(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Wie sagte doch der seinerzeitige Bürgermeister von New York, "Rudy" Giuliani?

"Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, der muss die Gegend verlassen, in denen sie gelten." :up:
wir sind aber nicht in NY sonder in österreich.........da musst scho behutsam mit ihnen umgehen..sonst bekommens noch ein schlimmes trauma...
 
wir sind aber nicht in NY sonder in österreich.........da musst scho behutsam mit ihnen umgehen..sonst bekommens noch ein schlimmes trauma...

bekommens?......angeblich ist ja der grossteil der......wie "sag" ichs jetzt nur......also derer, welche in den letzten 3-4 jahren nach europa gekommen sind, sowieso auf irgendeine art traumatisiert.....und wenns nur aus wirtschaftlichen gründen ist.
deshalb wird ja so gern a mordsgschistigschasti um diejenigen gemacht......weils ja "traumatisiert" sind......warum auch immer. :roll:
 
Genau meine Gedanken, denn .........

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Dass solche Familien insgesamt ein Gewinn für unsere Gesellschaft sind, das muss bezweifelt werden. Familie hat Pflichten. Und eine dieser Pflichten ist es, den Nachwuchs im Sinne der Gesellschaft zu erziehen. Das wird halt heutzutage gerne vergessen.
Willst wirklich wieder die Sippenhaft -und damit nordkoreanische Verhältnisse - einführen?
 
Dieser Unterschied besteht in deiner Forderung aber nicht.
Wenn die Familie für das Fehlverhalten eines Mitglieds bestraft wird, dann fällt das unter Sippenhaftung. Da gibts keinerlei Interpretationsspielraum, egal wie du das für dich bezeichnen magst.
 
Dieser Unterschied besteht in deiner Forderung aber nicht.
Wenn die Familie für das Fehlverhalten eines Mitglieds bestraft wird, dann fällt das unter Sippenhaftung. Da gibts keinerlei Interpretationsspielraum, egal wie du das für dich bezeichnen magst.
Hier geht's aber nicht um Haft, sondern nur um Aufenthaltstitel. Und wenn eine Familie nicht im Stande ist, ihre Kinder einigermaßen gesetzestreu zu erziehen, dann sind sie eben im falschen Land. Für unmündige Kinder tragen Eltern von Rechts wegen Verantwortung, anders geht's ja wohl nicht.
 
Dieser Unterschied besteht in deiner Forderung aber nicht.
Ich kann zunächst die Frage stellen, warum der "Sprössling" derart auf die schiefe Bahn geraten ist. Denn für die Erziehung sind sehr wohl die Eltern verantwortlich. Die Antwort auf diese Frage kann dazu führen, dass in dieser Familie soziale Defizite auftauchen. Nun, wir wissen nur, dass es eine albanische Familie ist, also kein Fall von Asyl. Eine Familie, die nicht imstande ist, einen Dreizehnjährigen von kriminellen Taten abzuhalten, die brauchen wir hier nicht. Und bestraft? Der Entzug der Aufenthaltsgenehmigung bzw. deren Nicht - Verlängerung ist keine Strafe. Es ist das Resultat der Abwägung, ob diese Familie nach Österreich passt, ob ihre Anwesenheit für Österreich von Nutzen ist.

Grundsätzlich: Ich nehme doch stark an, dass sich hier die Rechtslage nicht grundlegend verändert hat. Beschädigt ein Dreizehnjähriger schuldhaft dein Auto, dann wird wohl auch die Familie (der Erziehungsberechtigte) den Schaden tragen müssen. Oder verursacht der Dreizehnjährige in der Wohnhausanlage (nehmen wir einmal an, es sei ein Gemeindebau) immer wieder durch groben Unfug erhebliche Schäden, dann könnte ich mir vorstellen, dass das zu einer Aufkündigung des Mietverhältnisses führen kann. Ist das Sippenhaftung?
 
Hier geht's aber nicht um Haft, sondern nur um Aufenthaltstitel. Und wenn eine Familie nicht im Stande ist, ihre Kinder einigermaßen gesetzestreu zu erziehen, dann sind sie eben im falschen Land. Für unmündige Kinder tragen Eltern von Rechts wegen Verantwortung, anders geht's ja wohl nicht.
"Sippenhaft(ung)" bezeichnet allgemein dass die Familienmitglieder für das Fehlverhalten eines Angehörigen zur Verantwortung gezogen werden. Ob durch eine Haftstrafe oder wie von euch gefordert durch den Entzug des Aufenthaltstitels. Lass dich nicht vom Wortlaut verwirren. Ein solches Vorgehen ist in jeder halbwegs zivilisierten Rechtsordnung undenkbar.
 
"Sippenhaft(ung)" bezeichnet allgemein dass die Familienmitglieder für das Fehlverhalten eines Angehörigen zur Verantwortung gezogen werden. Ob durch eine Haftstrafe oder wie von euch gefordert durch den Entzug des Aufenthaltstitels. Lass dich nicht vom Wortlaut verwirren. Ein solches Vorgehen ist in jeder halbwegs zivilisierten Rechtsordnung undenkbar.
Aha, und warum müssen Eltern den Schaden zahlen, wenn ihr unmündiges Kind beim Fußballspielen das Fenster des Nachbarn einschießt?
 
Ob durch eine Haftstrafe oder wie von euch gefordert durch den Entzug des Aufenthaltstitels.
Noch einmal: Der Entzug des Aufenthaltstitels ist keine Bestrafung, sondern einfach die Folge der Erkenntnis, dass diese Familie nicht nach Österreich passt. Und das jetzt mit Nordkorea zu vergleichen, das ist gelinde gesagt ..... jedenfalls völlig falsch. Denn in Nordkorea läuft es bei missliebigen Ausländern genau umgekehrt. Da wird der Aufenthaltstitel gerne auf unbestimmte Zeit verlängert.
 
Grundsätzlich: Ich nehme doch stark an, dass sich hier die Rechtslage nicht grundlegend verändert hat. Beschädigt ein Dreizehnjähriger schuldhaft dein Auto, dann wird wohl auch die Familie (der Erziehungsberechtigte) den Schaden tragen müssen. [...]

Aha, und warum müssen Eltern den Schaden zahlen, wenn ihr unmündiges Kind beim Fußballspielen das Fenster des Nachbarn einschießt?

Eltern haften nicht automatisch für ihre Kinder. Das ist bloß ein blöder Spruch. Eltern haften nur dann - wie alle anderen Aufsichtspersonen auch – wenn sie ihre Aufsichtspflichten schuldhaft verletzt haben. Wenn ein Kind auf die schiefe Bahn gerät, heißt das nicht zwangsläufig, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben.



Und wenn eine Familie nicht im Stande ist, ihre Kinder einigermaßen gesetzestreu zu erziehen, dann sind sie eben im falschen Land.

Der Entzug des Aufenthaltstitels ist keine Bestrafung, sondern einfach die Folge der Erkenntnis, dass diese Familie nicht nach Österreich passt.

Einen solchen Maßstab könnte man nur dann anlegen, wenn die Kinder österreichischer Familien nicht straffällig würden. So ist diese „Erkenntis“ doch völlig absurd!
 
Wenn ein Kind auf die schiefe Bahn gerät
.... dann ist es nicht von der Hand zu weisen, dass die Erziehung mangelhaft war. Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.

Einen solchen Maßstab könnte man nur dann anlegen, wenn die Kinder österreichischer Familien nicht straffällig würden.
Der immer wieder gebrachte Hinweis auf Österreicher (in dem Fall auf österreichische Kinder) geht ins Leere. Es muss doch einleuchten, dass wir unsere eigenen Pülcher nicht auf diese Weise los werden. Und genau so wird Albanien seine schwarzen Schafe nicht los. Denn eine Staatsbürgerschaft kann nicht so einfach aberkannt werden, Aufenthaltsrecht sehr wohl. :lehrer:

Wie mit österreichischen jugendlichen Gesetzesbrechern umgegangen wird, das haben wir ohnehin schon bis zum"geht nicht mehr" diskutiert. Auch da bin ich für entsprechende Maßnahmen, bei denen auch die Eltern (wer sonst???) in die Pflicht genommen werden. Einfach frei herumlaufen lassen (wie im vorliegenden Fall geschehen) erscheint mir falsch.

Dass Österreicher hier nicht mit Albanern gleich behandelt werden, das sollte jedenfalls einleuchten. Österreichern kann ich die Aufenthaltsbewilligung nicht entziehen, Albanern schon.

Noch einmal zur Sippenhaftung: Ich will dieses Gfrast nicht weiter bei uns in Österreich haben. Wir haben selber genug Problemkinder, wir müssen sie nicht auch noch importieren. Und alleine kann ich einen Minderjährigen nicht abschieben. Ergo ... die Eltern müssen mit ihm gehen.
 
Eltern haften nicht automatisch für ihre Kinder. Das ist bloß ein blöder Spruch. Eltern haften nur dann - wie alle anderen Aufsichtspersonen auch – wenn sie ihre Aufsichtspflichten schuldhaft verletzt haben. Wenn ein Kind auf die schiefe Bahn gerät, heißt das nicht zwangsläufig, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben.
Beim hier diskutierten Fall spricht vieles dafür.

Einen solchen Maßstab könnte man nur dann anlegen, wenn die Kinder österreichischer Familien nicht straffällig würden. So ist diese „Erkenntis“ doch völlig absurd!
Nein, ist es nicht. Straffällig gewordene erwachsene Ausländer werden auch abgeschoben. Würde man so argumentieren wie Du, dürfte man dies nicht tun, weil ja auch Österreicher straffällig werden. Die Eltern einheimischer straffälliger Kinder können nicht ausgewiesen werden - das heißt aber nicht, dass man dies bei Ausländern nicht doch tun sollte.
 
das heißt aber nicht, dass man dies bei Ausländern nicht doch tun sollte.

glaub du verrennst dich da in was! das was du da verlangst ist sippenhaftung in reinkultur. sollte auch der vater lebenslänglich ins häfen, wenn der minderjährige sprössling meinen würde er meuchelt wen?
 
glaub du verrennst dich da in was! das was du da verlangst ist sippenhaftung in reinkultur. sollte auch der vater lebenslänglich ins häfen, wenn der minderjährige sprössling meinen würde er meuchelt wen?
Nein, mir geht es nur um den Aufenthaltstitel. Eltern haben Verantwortung für ihre Kinder, und wenn ausländische Eltern nicht im Stande sind, ihre Kinder den hierzulande geltenden Gesetzen entsprechend zu erziehen, sollten sie wieder nach Hause gehen. Das ist keine Sippenhaftung, und das sollte auch nicht gleich angewendet werden, wenn das Kind einmal eine Ladendiebstahl macht - aber bei einem derartigen Ausmaß an Straffälligkeit wie hier diskutiert, sollte das Heimfahrtticket für die ganze Familie gelöst werden müssen.
 
und wenn ausländische Eltern nicht im Stande sind, ihre Kinder den hierzulande geltenden Gesetzen entsprechend zu erziehen

ich verstehe was du meinst und bin da auch voll bei dir, es gäbe genügend, bei denen es das beste für österreich wäre, wenn sie das land raschest samt anhang verlassen müssten. trotzdem ist es sippenhaftung andere für die taten ihrer familienmitglieder, oder in dem fall ihrer kinder, haftbar zu machen!
 
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