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Gast
(Gelöschter Account)
Nein, ist es nicht. Straffällig gewordene erwachsene Ausländer werden auch abgeschoben. Würde man so argumentieren wie Du, dürfte man dies nicht tun, weil ja auch Österreicher straffällig werden. Die Eltern einheimischer straffälliger Kinder können nicht ausgewiesen werden - das heißt aber nicht, dass man dies bei Ausländern nicht doch tun sollte.
Solche saudummen Argumentationen werden von denen immer wieder ins Treffen geführt, welche die Abschiebung solcher Elemente als unmenschlich empfinden.
Euch gehts ja nicht nur um den straffällig Gewordenen selbst, sondern gleich auch um dessen Familie. Da könnts ihr noch so unpassende Zusammenhänge konstruieren, das wirds sicher nicht spielen. Und mit gutem Grund.