(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Ich darf 88 schreiben, ich darf den Holocaust leugnen (satirisch). Der Kontext macht es also aus, deshalb ist alleine die Tat schwer zu vergleichen. Außerdem Justiz und Gerechtigkeit ist immer so eine Sache. Exakt die selbe Tat wird von unterschiedlichen Richtern nie genau gleich bestraft werden, bei verschiedenen Taten gilt das natürlich umso mehr.
Ein so grobes Missverhältnis in der rechtlichen Beurteilung der beiden hier debattierten Äußerungen ist aber schlichtweg skandalös.
 
Erst ein Wort zu der Debatte betreffend unterschiedliche Urteile in Verfahren zum Verbotsgesetz: Es geht hier im "Delikte", deren Strafbarkeit natürlich das Recht der freien Meinungsäußerung beschränkt. Und in jedem Fall hat das Gericht am Ende auch darüber zu entscheiden, ob die Äußerungen vom Beschuldigten wirklich so gemeint waren, wie es die Kläger aufgefasst haben. Dementsprechend wird das Gericht immer wieder zu Urteilen gelangen, die bei einem Teil der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen. Gerüchten zufolge soll auch ein Staatsoberhaupt eine dumme Wortmeldung als Ironie verstanden wissen.

Das ist aber eine sehr unscharfe Trennung.
Das liegt in der Natur der Sache. Fundamentalismus ja oder nein, das kann nicht mit schwarz oder weiß beschrieben werden. Dazwischen liegt eine Unzahl von Grautönen.

Da müssten sich alle europäischen Staaten darüber einig sein, dass der Verein nachweislich (rechts)-extremistisch ist.
Dann würde es Sinn machen.
Im Falle von ATIB muss sich zunächst einmal nur Österreich darüber klar werden. In Deutschland geht es um den Verein DITIB, der in ähnlicher Weise Deutschtürken bespitzelt und im Sinne des Islamofaschisten Erdogan zu beeinflussen versucht.
 
Erst ein Wort zu der Debatte betreffend unterschiedliche Urteile in Verfahren zum Verbotsgesetz: Es geht hier im "Delikte", deren Strafbarkeit natürlich das Recht der freien Meinungsäußerung beschränkt. Und in jedem Fall hat das Gericht am Ende auch darüber zu entscheiden, ob die Äußerungen vom Beschuldigten wirklich so gemeint waren, wie es die Kläger aufgefasst haben. Dementsprechend wird das Gericht immer wieder zu Urteilen gelangen, die bei einem Teil der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen.
Wenn jemand für das öffentliche Posten der Zahl 88 verurteilt, ein Gaskammernleugner aber nicht einmal angeklagt wird, führt unsere Justiz das Verbotsgesetz ad absurdum.
 
ein Gaskammernleugner
Verboten ist nur, die Verbrechen des Nationalsozialismus zu leugnen oder grob zu verharmlosen, man muss aber nicht alle geschichtlichen Einzelheiten darüber wissen. Man darf also nicht den Holocaust leugnen, ob es aber in einem bestimmten KZ eine oder mehrere oder gar keine Gaskammern gab, darüber muss man sich nicht sicher sein.
Es kommt dabei auch auf die Intention an, ob man den Nationalsozialismus verharmlosen oder befürworten möchte, ober ob bloß eine Unwissenheit hinsichtlich einzelner Fakten vorliegt.
 
Dann hätte man John Gudenus aber auch nicht verurteilen dürfen:
Gudenus wegen Wiederbetätigung verurteilt - oesterreich.ORF.at

Hab ich bei @Mitglied #171 stiebitzt :undweg:

Hinweis an die User

Bitte bleiben Sie beim Thema. Damit ist nicht nur, aber vor allem, der
rhetorische Schmäh namens "Whataboutism" gemeint. Es mag so manchem als gute "Widerlegung" obiger Studie erscheinen, verunmöglicht jedoch eine sinnvolle Diskussion.

Zur Info, was Whataboutism ist und wie Sie es erkennen: Whataboutism – Wikipedia




Whataboutism (aus dem Englischen: „What about?“ = „Was ist mit?“ und dem Suffix -ism = „ismus“ zusammengesetzt) ist eine oft als unsachlich kritisierte Gesprächstechnik, die unter diesem Namen ursprünglich der Sowjetunion bei ihrem Umgang mit Kritik aus der westlichen Welt als Propagandatechnik vorgehalten wurde. Es bezeichnet heute allgemein die Ablenkung von unliebsamer Kritik durch Hinweise auf andere wirkliche oder vermeintliche Missstände.
 
ob es aber in einem bestimmten KZ eine oder mehrere oder gar keine Gaskammern gab, darüber muss man sich nicht sicher sein.
...die Formulierung "es sei nicht erwiesen, dass es in Mauthausen Gaskammern gab" ist dann eben kein allgemeines Leugnen des Holocaust und auch keine GROBE Verharmlosung des Nationalsozialismus.
Wenn er aber gesagt hätte :"Es ist erwiesen, dass es keine Gaskammern in Mauthausen gegeben hat." wäre es wohl schon ein wenig problematischer geworden.
 
Exakt die selbe Tat wird von unterschiedlichen Richtern nie genau gleich bestraft werden
Diesen Fall hab ich vor Jahren erwähnt. Hier nochmal: Ein Unfall irgendwo bei einer Safarifahrt, das Fahrzeug ist umgekippt usw. Vier Insassen, drei Verfahren, jeweils bei verschiedenen Richtern, Urteile: 1x unentschieden und 1x je 100 % schuldig und unschuldig. Den genauen Inhalt hab ich mittlerweile vergessen, Schuldfrage und Entschädigungszahlungen oder so.
 
heute in den Abendnachrichten:
Ein Flüchtlingsehepaar aus Somalia schlägt seine zwei Kinder krankenhausreif, als Erziehungsmaßnahme sozusagen, weil dies in deren Herkunftsland offenbar so üblich ist.
Einschreitende Beamte vom Jugendamt plus Polizisten werden ebenfalls körperlich attackiert und verletzt.
Die Staatsanwaltschaft beantragt aber nicht mal die U-Haft, weil "kein Haftgrund". Geht's noch?
 
... :cool: jo es wird boid überall so sein wie im Lotto :shock: alles ist möglich :lalala::undweg:
 
heute in den Abendnachrichten:
Ein Flüchtlingsehepaar aus Somalia schlägt seine zwei Kinder krankenhausreif, als Erziehungsmaßnahme sozusagen, weil dies in deren Herkunftsland offenbar so üblich ist.
Offensichtlich? Weißt du näheres über dort übliche Erziehungsmethoden, oder ist das nur unterschwelliger Rassismus?
In Österreich passieren solche Dinge regelmäßig (durch Österreicher, alle paar Wochen ein Fall in den Medien), aber das es hier offensichtlich so üblich ist, würde ich nicht hoffen.
 
Offensichtlich? Weißt du näheres über dort übliche Erziehungsmethoden, oder ist das nur unterschwelliger Rassismus?
In Österreich passieren solche Dinge regelmäßig (durch Österreicher, alle paar Wochen ein Fall in den Medien), aber das es hier offensichtlich so üblich ist, würde ich nicht hoffen.

....no bist owa a scherzkeks :rolleyes: ...xxxxxxxxl :shock:
 
Weißt du näheres über dort übliche Erziehungsmethoden, oder ist das nur unterschwelliger Rassismus?
Die Aussage, dass das doch ganz normal sei, die ist von den gewalttätigen Eltern gekommen. Sie können überhaupt nicht verstehen, dass das hier in Österreich verboten ist.
 
Die Staatsanwaltschaft beantragt aber nicht mal die U-Haft, weil "kein Haftgrund". Geht's noch?
Warum sind die Leute immer so versessen auf U-Haft? Die Untersuchungshaft ist keine Bestrafung und sie soll auch kein symbolischer Akt sein, um die Verwerflichkeit einer Tat zu verdeutlichen.

Bis zu einer gerichtlichen Verurteilung gilt jeder Verdächtige als unschuldig. Wenn der Staat unschuldigen Bürgern die Freiheit entzieht, muss es dafür dringende Gründe geben. Voraussetzung für die Verhängung von U-Haft ist neben dem dringenden Tatverdacht Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Tatbegehungsgefahr. Für die Annahme einer solchen Gefahr muss es jeweils konkrete Gründe geben. Bloßes "Dass jemand abhaut, kann man nie ausschließen." oder "Wenn er es einmal getan hat, tut er es vielleicht wieder." sind keine konkreten Gründe.
 
Die Aussage, dass das doch ganz normal sei, die ist von den gewalttätigen Eltern gekommen. Sie können überhaupt nicht verstehen, dass das hier in Österreich verboten ist.
Ok. "offensichtlich" hat für mich nach Mutmaßung geklungen.
....no bist owa a scherzkeks :rolleyes: ...xxxxxxxxl :shock:
Vor einigen Jahren war ich noch nicht so "lustig", der viele Stumpfsinn den man andauernd von rechts liest sensibilisiert mit der Zeit.
 
Wenn er es einmal getan hat, tut er es vielleicht wieder."
...und in diesem Fall ist es auch schwer möglich, da das Kind den Eltern entzogen wurde.


Bemerkenswert ist auch, dass das Kind mit allen persönlichen Gegenständen und auch Dokumenten in die Schule gekommen ist und dort angegeben hat, dass sie nicht mehr nach Hause wolle, da sie von ihren Eltern misshandelt wird.
Für eine Elfjährige, eine sehr mutige und durchdachte Handlungsweise.
 
...und in diesem Fall ist es auch schwer möglich, da das Kind den Eltern entzogen wurde.
Ich habe mich gefragt, wie es da wohl weiter gehen wird. Ohne jetzt die Rechtslage zu kennen, aber das G´scheiteste wäre wohl, diesen Eltern die Kinder ganz zu entziehen und sie (die Eltern, nicht die Kinder) dorthin abzuschieben, wo sie her gekommen sind.

Für die Kinder finden sich ganz bestimmt liebevolle Pflege - oder Adoptiveltern.
 
Verboten ist nur, die Verbrechen des Nationalsozialismus zu leugnen oder grob zu verharmlosen, man muss aber nicht alle geschichtlichen Einzelheiten darüber wissen. Man darf also nicht den Holocaust leugnen, ob es aber in einem bestimmten KZ eine oder mehrere oder gar keine Gaskammern gab, darüber muss man sich nicht sicher sein.
Es kommt dabei auch auf die Intention an, ob man den Nationalsozialismus verharmlosen oder befürworten möchte, ober ob bloß eine Unwissenheit hinsichtlich einzelner Fakten vorliegt.
:lol: Auf ganz ähnliche Weise hat sich John Gudenus aus seinem Gaskammern-Sager herauswinden wollen - er wurde trotzdem verurteilt. So wie Du schreibst, ist es halt die typische Taktik bei solchen Fällen, man sagt man hätte etwas nicht so gemeint, wäre nicht gut informiert gewesen etc. Dass es in Mauthausen Gaskammern gab, erfährt jedes Schulkind. Das zu leugnen oder in Zweifel zu ziehen, hat wohl eine eindeutige Intention, insbesondere wenn man ausreichend gebildet ist, um geschichtliche Gegebenheiten in Österreich wissen zu müssen.

...die Formulierung "es sei nicht erwiesen, dass es in Mauthausen Gaskammern gab" ist dann eben kein allgemeines Leugnen des Holocaust und auch keine GROBE Verharmlosung des Nationalsozialismus.
Wenn er aber gesagt hätte :"Es ist erwiesen, dass es keine Gaskammern in Mauthausen gegeben hat." wäre es wohl schon ein wenig problematischer geworden.
Interessant ... hilfreich ist diese Verfahrenseinstellung jedenfalls für Neonazis, die damit einen offizielle Bestätigung erhalten haben, was sie gerade noch sagen dürfen. Wenn sie straflos die Existenz von Gaskammern in Mauthausen in Zweifel ziehen können, wird sie die rigorose Ahndung der Zahl 88 gar nimma so kratzen.
 
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