Das Argument ist, dass er die Existenz von Gaskammern nur in Bezug auf ein bestimmtes KZ als nicht gesichert bezeichnet hat, aber damit nicht intendiert hat, die Existenz von Gaskammern generell zu leugnen oder nationalsozialistische Verbrechen zu verharmlosen.
Wäre es zu einer Anklage gekommen, hätte er sich nur so rechtfertigen müssen: "Ich leugne den Holocaust nicht und verurteile die nationalsozialistischen Verbrechen. Ich habe nur nicht gewusst, dass es mittlerweile als historisch gesichert gilt, dass es auch in Mauthausen eine oder mehrere Gaskammern gab." Wahrscheinlich wäre das nicht einmal eine bloße Ausrede gewesen.