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In Norwegen sind es sagenhafte 21 Jahre.leider ist lebenslang bei uns ned immer lebenslang
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In Norwegen sind es sagenhafte 21 Jahre.leider ist lebenslang bei uns ned immer lebenslang
Bei uns ja auch. Außer du bekommst Sicherheitsverwahrung aufgebrummt.In Norwegen sind es sagenhafte 21 Jahre.![]()
Bei uns ja auch. Außer du bekommst Sicherheitsverwahrung aufgebrummt.
In den USA geht alles .......
...offenbar kennt er keine andere Rechtsnorm....
Selbst wenn es den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem religiösen Hintergrund des Täters und einem Urteil wegen Totschlags gegeben hätte, wäre der Cottbusser Fall eine Ausnahme. (..) Das Gegenteil sei der Fall, "die Urteile sind härter geworden". Für ihre Studie hat sie alle bekannt gewordenen Fälle von sogenannten Ehrenmorden in Deutschland von 1996 bis 2005 analysiert und sie mit anderen Partnermorden verglichen. Das Ergebnis: Während die Richter in 38 Prozent der vermeintlich muslimisch motivierten Fälle eine lebenslange Freiheitsstrafe aussprachen, waren es nur 23 Prozent bei nicht kulturell motivierten Fällen.
Einfach widerlich einem verschissenen Islamisten einen Strafrabatt zu gewähren, weil er es nicht wusste, dass das Töten der Ehefrau in Deutschland nicht normal ist??
Alles ist möglich. Man sollte nie Fremdtexte ungefiltert übernehmen. Ich analysiere den Text, bevor ich selbst meine Meinung kundtue. Und in diesem Fall brauche ich mir nur den Sachverhalt, wie er gemordet hat (ich gehe fix davon aus, dass dies Fakten sind), mit dem Urteilsspruch vergleichen und komme zum oben genannten Entschluss.Ist das so oder ist das hineininterpretiert von der Presse ?![]()
Ja eben, wie kommst du darauf, das er Islamist war ?Man sollte nie Fremdtexte ungefiltert übernehmen. Ich analysiere den Text, bevor ich selbst meine Meinung kundtue.
Das ist aber seltsam, da das Gericht eindeutig feststellt, dass eine Strafmaßerhöhung (jeder Mord fängt als Totschlag an) nicht gegeben sei, da die Mordmerkmale (siehe Artikel) nicht gegeben sind.Alles ist möglich. Man sollte nie Fremdtexte ungefiltert übernehmen. Ich analysiere den Text, bevor ich selbst meine Meinung kundtue. Und in diesem Fall brauche ich mir nur den Sachverhalt, wie er gemordet hat (ich gehe fix davon aus, dass dies Fakten sind), mit dem Urteilsspruch vergleichen und komme zum oben genannten Entschluss.
->Tschetschenischer Ehrenmord.Ja eben, wie kommst du darauf, das er Islamist war ?![]()
...das ist halt seine Form der Analyse.....Ja eben, wie kommst du darauf, das er Islamist war ?![]()
Das Gericht ist auch nur ein Mensch und kann feststellen so viel es/er will. Meine Meinung ist und bleibt, dass es Mord ist.da das Gericht eindeutig feststellt, dass eine Strafmaßerhöhung (jeder Mord fängt als Totschlag an) nicht gegeben sei
->Tschetschenischer Ehrenmord.
...man sollte vielleicht erwähnen, dass das so in Deutschland ist....in Österreich ist es eher umgekehrt.....da ist mal jede VORSETZLICHE Tötung Mord....jeder Mord fängt als Totschlag an
Ich dachte es wäre klar, dass es um das Cottbusser Urteil geht....man sollte vielleicht erwähnen, dass das so in Deutschland ist....in Österreich ist es eher umgekehrt.....da ist mal jede VORSETZLICHE Tötung Mord....
nicht gegeben sei, da die Mordmerkmale (siehe Artikel) nicht gegeben sind.
Das schon...offenbar ist aber einigen Mitusern nicht klar, dass das Deutsche Recht eben eine Tötung ein wenig anders definiert als das österreichische Recht.Ich dachte es wäre klar, dass es um das Cottbusser Urteil geht.
Wen das Thema generell und die Urteilsbegründung im speziellen wirklich interessiert, kann es sich hier erklären lassen:
Landgericht Cottbus: Die Mär vom Strafrabatt