(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Wen das Thema generell und die Urteilsbegründung im speziellen wirklich interessiert, kann es sich hier erklären lassen:
Landgericht Cottbus: Die Mär vom Strafrabatt

Denen, die "Religionsrabatt" rufen, sei zumindest dieser Abschnitt ans Herz gelegt:
Selbst wenn es den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem religiösen Hintergrund des Täters und einem Urteil wegen Totschlags gegeben hätte, wäre der Cottbusser Fall eine Ausnahme. (..) Das Gegenteil sei der Fall, "die Urteile sind härter geworden". Für ihre Studie hat sie alle bekannt gewordenen Fälle von sogenannten Ehrenmorden in Deutschland von 1996 bis 2005 analysiert und sie mit anderen Partnermorden verglichen. Das Ergebnis: Während die Richter in 38 Prozent der vermeintlich muslimisch motivierten Fälle eine lebenslange Freiheitsstrafe aussprachen, waren es nur 23 Prozent bei nicht kulturell motivierten Fällen.
 
Die Begründungen des Sprechers finde ich zum Kotzen. Einfach widerlich einem verschissenen Islamisten einen Strafrabatt zu gewähren, weil er es nicht wusste, dass das Töten der Ehefrau in Deutschland nicht normal ist??
 
Ist das so oder ist das hineininterpretiert von der Presse ? :cool:
Alles ist möglich. Man sollte nie Fremdtexte ungefiltert übernehmen. Ich analysiere den Text, bevor ich selbst meine Meinung kundtue. Und in diesem Fall brauche ich mir nur den Sachverhalt, wie er gemordet hat (ich gehe fix davon aus, dass dies Fakten sind), mit dem Urteilsspruch vergleichen und komme zum oben genannten Entschluss.
 
Alles ist möglich. Man sollte nie Fremdtexte ungefiltert übernehmen. Ich analysiere den Text, bevor ich selbst meine Meinung kundtue. Und in diesem Fall brauche ich mir nur den Sachverhalt, wie er gemordet hat (ich gehe fix davon aus, dass dies Fakten sind), mit dem Urteilsspruch vergleichen und komme zum oben genannten Entschluss.
Das ist aber seltsam, da das Gericht eindeutig feststellt, dass eine Strafmaßerhöhung (jeder Mord fängt als Totschlag an) nicht gegeben sei, da die Mordmerkmale (siehe Artikel) nicht gegeben sind.
Beim "Meinungsbilden" scheint Dir das entgangen zu sein. Strafrecht ist halt nicht einfach, hat bei mir auch 2 Anläufe gebraucht...
 
nicht gegeben sei, da die Mordmerkmale (siehe Artikel) nicht gegeben sind.

...eh ..;) ...wie sollten die auch gegeben sein :cool: ....er hat ja nur ein bißchen mit dem Messer an ihr herumgestochen...dann hat er sie vor lauter Freude aus dem Fenster geworfen und weils so schön war is er zu ihr runter und hats mitn Messer noch a bissal an der Kehle gekitzelt :shock: .... :lalala:
 
Wen das Thema generell und die Urteilsbegründung im speziellen wirklich interessiert, kann es sich hier erklären lassen:
Landgericht Cottbus: Die Mär vom Strafrabatt

Mitentscheidend ist nach deutschem Recht die Frage, ob ein niederer Beweggrund vorliegt. Diese wäre eigentlich klar zu bejahen. Das Gericht hat jedoch Zweifel und führt dazu aus:

"Für die Zweifel sprechen zahlreiche
Umstände, die über Herkunft und Religion
des Täters hinausgehen. Ein Sprecher des
Landgerichts sagte, dass der verurteilte
Täter ein sehr niedriges Bildungsniveau
gehabt habe, einen problematischen
Lebenslauf und religiös uninformiert sei –
seine Vorstellungen vom Islam habe er sich
aus Internetvideos zusammengesetzt. Er sei
traumatisch vorbelastet, lebte als
Asylbewerber sozial isoliert und hatte kein
Verständnis vom deutschen Rechtssystem.
Zudem stand der Mann zum Tatzeitpunkt
unter dem Einfluss der Droge Crystal Meth."


Diese Begründung ist vollkommer Schwachsinn!
Niedriges Bildungsniveau, religiöse Uninformiertheit, soziale Isolation, kein Verständnis vom deutschen Rechtssystem - wenn ich sowas lese, kommt mir's Speiben. Man braucht weder besondere Bildung, noch muss man religiös informiert sein, noch sozial vernetzt, und schon gar nicht muss man Kenntnis vom deutschen Rechtssystem haben, um zu wissen, dass man niemanden töten darf.
Die Urteilsbegründung ist noch viel schlimmer als wenn es schlichter "religiöser Strafrabatt" wäre: Hier wird jemanden eine Milderung zuerkannt, weil er den Koran nicht ordentlich gelesen bzw. missinterpretiert hat! Mit so einer Begründung würde jeder Islam-Terrorist vom Mordvorwurf freikommen.

Noch schwachsinniger ist nur noch die Begründung mit der niedrigen Bildung. Dass jemand nicht wegen Mordes verurteilt wird, weil er angeblich zu blöd ist, das ist jenseitig. Sowas habe ich überhaupt noch nirgends gelesen. Wenn man diese Begründung bspw. auf Steuervergehen umlegt, würde kaum jemand mehr verurteilt werden.

Dieses Urteil lässt einen ratlos zurück und fällt eindeutig wie selten unter das Threadthema.
 
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