(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Nein, ist es nicht. Straffällig gewordene erwachsene Ausländer werden auch abgeschoben. Würde man so argumentieren wie Du, dürfte man dies nicht tun, weil ja auch Österreicher straffällig werden. Die Eltern einheimischer straffälliger Kinder können nicht ausgewiesen werden - das heißt aber nicht, dass man dies bei Ausländern nicht doch tun sollte.

Solche saudummen Argumentationen werden von denen immer wieder ins Treffen geführt, welche die Abschiebung solcher Elemente als unmenschlich empfinden.

Euch gehts ja nicht nur um den straffällig Gewordenen selbst, sondern gleich auch um dessen Familie. Da könnts ihr noch so unpassende Zusammenhänge konstruieren, das wirds sicher nicht spielen. Und mit gutem Grund.
 
Einen solchen Maßstab könnte man nur dann anlegen, wenn die Kinder österreichischer Familien nicht straffällig würden. So ist diese „Erkenntis“ doch völlig absurd!

Österreichische Eltern bekommen eine geld- bei wiederholten verstößen haftstrafen.
Genau das selbe bei ausländischen Eltern. Geld/haft dann abschiebung. Wo ist das problem ?!
Eltern die ihrem kind keine grenzen aufzeigen, bzw. es nicht interessiert wenn der 12 jährige um 2 in der nacht im park hockt und scheisse baut gehören zur verantwortung gezogen. Und nicht mit lächerlichen represalien sondern solchen die sie treffen.
Sieh dir wien an. Tschetschenische jugendliche sind unter anderem seit jahren eine der größten problemgruppen. Ganz einfach weil sich die meisten eltern einen dreck um sie kümmern.
 
Euch gehts ja nicht nur um den straffällig Gewordenen selbst, sondern gleich auch um dessen Familie. Da könnts ihr noch so unpassende Zusammenhänge konstruieren, das wirds sicher nicht spielen. Und mit gutem Grund.
Wo ist es unpassend und konstruiert, insofern Du selbst zugegeben hast, dass es das Prinzip der Elternhaftung ja grundsätzlich schon gibt? Und was es spielen wird, das wird die Politik zu gegebener Zeit schon beschließen. Wenn es einmal ein öffentliches Problembewusstsein gibt, kommen auch Maßnahmen.
 
Ist nicht gegen gogolores. Die Sippenhaftung wird in letzter Zeit eh sehr gerne von einer Seite gefordert. Auf meine Gegenfrage, ob das auch für Österreicher gelte, antworten sie dann nicht mehr...
 
Da könnts ihr noch so unpassende Zusammenhänge konstruieren, das wirds sicher nicht spielen.
Der Zusammenhang ist nicht unpassend. Es geht um eine Familie. Und die muss entweder als Ganzes weg oder darf als Ganzes hier bleiben. Der Sohnemann zeigt uns aber, dass ihm die österreichischen Gesetze am Arsch vorbei gehen.

Hier bleiben ist (auch für Albaner) ein Privileg, das durch mustergültige Integration zu verdient werden kann. Die sehe ich hier aber nicht.

Auf meine Gegenfrage, ob das auch für Österreicher gelte, antworten sie dann nicht mehr...
Du kannst einem Österreicher nicht die Staatsbürgerschaft und auch nicht die Aufenthaltserlaubnis so einfach aberkennen. Das ist nur in ganz besonderen Fällen möglich (Wehrdienst für eine fremde Macht).
 
Wo ist es unpassend und konstruiert, insofern Du selbst zugegeben hast, dass es das Prinzip der Elternhaftung ja grundsätzlich schon gibt?

Eltern haften für ihr eigenes schuldhaftes Fehlverhalten, falls sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Da sind wir dann aber im Zivilrecht, da gehts bloß um etwaigen Schadenersatz. Eltern müssen ihre Kinder nicht auf Schritt und Tritt überwachen. Die Aufsichtspflicht richtet sich nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes. Je älter das Kind, desto mehr Freiräume werden ihm zugestanden. Also kannst du die Eltern nicht für alles verantwortlich machen, was der Gschropp anstellt.
Eltern haften strafrechtlich nicht dafür, dass ihr Kind auf die schiefe Bahn gerät!


Der Zusammenhang ist nicht unpassend. Es geht um eine Familie. Und die muss entweder als Ganzes weg oder darf als Ganzes hier bleiben. Der Sohnemann zeigt uns aber, dass ihm die österreichischen Gesetze am Arsch vorbei gehen.

Das ist deine persönliche Meinung/Forderung. Daraus lassen sich aber keinerlei rechtliche Möglichkeiten ableiten das auch umzusetzen.
 
Eltern haften für ihr eigenes schuldhaftes Fehlverhalten, falls sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Wenn ein Kind in diesem Alter schon so oft straffällig wird wie dieser Albaner, dann gibt es bzgl. der Eltern nur zwei mögliche Erklärungen: Entweder wird die Aufsichtspflicht in fortgesetzter Weise grob verletzt, oder das Kind gar zu solchen Taten motiviert. Daher sind Deine Einwürfe diesbzgl. Haarspalterei.

Da sind wir dann aber im Zivilrecht, da gehts bloß um etwaigen Schadenersatz.
Was spricht dagegen, das Prinzip auf das Aufenthaltsrecht auszuweiten? Mehr noch, man könnte in einen Integrationsvertrag reinschreiben, dass die gesetzeskonforme Erziehung der Kinder zu den Pflichten des Zuwanderers gehört, dann hat man auch ein entsprechendes Dokument.

Eltern müssen ihre Kinder nicht auf Schritt und Tritt überwachen. Die Aufsichtspflicht richtet sich nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes. Je älter das Kind, desto mehr Freiräume werden ihm zugestanden. Also kannst du die Eltern nicht für alles verantwortlich machen, was der Gschropp anstellt.
Eltern haften strafrechtlich nicht dafür, dass ihr Kind auf die schiefe Bahn gerät!
Ich schreibe hier, wie schon öfters erwähnt, nicht vom Straf-, sondern vom Aufenthaltsrecht. Dass die Aufsichtspflicht gegenüber Unmündigen besonders ausgeprägt ist, ist im Übrigen hoffentlich unstrittig.

Das ist deine persönliche Meinung/Forderung. Daraus lassen sich aber keinerlei rechtliche Möglichkeiten ableiten das auch umzusetzen.
Die rechtlichen Möglichkeiten hat das Parlament.
 
Wenn ein Kind in diesem Alter schon so oft straffällig wird wie dieser Albaner, dann gibt es bzgl. der Eltern nur zwei mögliche Erklärungen: Entweder wird die Aufsichtspflicht in fortgesetzter Weise grob verletzt, oder das Kind gar zu solchen Taten motiviert.
Das sind keine Erklärungen, das sind Spekulationen....
Für Erklärungen haben wir zuwenig Informationen über den Hintergrund dieser Familie....
 
Mehr noch, man könnte in einen Integrationsvertrag reinschreiben, dass die gesetzeskonforme Erziehung der Kinder zu den Pflichten des Zuwanderers gehört,

und was hilft's in der praxis? dann hörst halt vom vater haben mehmet sagen dass nix nemen handy und tun stechen messa. beweis eahm dann es gegenteil!

bootcamps und weg mit dem ei, ei, wir haben euch alle ja so lieb kuschelkurs im jugendknast als letzte chance zur läuterung und wenn als erwachsener wieder straffällig ausweisen, sofern nicht österreicher.
 
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Ich kann @Mitglied #171 nur zustimmen. Wir haben in Österreich genug einheimisches Gsindl, Problemfamilien, usw. usf. Die kann man aber nicht alle in der Donau versenken. Was man aber sehr wohl machen kann, ist zu sagen, dass man Menschen von außen, die sich nicht anpassen wollen, einfach nicht hier haben will. Und das gehört einfach umgesetzt.
 
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