(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Mit besonderer Brutalität vorgehen, einschlägig vorbestraft sein, nicht geständig und uneinsichtig sein zum Beispiel.
Bei besonderer Brutalität gilt ohnehin ein anderes Strafmaß, nämlich 5 bis 15 Jahre. Vorbestraft naja, er ist ein Serientäter. Fürs Geständnis und die vordergründige Einscht kann man ihm ein bissl was abziehen, aber gleich 3 Jahre?
 
... aber wenn "Einzeltat" und "unter 21" als mildernd gelten, müssten "Serientat" und "über 21" die Strafe erhöhen.
....im Prinzip ja.......aber eben ned zwingend die Höchststrafe...
Um das geht's ja auch bei der Strafbemessung: Es werden sowohl straferschwerende als auch strafmildernde Umstände berücksichtigt.
Wenn auch strafmildernde Umstände, z. B. Unbescholtenheit, Geständigkeit und Einsicht, festgestellt wird, kannst ned die Höchststrafe verhängen. Das ist dann ja gegenüber einen vorbestraften, nicht geständigen und nicht einsichtigen Täter dann ja auch ned verhältnismäßig.
 
Die ist immer super. So ein Zufall, dass die immer erst dann kommt, wenn man die Personen verhaftet, einsperrt und mit dem Anwalt gesprochen haben... Sowie die Psychogöreschlägerin letztens aus "demoliert ihr Gesicht" im Video wurde ein "es tut mir ungemein leid, das wollte ich gar nicht" aus dem Gefängnis via Anwalt.
Wäre ich Richter täte ich sowas Hinterfotziges sofort als erschwert ansehen und nicht mildernd, verdammt noch einmal.

Will aber nicht diejenigen ausschließen, dass welche tatsächlich Einsicht zeigen... Die sind in der einstelligen Minderheit...
 
So ein Zufall, dass die immer erst dann kommt, wenn man die Personen verhaftet, einsperrt und mit dem Anwalt gesprochen haben...
Naja...wie der Mensch eben so ist....erst wenn er mit dem Unrecht seiner Tat, mehr oder weniger massiv, konfrontiert wird, wird er das Unrecht einsehen...oder nicht.
Ob ein Täter seine Einsicht ernst meint oder nicht........wird sich zeigen, ob er rückfällig wird oder nicht.

Wenn er rückfällig wird, gibt's natürlich auch mehr Schmalz.....
Bei wie vielen Sextätern kann man das annehmen?
Das wird nicht angenommen sondern vom Gericht festgestellt, ob der Täter unbescholten ist, geständig oder einsichtig.
 
Wenn er rückfällig wird, gibt's natürlich auch mehr Schmalz.....
So natürlich ist das natürlich nicht wirklich.
Hab jetzt den Bericht nicht vor mir liegen. Hab gestern oder heute in der Früh ein Urteil über eine Holocaustleugnerin gelesen, die nach nicht einmal zwei Wochen bereits weiter gemacht hat und bei der nächsten Verurteilung wieder nur auf Bewährung verurteilt wurde. Ich dachte bis jetzt, dass man sofort in Haft kommt fürs erste Urteil und dann kommt erst das zweite dazu.
 
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...die hat ja auch bei der zweiten Verurteilung mehr Schmalz bekommen.....bei der ersten 15 Monate, bei der zweiten eben Zwei Jahre......die 15 Monate wird's absitzen müssen......

Muss auch nicht unbedingt sein. Oder bist Du mit den Akten vertraut? (Meine ich ernst) Es steht nirgends, dass ein Richter eine vorherige Bewährungsstrafe aus einem vorigen Fall nicht auch noch bei "Bewährung" belässt. In der Regel wird - gerade bei jungen Menschen - eher die Bewährungszeit verlängert. Und da hast eh genug, wenn du keinen Führerschein machen darfst.
 
Eine Verlängerung einer Bewährungszeit hat irgendwie keine Konsequenzen, oder? "Wenn du in den nächsten zwei Jahren was anstellst, dann kommst ins Gefängnis" wird in "Wenn du in den nächsten vier Jahren was anstellst, dann kommst ins Gefängnis" abgeändert, na und!? Er hat was angestellt!
 
Eine Verlängerung einer Bewährungszeit hat irgendwie keine Konsequenzen, oder? "Wenn du in den nächsten zwei Jahren was anstellst, dann kommst ins Gefängnis" wird in "Wenn du in den nächsten vier Jahren was anstellst, dann kommst ins Gefängnis" abgeändert, na und!? Er hat was angestellt!

Ich weiß, worauf du hinaus willst. Aber beim normalen Jugendlichen hat's einfach keinen Sinn, den weg zusperren. Der verliert die Lehrstelle (bzw. den Schulplatz), darf erst später den Führerschein machen (fällt daher für einen Handwerksbetrieb auf Montage wegfällt/verliert die Arbeit) und wird sich dann "gute" Freunde finden, die ihn wirklich runter ziehen.

Ganz anders sehe ich das so wie bei

1. diesem xxx*** Afghanen, der nur zwei Jahre bekommt - dieses xxx*** wird doch nie etwas für Österreich leisten.
Wien: Zwei Jahre Haft für afghanischen Sextäter

2. dieser Leonie
Leonie (15) - ein Opfer, das zur Täterin wurde
Wobei man da dazusagen muss, dass das Opfer selbst oft genug auf alle möglichen Jugendlichen eingeprügelt hat. -> Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.

3. Die drei Asylwerber, die das 15-jährige Mädl in Tulln vergewaltigt haben, und die behaupten noch frech, dass sie das gewollt hätte (ich finde leider nicht den passenden link.)
 
Wir leben in einer Zeit, wo ein Täter eine Straftat unbestraft begehen darf. Und das kann es ja nicht wirklich sein...
 
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