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Die wichtigen Gründe stehen am Schluss.Mitentscheidend ist nach deutschem Recht die Frage, ob ein niederer Beweggrund vorliegt. Diese wäre eigentlich klar zu bejahen. Das Gericht hat jedoch Zweifel und führt dazu aus:
"(...)Zudem stand der Mann zum Tatzeitpunkt
unter dem Einfluss der Droge Crystal Meth."
Dieses Urteil lässt einen ratlos zurück und fällt eindeutig wie selten unter das Threadthema.
Mit diesem Satz ist er faktisch "vermindert schuldfähig".
Gefällt mir das Urteil? Nein! Als Laie hätte ich allein aufgrund des Tathergangs eine "besondere Schwere der Schuld" vermutet.
Aber deswegen bin ich wahrscheinlich auch kein Richter geworden.