(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Wir leben in einer Zeit, wo ein Täter eine Straftat unbestraft begehen darf. Und das kann es ja nicht wirklich sein...

Das geht halt nur, solang sie an die richtigen Schafe kommen. Aber wenn sie zufällig an die falschen Nationalität geraten (wie schon öfter passiert), wenn zb. Tschetschenen eine Türkin vergewaltigen oder umgekehrt
:fies:
 
Wir leben in einer Zeit, wo ein Täter eine Straftat unbestraft begehen darf. Und das kann es ja nicht wirklich sein...
Jetzt bin ich mir doch etwas unsicher...sind die jetzt verurteilt worden oder nicht?
:ironie:




Man kann sich ja durchaus darüber uneinig sein, ob das gesetzlich vorgesehene Strafmaß passt oder nicht

(und da sei den Fans der drakonischen Strafen noch einmal wärmstens an's Herz gelegt, dass gewisse rechte und äußerst rechte Parteien das Strafmaß NICHT erhöhen wollten),

aber gerade bei der Überprüfung von Urteilen der Vorinstanzen finde zumindest ich, dass die Justiz gut arbeitet.

Jedem Laienrichter im heimischen Wohnzimmer sei zumindest ein Jus-Propädeutikum angeraten, bevor er die Entscheidungen von Richtern kritisiert, das könnte manche Fehlinterpretation vermeiden.
:)
 
Es steht nirgends, dass ein Richter eine vorherige Bewährungsstrafe aus einem vorigen Fall nicht auch noch bei "Bewährung" belässt.

Auch wenn der MrNJ wieder keppeln wird:
StGB
§ 53. (1) Wird der Rechtsbrecher wegen einer während der Probezeit begangenen strafbaren Handlung verurteilt, so hat das Gericht die bedingte Strafnachsicht oder die bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe zu widerrufen und die Strafe, den Strafteil oder den Strafrest vollziehen zu lassen, wenn dies in Anbetracht der neuerlichen Verurteilung zusätzlich zu dieser geboten erscheint, um den Rechtsbrecher von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten.

Eine Verlängerung einer Bewährungszeit hat irgendwie keine Konsequenzen, oder?
Natürlich! Die Strafe wird erhöht!
"Wenn du in den nächsten zwei Jahren was anstellst, dann kommst ins Gefängnis" wird in "Wenn du in den nächsten vier Jahren was anstellst, dann kommst ins Gefängnis" abgeändert,

Nein....so funktioniert das nicht, mit der bedingten Strafnachsicht.
HELP.gv.at: Bedingte Strafnachsicht
 
Bewährungsstrafe ist keine Strafe.
"Angeklagter wurde zu 10 Monaten Haft verurteilt, ist zur Bewährung ausgesetzt", heißt übersetzt, er wurde zu keiner Haftstrafe verurteilt...
 
Mit Begriffsbestimmungen hast du es nicht so, oder?

Bewährungsstrafe ist keine Strafe.
"Angeklagter wurde zu 10 Monaten Haft verurteilt, ist zur Bewährung ausgesetzt", heißt übersetzt, er wurde zu keiner Haftstrafe verurteilt...

Der "Verurteilte" erhielt eine Freiheitsstrafe, welche zu Bewährung ausgesetzt wurde. Die Probezeit wird üblicherweise auf 3 Jahre festgesetzt. Nach Ablauf dieser Zeit wird, wenn in dieser Zeit keine weiteren Straftaten begangen wurden, auf den Vollzug der Freiheitsstrafe endgültig verzichtet.

Das verhält sich genauso mit dem Begriff Österreicher.
Für manche ist man auch mit der Geburt in diesem Land keiner, wenn nicht zumindest ein Elternteil ein"waschechter(?)" Österreicher ist.
Für andere ist die Formulierung, in der sich für sinnerfassende Leser bereits die Lösung befindet "zu ...Haft verurteilt, zu Bewährung ausgesetzt" = keine Haftstrafe anscheinend nicht logisch!
Weil ja auch eine "Bewährungsstrafe" keine "Strafe" ist?:lalala:
 
Der "Verurteilte" erhielt eine Freiheitsstrafe, welche zu Bewährung ausgesetzt wurde
Willst es nicht verstehen, dass viele juristische Begriffe ein Schwachsinn sind?
Wenn jemand zu einer Haftstrafe verurteilt ist und keine einzige Sekunde sitzt, dann hat er KEINE Haftstrafe aufgefasst, fertig.

So wie "lebenslänglich" und kommt nach 15 Jahren raus.
 
Willst es nicht verstehen, dass viele juristische Begriffe ein Schwachsinn sind?

Nur für die, die diese Begriffe nicht verstehen wollen/können!

Übrigens, das österr. Strafrecht kennt den Begriff Haftstrafe nicht.
Als verurteilendes Erkenntnis eines Strafgerichtes gibt es nur die Freiheitsstrafe oder die Geldstrafe!
Stammtischbegriffe werden nicht realer je öfter sie man, mit entsprechenden Flüssigkeiten intus, wiederholt!:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Bewährungsstrafe ist insofern keine Strafe, weil sie ein zweites Urteil benötigt, damit sie wirkt.
 
Die Bewährungsstrafe ist insofern keine Strafe, weil sie ein zweites Urteil benötigt, damit sie wirkt.
"lach"
Wenn eine Bewährungsstrafe genügt um jemanden von strafbaren Handlungen abzuhalten, hat sie ihr Ziel erreicht.
Mir ist aber auch klar, dass dies nicht bei jedem funktionieren wird.
Funkt hier im Forum ja auch nicht bei jedem!
 
Und wennst noch im Kreis hüpfst, er war nicht vorbestraft, fertig. ;)

Auch dem mag ich ned zustimmen, mit 14 !!!!!!!!!!!!!! bewiesenen Angriffen :cool: eher im Gegenteil.
Na eben. Und drum sollte in solchen Fällen die angebliche Unbescholtenheit vor der ersten Tat kein Milderungsgrund sein.

...die hat ja auch bei der zweiten Verurteilung mehr Schmalz bekommen.....bei der ersten 15 Monate, bei der zweiten eben Zwei Jahre......die 15 Monate wird's absitzen müssen......
Davon steht in keinem Artikel etwas. Die Dame hat zu den 15 Monaten "DuDu" jetzt noch zwei weitere Jahre mit erhobenem Zeigefinger dazubekommen. Glaubt man den Medienberichten, sieht sie den Häfn weiterhin nur von außen.

aber gerade bei der Überprüfung von Urteilen der Vorinstanzen finde zumindest ich, dass die Justiz gut arbeitet.
Ich bin gegenteiliger Ansicht. Die Erstgerichte arbeiten - zumindest in den "clamorösen" Fällen - meist sorgfältig, der OGH betätigt sich hingegen bloß als Weichspülmaschine. Würde zumindest hin und wieder das Strafmaß hinaufgesetzt werden, könnte man Deine Meinung evtl. belegen, aber das ist ja praktisch nie der Fall.
 
Vor zukünftigen ja. Aber wo ist die Strafe für die erste Tat?
Ohne jetzt zu sehr in die Rechtsphilosophie abdriften zu wollen: Was ist denn für Dich wichtiger, Bestrafung oder Prävention?

Das Unrecht das dem Opfer angetan wird lässt sich durch die Bestrafung des Täters nicht ungeschehen machen. Die Strafe kann aber dazu beitragen, dass der Täter die Tat nicht wieder begeht (Stichwort: Resozialisierung).

Es mag Fälle geben, da muss man einen Täter für immer aus dem Verkehr ziehen. Aber dass schwere Strafen zu weniger Verbrechen führen, sollte mit Blick auf die USA als Freiluft-Soziallabor als widerlegt gelten.
 
Stammtischbegriffe werden nicht realer je öfter sie man, mit entsprechenden Flüssigkeiten intus, wiederholt!:D
Wow, wie witzig. Immer jemandem Alkoholmissbrauch vorwerfen, wenn du nicht diskutieren willst. Ich trinke keinen Alkohol, übrigens.
Und Haftstrafe ist umgangssprachlich, ich weiß, dass es juristisch Freiheitsstrafe heißt. G'hupft wie g'hatscht ist es.
 
Was haben wir denn für Zustände, gerade im internationalen Vergleich?
Warum muss man gleich Vergleiche anstellen?
Wenn jemand keine echte Bestrafung befürchtet, weil es eh immer mit dem Schwachsinn Bewährung einhergeht, dann ist die Chance viel höher, dass er was anstellt! Würden sie es wissen, dass sie gleich bei der ersten Tat was abkriegen, hätten wir weniger Straftaten.
(Bis am Abend, ich gehe jetzt arbeiten.)
 
Warum muss man gleich Vergleiche anstellen?
Man muss Vergleiche anstellen um zu einer realistischen Einschätzung der Situation zu kommen.
Wenn jemand keine echte Bestrafung befürchtet, weil es eh immer mit dem Schwachsinn Bewährung einhergeht, dann ist die Chance viel höher, dass er was anstellt!
Würden sie es wissen, dass sie gleich bei der ersten Tat was abkriegen, hätten wir weniger Straftaten.
Das ist das, was @Mitglied #200563 mit "Stammtisch" meint. Es gibt meines Wissens keinerlei Nachweise für diese Behauptung außer dem "gesunden Volksempfinden". Es gibt aber massig Nachweise, dass schärfere Strafen zu schweren Verbrechen führen, da die Täter entweder nichts zu verlieren haben oder die Furcht vor der Strafe das Leben der Opfer gefährdet.

Versteht mich nicht falsch, ich habe keinerlei Interesse an der Schonung von Tätern. Aber ich habe enormes Interesse an der Schonung von potenziellen Opfern.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben