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Jedenfalls vor Ablauf der verhängten Strafe.en guter Führung bzw. im Rahmen der Weihnachtsamnestie 1967 wurde sie bedingt entlassen.
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Jedenfalls vor Ablauf der verhängten Strafe.en guter Führung bzw. im Rahmen der Weihnachtsamnestie 1967 wurde sie bedingt entlassen.
ich weiss auch wie du es meinst, aber der sager ist echt gelungen...weil wenn einer tot ist dann ist er es auch lebenslang...
Das schon.Jedenfalls vor Ablauf der verhängten Strafe.
Und das ist das große Problem, das leider in Österreich zu oft vorkommt - der Überbringer der schlechten Nachricht wird aufgehängt. Es gab damals mWn eine MinisterIN, nämlich Ferrero-Wallner, und nachdem sie offenbar zur Vertuschung maßgeblich beigetragen hat, hätte man MMN strafrechtlich gegen sie vorgehen müssen. Der Konsul durfte bis zu seinem Tod die Beamtenpension genießen, obwohl schon Jahre zuvor bekannt war, was er getrieben hat.Geahndet wird es schon.....nur macht es die Sache ned leichter, wenn da herumgemauschelt wird......das war 2001/2002 (wer war da an der Regierung?)
Mitarbeiter haben die Machenschaften des Generalkonsuls gemeldet, wurden beschwichtigt, weil "der Minister (welcher war denn das?) sich eh persönlich vor Ort überzeugte, dass alles in Ordnung ist, und wurden dann selbst zum Ziel von Ermittlungen.
Echt super, dass er das Außenministerium gerügt hat. Die sind sicher alle in Ehrfurcht erstarrt.Der Richter rügte auch das Außenministerium, weil es trotz deutlicher Anzeichen nicht einschritt.
Mit diesem "Argument" könnte man das Strafrecht gleich komplett abschaffen.Ja, natürlich.....nur...dann hast als Steuerzahler u. U. eine weitere gescheiterte Existenz, die man dann durchfüttert.....
Nein, um die Abschaffung des Strafrechts geht es nicht!Mit diesem "Argument" könnte man das Strafrecht gleich komplett abschaffen.
Es wäre aber die logische Konsequenz, wenn man niemanden zu Gefängnisstrafen verurteilen kann, weil er dann seine Existenz verliert.Nein, um die Abschaffung des Strafrechts geht es nicht!
Der richtigkeithalber es gibt sehr wohl (Weihnachts-)begnadigungen (durch den Bundespräsidenten) aber keine Weihnachts-Amnestien.Das schon.
Offenbar waren die damaligen Vorrausetzungen einer Weihnachtsamnestie weniger streng als heutzutage.
Nicht unbedingt....."Gefängnisstrafen"...also freiheitsentziehende Maßnahmen, sind ja nur ein Teil der Bestrafungsmaßnahmen eines modernen Rechtsstaates.Es wäre aber die logische Konsequenz, wenn man niemanden zu Gefängnisstrafen verurteilen kann, weil er dann seine Existenz verliert.
Der richtigkeithalber es gibt sehr wohl (Weihnachts-)begnadigungen (durch den Bundespräsidenten) aber keine (Weihnachts-) Amnestien.
Etwas was man den Medien schon seit Jahrzehnten nicht erklären kann.
Und wahrscheinlich auch hier niemanden interessiert. Nur sollte man meiner Meinung nach schon den richtigen Terminus verwenden wenn man von fachspezifischen Dingen spricht.
Ich bin der Meinung, dass Korruption ähnlich bestraft werden sollte wie Steuerhinterziehung, d.h. das Dreifache des ergaunerten Betrags sollte an die Staatskasse gehen (wenn der Betrag nicht genau eruierbar ist, dann Schätzung, macht die Finanz ja auch so), plus ggfs. Freiheitsstrafe. Eine Fristlose ist für mich auch obligatorisch in solchen Fällen, wäre in der Privatwirtschaft ja nicht anders.Nicht unbedingt....."Gefängnisstrafen"...also freiheitsentziehende Maßnahmen, sind ja nur ein Teil der Bestrafungsmaßnahmen eines modernen Rechtsstaates.
Mir geht's ja auch nicht per se um die Abschaffung von Freiheitsstrafen, vor allem aus präventiven Gründen (Schutz der Gesellschafft), sondern um eine angemessene Strafe, die auch eine Resozialisierung des Delinquenten ermöglicht, was ja mit einer "rigorosen" Bestrafung nicht möglich wäre.
Wobei ich zugeben muss, dass mir nicht ganz klar ist was DU unter "rigoros" genau verstehst.
Ich bin davon ausgegangen, dass damit ein vieljähriger Freiheitsentzug gemeint ist.
Wenn man bedenkt, dass Amnestie ein Synonym von Begnadigung istEs ist also ein Unterschied zwischen der Begnadigung (durch den BP) und einer (Weihnachts-) Amnestie.
Nun ja, bewegen ist auch ein Synonym von zB. gehen!Wenn man bedenkt, dass Amnestie ein Synonym von Begnadigung ist![]()
Sollte das für beide Seiten gelten? Also sowohl für den Bestochenen oder Den der besticht? Nur bei Barzahlungen oder auch Geschenke? Oder eine Essenseinladung?das Dreifache des ergaunerten Betrags sollte an die Staatskasse gehen
Sollte das für beide Seiten gelten? Also sowohl für den Bestochenen oder Den der besticht? Nur bei Barzahlungen oder auch Geschenke? Oder eine Essenseinladung?
Nennt sich g'hupft wie g'hatscht.Der richtigkeithalber es gibt sehr wohl (Weihnachts-)begnadigungen (durch den Bundespräsidenten) aber keine Weihnachts-Amnestien.
Amnestien werden durch das Parlament beschlossen.
Und wahrscheinlich auch hier niemanden interessiert.
aber ein Jahr Haft für das Posten einer Zahl ist schon heftig
"88": Mann nach Facebook-Posting in Eisenstadt verurteilt
weiß nicht genau, ob da hier her passt, aber ein Jahr Haft für das Posten einer Zahl ist schon heftig
Danke ich kenn den Unterschied zwischen bedingt und unbedingt. Aber die Strafe für eine Zahl finde ich zu hoch. Für Körperverletzung bekommt man weniger. Außerdem wurde sonst nichts gefunden. Wäre er in einschlägigen Foren unterwegs gewesen, oder hätte gewisse Bücher zuhause gehabt, hätte ich es verstanden, aber so, leuchtet es mir nicht ein.Von der Thematik passt Dein Post schon. Leider ist Dir ein kleiner Fehler unterlaufen. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen. Da ich annehme, dass Dich nicht böser Vorsatz sondern schlichtes Unwissen zu dem Fehler veranlasste, sei Dir in aller Freundlichkeit mitgeteilt, dass der verurteilte Schwachkopf NICHT in Haft ist.
Und ein Jahr bedingt fuer ein Heil H. weil man die A...loecher Migranten hasst, erscheint mir als Zeichen einer wahnsinnig milden Rechtsprechung.
Wo wäre denn der Unterschied, wenns was anderes gefunden hätten ?Aber die Strafe für eine Zahl finde ich zu hoch. Für Körperverletzung bekommt man weniger. Außerdem wurde sonst nichts gefunden. Wäre er in einschlägigen Foren unterwegs gewesen, oder hätte gewisse Bücher zuhause gehabt, hätte ich es verstanden, aber so, leuchtet es mir nicht ein.
1. Danke ich kenn den Unterschied zwischen bedingt und unbedingt.
2. aber so, leuchtet es mir nicht ein.