(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Das ist ok, nur Gesetze richten sich eben nicht nach Meinungen ;) und es gibt user hier, welche sich damit sehr gut auskennen. :cool:
Dass es solche User gibt, bestreite ich nicht. Aber das ist ein ganz anderes Thema.

:hmm: Gesetze entstehen üblicherweise sehr wohl durch (organisierten) Meinungsaustausch, dafür ist das Parlament ja da. Und man kann natürlich auch Meinungen zu bestehenden Gesetzen haben, die von "hurra, alles super" abweichen - genauso zu Gerichtsurteilen. Die Entscheidung eines Gerichts ist kein Ergebnis einer mathematischen Gleichung - da wirst Du mir ja hoffentlich zustimmen ;).
 
Nur so Untergriffe - wie jene mit den "Flüssigkeiten intus" in Richtung @Mitglied #261616 - wirst Du von mir nicht lesen.
Kein Untergriff in Richtung eines bestimmten Users, sondern leider persönlicher Erlebnisse!
Immer jemandem Alkoholmissbrauch vorwerfen
Das dir gegenüber, wie das Kätzchen meint, mit keinem Wort getan wurde.
Die Entscheidung eines Gerichts ist kein Ergebnis einer mathematischen Gleichung - da wirst Du mir ja hoffentlich zustimmen
Und gut ist es, dass es so ist!
Obwohl sich manche so etwas durchaus wünschen würden.
 
Kein Untergriff in Richtung eines bestimmten Users, sondern leider persönlicher Erlebnisse!

Das dir gegenüber, wie das Kätzchen meint, mit keinem Wort getan wurde.
Es kommt halt leider öfters bei Dir vor, dass Du zuerst was hinschreibst und es dann relativierst oder nicht so gemeint haben willst.

Und gut ist es, dass es so ist!
Obwohl sich manche so etwas durchaus wünschen würden.
Es ist so wie es ist, aber deshalb wird es eben auch weiterhin regelmäßig Diskussionen über Urteile geben.
 
interessanter Artikel: Justiz drückt sich vor Transparenz

eigentlich kaum zu glauben, daß es sowas gibt in Österreich :shock:
:hmm: Seit 20 Jahren besteht das Problem, jetzt erst soll lt. Pilnacek das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden. Und das sagt er in einer Zeit, in der es wegen des anstehenden Wahlkampfs ohnehin kaum zu Gesetzesinitiativen kommen kann. Ich fürchte, nach der Wahl wird das alles wieder vergessen sein. Da gibt's offenbar bedeutende Kräfte, die an einer Geheimniskrämerei in diesem Bereich interessiert sind.
 
Da du ja die Begriffe juristisch genau nimmst, muss ich dich hier aufklären: Er hat da nichts angenommen, sondern was festgestellt. ;)
(Ist nur eine Feststellung meinerseits, Näheres unter euch dann.)
Tut mir leid für dich, ich nehme Begriffe nicht juristisch genau, da bin ich dir gleich.
Juristische Begriffe sind aber genau zu nehmen.
Nachdem du jedoch viele juristische Begriffe ja generell für Schwachsinn hältst,.....erübrigt sich deine "Aufklärung"! ;)
Edit!
 
Zuletzt bearbeitet:
StGB
§ 53. (1) Wird der Rechtsbrecher wegen einer während der Probezeit begangenen strafbaren Handlung verurteilt, so hat das Gericht die bedingte Strafnachsicht oder die bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe zu widerrufen und die Strafe, den Strafteil oder den Strafrest vollziehen zu lassen, wenn dies in Anbetracht der neuerlichen Verurteilung zusätzlich zu dieser geboten erscheint, um den Rechtsbrecher von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten.

Das gilt aber nur, wenn die Straftat die gleiche "Qualität" hat. Also zB 2x Körperverletzung, 2x Diebstahl, usw.
 
Ca. 80% der Gewaltverbrechen werden von Österreichern begangen, sagt die Statistik.
Das mag schon stimmen. Aber ein Österreichischer Pass sagt sehr wenig über die Einstellung
des Täters zu den Österreichischen Gesetzen aus.
 
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