(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Geahndet wird es schon.....nur macht es die Sache ned leichter, wenn da herumgemauschelt wird......das war 2001/2002 (wer war da an der Regierung?)
Mitarbeiter haben die Machenschaften des Generalkonsuls gemeldet, wurden beschwichtigt, weil "der Minister (welcher war denn das?) sich eh persönlich vor Ort überzeugte, dass alles in Ordnung ist, und wurden dann selbst zum Ziel von Ermittlungen.
Und das ist das große Problem, das leider in Österreich zu oft vorkommt - der Überbringer der schlechten Nachricht wird aufgehängt. Es gab damals mWn eine MinisterIN, nämlich Ferrero-Wallner, und nachdem sie offenbar zur Vertuschung maßgeblich beigetragen hat, hätte man MMN strafrechtlich gegen sie vorgehen müssen. Der Konsul durfte bis zu seinem Tod die Beamtenpension genießen, obwohl schon Jahre zuvor bekannt war, was er getrieben hat.

Der Richter rügte auch das Außenministerium, weil es trotz deutlicher Anzeichen nicht einschritt.
Echt super, dass er das Außenministerium gerügt hat. Die sind sicher alle in Ehrfurcht erstarrt.

Ja, natürlich.....nur...dann hast als Steuerzahler u. U. eine weitere gescheiterte Existenz, die man dann durchfüttert.....
Mit diesem "Argument" könnte man das Strafrecht gleich komplett abschaffen.
 
Das schon.
Offenbar waren die damaligen Vorrausetzungen einer Weihnachtsamnestie weniger streng als heutzutage.
Der richtigkeithalber es gibt sehr wohl (Weihnachts-)begnadigungen (durch den Bundespräsidenten) aber keine Weihnachts-Amnestien.
Amnestien werden durch das Parlament beschlossen.
Etwas was man den Medien schon seit Jahrzehnten nicht erklären kann.
Und wahrscheinlich auch hier niemanden interessiert.
Nur sollte man meiner Meinung nach schon den richtigen Terminus verwenden wenn man von fachspezifischen Dingen spricht.
Vielleicht lesen hier ja auch Mitarbeiter der Medienlandschaft des Landes mit.
Denn zum Lernen ist es nie zu spät.
 
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Es wäre aber die logische Konsequenz, wenn man niemanden zu Gefängnisstrafen verurteilen kann, weil er dann seine Existenz verliert.
Nicht unbedingt....."Gefängnisstrafen"...also freiheitsentziehende Maßnahmen, sind ja nur ein Teil der Bestrafungsmaßnahmen eines modernen Rechtsstaates.
Mir geht's ja auch nicht per se um die Abschaffung von Freiheitsstrafen, vor allem aus präventiven Gründen (Schutz der Gesellschafft), sondern um eine angemessene Strafe, die auch eine Resozialisierung des Delinquenten ermöglicht, was ja mit einer "rigorosen" Bestrafung nicht möglich wäre.
Wobei ich zugeben muss, dass mir nicht ganz klar ist was DU unter "rigoros" genau verstehst.:)
Ich bin davon ausgegangen, dass damit ein vieljähriger Freiheitsentzug gemeint ist.


Der richtigkeithalber es gibt sehr wohl (Weihnachts-)begnadigungen (durch den Bundespräsidenten) aber keine (Weihnachts-) Amnestien.
Etwas was man den Medien schon seit Jahrzehnten nicht erklären kann.
Und wahrscheinlich auch hier niemanden interessiert. Nur sollte man meiner Meinung nach schon den richtigen Terminus verwenden wenn man von fachspezifischen Dingen spricht.

Danke für die Erleuchtung!:idea:
Es ist also ein Unterschied zwischen der Begnadigung (durch den BP) und einer (Weihnachts-) Amnestie. Das war mir nicht ganz klar.
Und ich bin natürlich auch der Meinung bei fachspezifischen Dingen, den richtigen Terminus zu verwenden.
 
Nicht unbedingt....."Gefängnisstrafen"...also freiheitsentziehende Maßnahmen, sind ja nur ein Teil der Bestrafungsmaßnahmen eines modernen Rechtsstaates.
Mir geht's ja auch nicht per se um die Abschaffung von Freiheitsstrafen, vor allem aus präventiven Gründen (Schutz der Gesellschafft), sondern um eine angemessene Strafe, die auch eine Resozialisierung des Delinquenten ermöglicht, was ja mit einer "rigorosen" Bestrafung nicht möglich wäre.
Wobei ich zugeben muss, dass mir nicht ganz klar ist was DU unter "rigoros" genau verstehst.:)
Ich bin davon ausgegangen, dass damit ein vieljähriger Freiheitsentzug gemeint ist.
Ich bin der Meinung, dass Korruption ähnlich bestraft werden sollte wie Steuerhinterziehung, d.h. das Dreifache des ergaunerten Betrags sollte an die Staatskasse gehen (wenn der Betrag nicht genau eruierbar ist, dann Schätzung, macht die Finanz ja auch so), plus ggfs. Freiheitsstrafe. Eine Fristlose ist für mich auch obligatorisch in solchen Fällen, wäre in der Privatwirtschaft ja nicht anders.

Dreieinhalb Jahre unbedingt, wie bei dem einen Mitglied dieser Bande (lt. Deinem Beitrag, habe nicht nachkontrolliert), halte ich durchaus für eine angemessene Strafe. Das ergaunerte Geld sollte aber, wie erwähnt, verdreifacht an die Staatskasse fließen. Eine Frechheit ist hingegen der Umgang mit dem Konsul, der letztlich nur pensioniert wurde. Dass es kein Verfahren gab, bevor er starb, hängt nur damit zusammen, dass die Spitze des Ministeriums ihn gedeckt hat.

Wenn Du keine Gefängnisstrafen androhen kannst, ist einer ganzen Fülle von Verbrechen Tür und Tor geöffnet, und die Gauner machen ihren Opfern (oder dem Steuerzahler) eine lange Nase. Dann kannst Du Dir das ganze Strafrechtswesen ganz sparen.
 
Wenn man bedenkt, dass Amnestie ein Synonym von Begnadigung ist:)
Nun ja, bewegen ist auch ein Synonym von zB. gehen!
Das Ergebnis ist fast das Gleiche.

Begnadigung = Akt durch den österr. Bundespräsidenten (für einzelne Straftäter)
Amnestie = wird durch das Parlament beschlossen (bei bestimmten Anlässen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollte das für beide Seiten gelten? Also sowohl für den Bestochenen oder Den der besticht? Nur bei Barzahlungen oder auch Geschenke? Oder eine Essenseinladung?

Im zur Diskussion stehende Fall (positiver Asylbescheid erkauft) wird es nicht um Einladungen zum Essen gegangen sein. Die erschlichenen Asylbescheide sind aufzuheben. Und dann ist zu überlegen, ob die Asylwerber noch einmal eine Chance bekommen oder gleich abgeschoben werden. Die haben ja selber an der Stichhaltigkeit der vorgebrachten Asylgründe gezweifelt. Andernfalls hätten sie ja nicht bestechen müssen.
 
"88": Mann nach Facebook-Posting in Eisenstadt verurteilt

weiß nicht genau, ob da hier her passt, aber ein Jahr Haft für das Posten einer Zahl ist schon heftig

Von der Thematik passt Dein Post schon. Leider ist Dir ein kleiner Fehler unterlaufen. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen. Da ich annehme, dass Dich nicht böser Vorsatz sondern schlichtes Unwissen zu dem Fehler veranlasste, sei Dir in aller Freundlichkeit mitgeteilt, dass der verurteilte Schwachkopf NICHT in Haft ist.

Und ein Jahr bedingt fuer ein Heil H. weil man die A...loecher Migranten hasst, erscheint mir als Zeichen einer wahnsinnig milden Rechtsprechung.
 
Von der Thematik passt Dein Post schon. Leider ist Dir ein kleiner Fehler unterlaufen. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen. Da ich annehme, dass Dich nicht böser Vorsatz sondern schlichtes Unwissen zu dem Fehler veranlasste, sei Dir in aller Freundlichkeit mitgeteilt, dass der verurteilte Schwachkopf NICHT in Haft ist.

Und ein Jahr bedingt fuer ein Heil H. weil man die A...loecher Migranten hasst, erscheint mir als Zeichen einer wahnsinnig milden Rechtsprechung.
Danke ich kenn den Unterschied zwischen bedingt und unbedingt. Aber die Strafe für eine Zahl finde ich zu hoch. Für Körperverletzung bekommt man weniger. Außerdem wurde sonst nichts gefunden. Wäre er in einschlägigen Foren unterwegs gewesen, oder hätte gewisse Bücher zuhause gehabt, hätte ich es verstanden, aber so, leuchtet es mir nicht ein.
 
Aber die Strafe für eine Zahl finde ich zu hoch. Für Körperverletzung bekommt man weniger. Außerdem wurde sonst nichts gefunden. Wäre er in einschlägigen Foren unterwegs gewesen, oder hätte gewisse Bücher zuhause gehabt, hätte ich es verstanden, aber so, leuchtet es mir nicht ein.
Wo wäre denn der Unterschied, wenns was anderes gefunden hätten ?
Wer eine solche Äußerung macht, im Zusammenhag mit Asyl, weis ganz genau, was die Zahl bedeutet.
 
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