(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Erstens sind sie für mich gedacht, und zweitens leihe ich sie eh net her!!! :cool:
Von dem abgesehen gefallen sie mir, und vorrangig steht die nette Geste dahinter für mich an erster Stelle, die ich nicht, auch wenn die Schuhe nicht gefallen würden, mit einer abwertenden Beurteilung herab würdigen würde.

Ging mir ja nicht um dich oder Gogo. Nur um die Schuhe und dass Geschmäcker verschieden sind ist doch schön. :)
 
...von der Rechtsprechung zu Schuhen und Schwammerln.......Konzentration bitte!
 
Der OGH ist bisher bei Prozessen mit Politikern durch unverständliche Abmilderungen von Strafen aufgefallen - dass er es bei brutalen Gewaltverbrechen auch tut, ergibt aber eine ganz neue Qualität. Verstehe diese Richter überhaupt nicht. Wer bei so einem Verbrechen mit "Augenmaß" argumentiert, dem fehlt es entweder an Empathie für das Opfer, oder er hat selbst ganz grausliche Phantasien.
 
Der OGH ist bisher bei Prozessen mit Politikern durch unverständliche Abmilderungen von Strafen aufgefallen - dass er es bei brutalen Gewaltverbrechen auch tut, ergibt aber eine ganz neue Qualität.
Am Ende wird dieses widerliche Subjekt nicht einmal abgeschoben. Da dürfen die Sittenstrolche von Tulln Hoffnung schöpfen.

Putin hat also doch recht gehabt.
 
Hier ist die Bezeichnung "wahnsinnige Rechtsprechung" berechtigt. Der Gesetzgeber ist gefragt, solchen Urteilen einen Riegel vorzuschieben.
 
Hier ist die Bezeichnung "wahnsinnige Rechtsprechung" berechtigt. Der Gesetzgeber ist gefragt, solchen Urteilen einen Riegel vorzuschieben.

Das kann er nur, indem er Gesetze ändert, das Strafmaß für solche Verbrechen müsste im ganzen höher gesetzt werden, der Täter war noch keine 21, Ersttäter, geständig, so kommt er mit 4 Jahren davon, im Dez. 2019 wird er wohl raus sein.
 
Das kann er nur, indem er Gesetze ändert, das Strafmaß für solche Verbrechen müsste im ganzen höher gesetzt werden, der Täter war noch keine 21, Ersttäter, geständig, so kommt er mit 4 Jahren davon, im Dez. 2019 wird er wohl raus sein.
Was nützt es, das Strafmaß höher zu setzen, wenn es nicht ausgeschöpft wird? Der Erstrichter hat ein gerechtes Urteil gefällt, der OGH hat es aus fadenscheinigen Gründen abgemildert (z.B. es sei nicht erwiesen, dass der Bub bleibende Schäden davonträgt, und es gebe keinen Nachweis, dass das Verbrechen besonders schwer sei, und dann kommt das absurde Augenmaß-Argument).
 
Was nützt es, das Strafmaß höher zu setzen,

Nun, im vorliegenden Fall ist das bissi schwierig, was ich meinte, wenn ein Mindestsatz an Haft festgesetzt werden würde vom Gesetz, z.B. Urteil darf im vorliegenden Fall nicht unter 10 Jahre sein, oder ma würde die 21 iger Grenze mal runtersetzen z.B. dann wäre das überschaubarer.
PS: wennst den Ersttäter mit 20 Jahren belegst, was machst dann mit Leuten, welche das mehrfach machen ?
 
Nun, im vorliegenden Fall ist das bissi schwierig, was ich meinte, wenn ein Mindestsatz an Haft festgesetzt werden würde vom Gesetz, z.B. Urteil darf im vorliegenden Fall nicht unter 10 Jahre sein, oder ma würde die 21 iger Grenze mal runtersetzen z.B. dann wäre das überschaubarer.
PS: wennst den Ersttäter mit 20 Jahren belegst, was machst dann mit Leuten, welche das mehrfach machen ?
Ich halte die sieben Jahre des Erstgerichts für angemessen. Damit ist das Höchst-Strafmaß ohnehin bei Weitem nicht erreicht.
 
Mit einem Feitel wird es dir aber nur schwer gelingen, jemanden lebensgefährlich zu verletzen.
Ehrlich jetzt??? Disskutieren wir nun die Möglichkeit wie man jemanden lebensgefährlich verletzen kann? Gehts noch??:down:
Es sollen schon Menschen durch Zahnbürsten getötet worden sein.
Und eine Klinge, egal wie lange, groß, breit oder was auch immer, ist allemal dazu geeignet jemanden zu verletzten. Auch lebensgefährlich.
Da schreiben die Ahnungslosesten der Ahnungslosen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben