(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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manchmal sind die vom mensch geschaffenen regelwerke einfach nur unnötig kompliziert. vergreifst du dich an unseren kindern / unseren frauen egal in welcher form, so wirst du dauerhaft aus der gesellschaft entfernt, über's wie kann man ja eventuell diskutieren. zusätzlich noch verhindern dass sich solche abartigen individuen fortpflanzen können!
 
Stelle mal einen virtuellen schweren sexuellen Missbrauch einem realem schweren sexuellem Missbrauch gegenüber.
Jetzt muss ich ganz dumm fragen: Was ist ein realer schwerer sexueller Missbrauch? Wenn ich lese, ein Kind wurde sexuell missbraucht, dann stelle ich mir schon eine Vergewaltigung vor. Oder gewaltsames Betatschen bis hin zu ..... nein, ich will gar nicht. Jedenfalls ist das sehr oft (oder fast immer) ein Entkommen für das Opfer unmöglich.
 
Jetzt muss ich ganz dumm fragen: Was ist ein realer schwerer sexueller Missbrauch? Wenn ich lese, ein Kind wurde sexuell missbraucht, dann stelle ich mir schon eine Vergewaltigung vor. Oder gewaltsames Betatschen bis hin zu ..... nein, ich will gar nicht. Jedenfalls ist das sehr oft (oder fast immer) ein Entkommen für das Opfer unmöglich.
Sexueller Missbrauch findet nicht immer unter Gewaltausübung statt, drum gibt es ja diesen eigenen Strafbestand. Oft wird ein Vertrauensverhältnis ausgenutzt, die Kinder agieren scheinbar "freiwillig". Der Missbrauchsparagraph geht richtigerweise davon aus, dass Kinder in Wirklichkeit keinen freien sexuellen Willen haben.
 
Jetzt muss ich ganz dumm fragen: Was ist ein realer schwerer sexueller Missbrauch? .
Das sind Beischlafhandlungen oder dem Beischlaf ähnliche Handlungen, zu der eine unmündige Person VERLEITET worden ist.
Das bedeutet, dass es keine Gewalt gegeben hat. Dabei ist´s egal ob virtuell oder real.
Ist eine Gewalt im Spiel, handelt es sich um eine Vergewaltigung.
Da es naturgemäß schwierig ist, jemanden virtuell physische Gewalt anzutun, ist da ein Vergleich zur realen physischen Gewalt nicht möglich. Es ist aber möglich auch virtuell psychische Gewalt auszuüben.
 
Du meinst z. B. einen Exhibitionisten? :hmm:

..z.B....aber auch das Ansehen von pornographischen Material oder auch das Anfertigen davon...oder vor dem Kind zu masturbieren oder dem Kind beim Masturbieren zuzusehen UND sich dabei zu erregen und/oder sich zu befriedigen.

Man muss sich auch bewusst machen, dass sexueller Missbrauch sich fast immer im näheren oder erweitertem Umfeld des Kindes abspielt.
Der von dir erwähnte Exhibitionist in der dunklen Straße, ist da eher die Ausnahme.
Das ist in real aber sicher auch der größere Schock. ....
als.....was? Virtuell?
Ist aber nicht vergleichbar, weil man sich in unterschiedlichen Räumen bewegt.

Es ist klar, dass die Folgen von realen Handlungen für das Opfer in den allermeisten Fällen schwerwiegender sind, als virtuelle Handlungen. Aber man sollte die Folgen aus virtuellen Handlungen nicht herunterspielen, nach dem Motto "Kann ja nicht so schlimm sein, hätte man den Chat mit einem Mausklick beenden können."
 
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Und jetzt wechseln wir das Thema:

Amtsmissbrauch in Traiskirchen. Hoffentlich kriegt der Beamte, falls die Vorwürfe sich als richtig erweisen, ordentlich Schmalz.
Und das perfide dabei, Beamten können nicht gekündigt werden. Was droht so einem Beamten dann eigentlich?
 
wenn er bei gericht mehr als 12 monate bekommt zb. war er beamter.....
z.B.....dann wird er auch .......entlassen!

Bis der Gogo mit dem Link rüberkommt noch was Witziges........Laut Beamtendienstrecht endet das Dienstverhältnis neben Austritt, Entlassung und andern mir Unverständlichem auch mit dem ...Tod!

Na her damit, mit all dem Wissen.
Strafrechtlich fünf Monate bis zu fünf Jahre.
Wenn die Tat über eine fremde Macht oder über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung begangen worden ist, ist der Rahmen ein bis zehn Jahre, ebenso wenn der Schaden mehr als 50.000 € beträgt....

Dienstrechtlich ....ein Disziplinarverfahren und wenn das Schmalz eine bestimmte Höhe überschreitet, wird das Dienstverhältnis auch beendet.
 
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