreich lebenden Türken und Bespitzelung Erdogan - kritischer Türken gehört zu seinen Aufgaben. Das sage übrigens nicht nur ich, sondern auch der Grüne PP.
 
Hier wird schlichtweg mit zweierlei Maß gemessen
was von Haus aus ja völlig klar war. Dieser Anwalt hatte es sich offenbar mit entsprechenden Beziehungen in höchste Justizkreise "richten" können. Was unsere Justiz halt wieder einen Schritt unglaubwürdiger macht :( Von Unabhängigkeit keine Spur :mad:
 
Den politischen Islam , den Islamismus und deren Symbole.

Das ist aber eine sehr unscharfe Trennung.


Beim Verbotsgesetz ist eindeutig die NSDAP, ihre Wehrverbände (SS, SA, NSKK, NSFK), ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbände sowie alle nationalsozialistischen Organisationen und Einrichtungen überhaupt verboten.


Rechtsextremismus selbst ist aber nicht direkt verboten.

Da müssten sich alle europäischen Staaten darüber einig sein, dass der Verein nachweislich (rechts)-extremistisch ist.
Dann würde es Sinn machen.
Aha, Du meinst also es ist wie bei Schwanzlängenangaben im EF - zwei verschiedene Schwänze, zwei verschiedene Maße, und bei beiden kommt >20 cm raus :D :haha:.
Eben nicht!
Zwei verschiedene Schwänze, dass SELBE Maß und es kommt 5 cm und 25 cm raus.
 
Eben nicht!
Zwei verschiedene Schwänze, dass SELBE Maß und es kommt 5 cm und 25 cm raus.
Es kann nicht dasselbe Maß sein. Für Gaskammernleugnung eine Einstellung des Verfahrens, fürs Hinschreiben der Zahl 88 eine Verurteilung, da besteht ein gewaltiges Missverhältnis in den "Maßeinheiten" der Justiz.

Beim Verbotsgesetz ist eindeutig die NSDAP, ihre Wehrverbände (SS, SA, NSKK, NSFK), ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbände sowie alle nationalsozialistischen Organisationen und Einrichtungen überhaupt verboten.

Rechtsextremismus selbst ist aber nicht direkt verboten.
@Mitglied #171 tritt ja für eine Ausweitung des Verbotsgesetzes ein. Dass Du den Ist-Stand erklärst ist zwar nett, der dürfte aber ohnehin allgemein bekannt sein.
 
Ich darf 88 schreiben, ich darf den Holocaust leugnen (satirisch). Der Kontext macht es also aus, deshalb ist alleine die Tat schwer zu vergleichen. Außerdem Justiz und Gerechtigkeit ist immer so eine Sache. Exakt die selbe Tat wird von unterschiedlichen Richtern nie genau gleich bestraft werden, bei verschiedenen Taten gilt das natürlich umso mehr.
 
Exakt die selbe Tat wird von unterschiedlichen Richtern nie genau gleich bestraft werden
richtig, ist mal so.
Und in dem Fall des leugnenden Rechtsanwaltes war es auch so - wie den Medien damals zu entnehmen war, gab's nicht allzu lange davor für genau das Gleiche, nur von jemand anderen ausgeführt, eine Verurteilung.
 
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