Punkt 2. hab ich ja erwähnt. Ich finde das skandalös.
Das ist nicht erwähnsnwert?
"Auch dass das Opfer den Angeklagten wiederholt provoziert habe, stellte für das Gericht einen Milderungsgrund dar."
Das spätere Opfer habe den Angeklagten, der eigentlich „ein guter Junge“ sei, ständig provoziert - „und das über mehrere Monate hinweg“, sagte der Verteidiger. Der 24-Jährige sei unter Druck gesetzt und eingeschüchtert worden: „Er hat sich das alles gefallen lassen.“ Der 26-jährige Mitbewohner sei hingegen nach Vorfällen aus einem anderen Heim nach Eisenstadt verlegt worden. Danach habe sich offensichtlich die ganze Aggressivität des Mannes auf den 24-Jährigen konzentriert.
Angeklagter: Habe die Kontrolle verloren
Es stimme, dass er seinem Mitbewohner Messerstiche „verpasst“ habe, sagte der 24-jährige Angeklagte bei seiner Befragung durch den Geschworenensenat. „Aber nicht mit einer Absicht dahinter“, fügte er hinzu. Er habe sich vor dem 26-Jährigen gefürchtet, weil dieser öfter Schlägereien ausgetragen habe. Am Tattag sei die Situation eskaliert, er habe
vor lauter Angst die Kontrolle über sich verloren.
Angst ist generell kein guter Begleiter, aber ob da nicht sogar der Falsche auf der Anklagebank gesessen ist?
Ein Mindestmaß unterschreiten...was das Wort MINDEST wohl so bedeuten vermag...
Musst du die Medien fragen, das Strafrecht kennt den Aussruck glaube ich gar nicht.
Dort heisst es Strafrahmen "von bis"!
Und genau so wie er überschritten werden kann, kann er auch unterschritten werden.