(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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In diesem Artikel steht folgendes:

Ja ich weis, damals schon wurde das Zrteil aufgehoben, jetzt die 3. Verhandluing gewesen, ich kann nur befürchten, das 1. wie geschrieben, grobe Fehler begangen wurden, also formtechnisch und irgendwas an der Beweislage der Vergewaltigung ned stimmt.
 
Nach wieviel Generationen ist man bei dir "wachecht?"
Und bist du dir sicher, dass auch du "waschecht" bist??:rolleyes:

... das kommt auf die Integration an ;) ... maunche werdens nie zB. viele Türken bleiben Türken und das sagen sie ja selbst :cool:

...und ich ;) ... jo glaub scho ofärbn tuart nix beim woschn :lalala: .... oder anders gesagt meine Urgroßmutter wurde 1888 in Ö geboren jo und sei weiter hoit :lalala:
 
oder anders gesagt meine Urgroßmutter wurde 1888 in Ö geboren
Alles klar, also zu einer Zeit als Östereich fast noch ein Vielvölkerstaat war und neben Deutsch auch Ungarisch, Italienisch, Tschechisch, Polnisch, Ukrainisch, Rumänisch, Kroatisch, Serbisch, Slowakisch und Slowenisch gesprochen wurde. (Was war eigentlich damals ein "Österreicher"?)

Also alles waschechte Österreicher nach deiner Definition zu sprechen.
Aber ja, in Österreich geboren zu sein (und damit ein Österreicher zu sein) scheint manchen nicht östereichisch genug zu sein.
Am besten einen Generationenausweis über die Abstammung einführen.
Ach, das hatten wir ja schon mal. Und scheisse war das allemal.
 
Alles klar, also zu einer Zeit als Östereich fast noch ein Vielvölkerstaat war und neben Deutsch auch Ungarisch, Italienisch, Tschechisch, Polnisch, Ukrainisch, Rumänisch, Kroatisch, Serbisch, Slowakisch und Slowenisch gesprochen wurde. (Was war eigentlich damals ein "Österreicher"?)

Also alles waschechte Österreicher nach deiner Definition zu sprechen.
Aber ja, in Österreich geboren zu sein (und damit ein Österreicher zu sein) scheint manchen nicht östereichisch genug zu sein.
Am besten einen Generationenausweis über die Abstammung einführen.
Ach, das hatten wir ja schon mal. Und scheisse war das allemal.

... Hauptsache dir gehts gut :lalala:
 
Kennst du übrigens den Artikel dazu?

Ja, aber ich versteh ehrlich gesagt nicht, was genau da passiert ist.

"Der Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung wurde bestätigt, die vom Erstgericht verhängte Strafe aber um drei Jahre reduziert. - derstandard.at/2000058154894/Vergewaltigung-in-Wiener-Hallenbad-Vier-statt-sieben-Jahre-Haft

Es gab gar keinen Schuldspruch wegen Vergewaltigung beim 2. Verfahren.
 
Es gab gar keinen Schuldspruch wegen Vergewaltigung beim 2. Verfahren.

Doch, in dem Verfahren im Dezember 2016 wurde er der Vergewaltigung schuldig gesprochen und zu 7 Jahren verurteilt worden.
Die 7 Jahre wurden jetzt aber vom OGH auf 4 Jahre reduziert, der Schuldspruch wegen schweren sexuellen Mißbrauchs und Vergewaltigung aber bestätigt.
 
Aber offenbar ist Manchen der Täterschutz ein besonderes Anliegen.
Weißt du wovon ich immer Angst habe? Vor folgender Situation:
Irgendwann wird es sicher mal passieren, dass mich ein Verrückter angreifen will. Und ich will mich sicher nicht zuerst schlagen lassen, bevor ich an eine Reaktion denke, sondern präventiv zuschlagen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bekomme ich dann eine höhere Strafe als er, wenn er zugeschlagen hätte. Bei ihm wird dann das Blabla "musst man ihn ja verstehen", "schwere Kindheit", bei mir werden sie das Argument der Selbstjustiz erwähnen.
Dass man dann vor Gericht auch noch den verfickten Anwalt am Hals hat, der davon schwadronieren wird, dass er das gar nicht vorhatte, ist ein anderes Problem.
 
Weißt du wovon ich immer Angst habe?

Ich kenn dich nicht, aber das "immer Angst" solltest du behandeln lassen.

Und ich will mich sicher nicht zuerst schlagen lassen, bevor ich an eine Reaktion denke, sondern präventiv zuschlagen.

Erst zuschlagen und dann fragen ob er dir überhaupt was getan hätte?? Sehr rationell! Resultiert aber nur aus deiner Angst heraus.

Dass man dann vor Gericht auch noch den verfickten Anwalt am Hals hat, der davon schwadronieren wird, dass er das gar nicht vorhatte, ist ein anderes Problem.

Kein Problem, sondern einfach notwendig um dein "präventives" Verhalten zu verstehen und zu belegen. - Erst recht wenn dein Gegenüber gar nichts gemacht hat!

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bekomme ich dann eine höhere Strafe als er, wenn er zugeschlagen hätte.

"Wenn, wenn, wenn,...." - mein Tant´a Schwanzerl hätt, warads mei Onkel!

Aber, Angst ,wovor auch immer ist keine Entschuldigung für strafbares Verhalten. Möglicherweise eine Erklärung aber sicher keine Entschuldigung.
 
Doch, in dem Verfahren im Dezember 2016 wurde er der Vergewaltigung schuldig gesprochen und zu 7 Jahren verurteilt worden.
Die 7 Jahre wurden jetzt aber vom OGH auf 4 Jahre reduziert, der Schuldspruch wegen schweren sexuellen Mißbrauchs und Vergewaltigung aber bestätigt.
Unglaublich die Begründung des OHG-Senatspräsidenten Philipp für die Reduzierung der Strafe auf 4 Jahre (für eine Tat, die mit bis zu 15 Jahren Haft geahndet werden kann):
es handelte sich ja nur um einen "einmaligen Vorfall", und "was die von der ersten Instanz herangezogenen möglichen Folgen für das Opfer betrifft, kann es durchaus sein, daß es sie überhaupt nicht gibt". Geht's noch? Weil's eh nur einmal war, ist ja halb so schlimm? Leben diese in den Höchstgerichten ansässigen Greise bereits in einer anderen Welt?

Ich gönne dem Herrn Präsidenten Philipp aus ganzem Herzen, daß auch er mal gegen seinen Willen und mit Gewaltanwendung irgendeinen Fremdkörper in seinen Arsch gesteckt bekommt, bis zum Anschlag, und dann möchte ich sehen, ob er noch immer so einen Blödsinn verzapft :mad:
 
Kein Problem, sondern einfach notwendig um dein "präventives" Verhalten zu verstehen und zu belegen. - Erst recht wenn dein Gegenüber gar nichts gemacht hat!
Passt. Wenn in Zukunft einer mit der Waffe auf einen Polizisten zielt, muss der Polizist die erste Kugel abfangen, bevor er zurückschießt, ok, denn man darf ja nicht davon ausgehen, dass er einen treffen will, wenn er auf einen zielt...
Willst es nicht verstehen oder willst es nicht verstehen??
Es geht um das Beispiel, dass er vorhat zuzuschlagen!!!!!
(Und bitte nicht blöd fragen, woran man das erkennt und warum man so sicher ist.)
 
etwas erstaunt war ich soeben beim soeben in "Wien heute" bezüglich des abgemilderten OHG-Urteils gebrachten Interview mit dem Verteidiger des im Hallenbad vergewaltigten 10-jährigen Buben - man hätte fast annehmen können, der Dr. Mayer hat die Seiten gewechselt und schließt sich nun den Argumenten der Gegenseite an.
Wollte da einer es sich mit dem OHG nicht verscherzen? Schaut sehr danach aus.
 
Als die Anmoderation im Kommen wahr, war ich davon überzeugt, dass es dieser Anwalt ist und dass er auf der Seite des Täters war. In einem irrte ich mich. Ist wohl ein Fall, wo er sich auf Seiten des Opfers gestellt hat...Kosmetik.
 
Wenn in Zukunft einer mit der Waffe auf einen Polizisten zielt, muss der Polizist die erste Kugel abfangen, bevor er zurückschießt, ok, denn man darf ja nicht davon ausgehen, dass er einen treffen will, wenn er auf einen zielt...
Den Begriff Notwehr kennst du schon, oder?
Um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. (kurz gesagt)
Wo diese Gefahr allerdings bei dir liegt wenn du zuerst zuschlägst weil du Angst hast?
Dann kann zumindest dein Gegenüber für sich Notwehr geltend machen wenn er auf deinen Angriff reagiert. Ob dir das aber hilft?
 
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