(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Ein echter Wahnsinn der Rechtsprechung ist die Vorgangsweise im Abgasskandal. Täuschung und Betrug der Kunden. Der Schaden geht in die Milliarden, aber die Verantwortlichen laufen (zumindest in der EU) immer noch frei herum. Und die betrogenen Kunden schauen durch die Finger.
 
Ein echter Wahnsinn der Rechtsprechung ist die Vorgangsweise im Abgasskandal. Täuschung und Betrug der Kunden. Der Schaden geht in die Milliarden, aber die Verantwortlichen laufen (zumindest in der EU) immer noch frei herum. Und die betrogenen Kunden schauen durch die Finger.
Das ist weniger ein Problem der Rechtsprechung. Im Gegenreil gab es auch in Deutschland bereits ein richtungsweisendes Urteil zu Gunsten eines Kunden - leider noch erstinstanzlich und nicht rechtskräftig:
VW-Abgasskandal: Volkswagen muss Kläger Schadensersatz zahlen - SPIEGEL ONLINE

Der Skandal liegt diesmal also nicht bei den Gerichten, sondern bei der lobbyistenverseuchten EU-Kommission, die sich erdreistet hat zu bestimmen, dass europäische Kunden keinen Schadenersatz bekommen dürfen. Ich kenne mich zuwenig aus und habe daher keine Ahnung, welche Rechtswirkungen so ein Rülpser der Kommission hat. Nach meinem Rechtsempfinden wäre das aber eine klare Kompetenzüberschreitung und ein Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, wenn diese Äußerung für die Zivilgerichte ab sofort maßgeblich wäre. Einfach ausgedrückt, es wäre Putin- btw. Erdogan-mäßig.

Aber in Sachen Kompetenzüberschreitung sind die EU-Institutionen ja traditionell nicht zimperlich, siehe Mario Draghi und sein Anleihenkaufprogramm, siehe Junckers Äußerung über die Nichtzuständigkeit nationaler Parlamente bei der Ratifizierung von CETA und ähnlichen Abkommen.
 
Wenn die Kommission das Rechtssytem unterlaufen kann, dann ist etwas faul im Staate Dänemark. Ich würde sogar sagen: OBERFAUL.

Und wer meint, er sei nicht geschädigt, weil er gar keinen VW fahre, der irrt. Jeder von uns muss die Luft einatmen, die von TDI verdeckt worden ist. Dabei gäbe es Möglichkeiten den Stickoxidgehalt in Dieselabgasen wirksam zu reduzieren. Aber der Profit ist halt ein Hund. Und die Betriebsrente .........
 
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Wenn die Kommission das Rechtssytem unterlaufen kann, dann ist etwas faul im Staate Dänemark. Ich würde sogar sagen: OBERFAUL.

Und wer meint, wer sei nicht geschädigt, weil er gar keinen VW fahre, der irrt. Jeder von uns muss die Luft einatmen, die von TDI verdeckt worden ist. Dabei gäbe es Möglichkeiten den Stickoxidgehalt in Dieselabgasen wirksam zu reduzieren. Aber der Profit ist halt ein Hund. Und die Betriebsrente .........
Richtig - wenn die Kommission sich schon wichtig macht in dieser Sache, dann müsste sie ein Bußgeld gegen VW verhängen, das die durch den Betrug verursachten Schäden für die Allgemeinheit abdeckt, d.h. erhöhte Gesundheits- und Umweltkosten etc. Das wäre ihre Kompetenz als oberste Verwaltungsinstitution der EU, das können Zivilgerichte nicht leisten. Stattdessen mischt die Kommission sich in Dinge ein, die sie nichts angehen, weil sie ureigenste Kompetenz der Zivilgerichte sind.
 
wenn die Kommission sich schon wichtig macht in dieser Sache, dann müsste sie ein Bußgeld gegen VW verhängen
und das macht sie eben schon deshalb nicht, weil Deutschland bei der EU Kommission "einen Stein im Brett" hat. Wie schon erwähnt, passiert Ähnliches ja hinsichtlich der illegalen deutschen Autobahnmaut.
 
Du verstehst offenbar den Hintergrund dazu nicht: illegal an sich ist die Maut ja nicht, aber die Rückvergügung an die deutschen Autobahnbenützer ist illegal. Genau das ist der Punkt, an dem Österreich mit seiner berechtigten Klage beim EUGH einhaken wird. Bin schon gespannt, ob dieser dann auch politisch entscheidet.
 
Du verstehst offenbar den Hintergrund dazu nicht: illegal an sich ist die Maut ja nicht, aber die Rückvergügung an die deutschen Autobahnbenützer ist illegal. Genau das ist der Punkt, an dem Österreich mit seiner berechtigten Klage beim EUGH einhaken wird. Bin schon gespannt, ob dieser dann auch politisch entscheidet.
Du irrst Dich... die "Rückvergütung", ist gar keine solche. Die KFZ-Steuer wird explizit dafür erhoben, auch die Infrastruktur zu erhalten.
Wenn die Maut nun genau das soll, würden die Deutschen 2x zahlen. Einmal Maut und einmal Steuer.

Wenn Maut für die Benutzung der Autobahnen gezahlt werden soll, so muss die KFZ-Steuer entsprechend angepasst werden.

Ein Nebeneffekt ist nach wie vor die staatlich gewollte Unterstützung verbrauchsärmerer Fahrzeuge, die nun dazu führen kann, dass ein deutscher KFZ-Halter gar keine KFZ-Steuer mehr zahlen muss, aber eben immer noch Maut.

Auch wenn ich selbst ein Gegner der Maut an sich bin (es wurde damals gebetsmühlenartig versprochen, dass es keine PKW-Maut geben wird und nun schau...) finde ich es unfairer, wenn nur die Deutschen die Autobahnen zahlen und die Auswärtigen nicht, zumal es außerhalb von Deutschland eh anders ist.
 
Du irrst Dich... die "Rückvergütung", ist gar keine solche. Die KFZ-Steuer wird explizit dafür erhoben, auch die Infrastruktur zu erhalten.
Wenn die Maut nun genau das soll, würden die Deutschen 2x zahlen. Einmal Maut und einmal Steuer.
Tun die Österreicher auch.

Wenn Maut für die Benutzung der Autobahnen gezahlt werden soll, so muss die KFZ-Steuer entsprechend angepasst werden.
Echt? Muss sie? Warum wurde die Kfz-Steuer dann in keinem anderen EU-Land "angepasst", als die jeweilige Maut eingeführt wurde?

Auch wenn ich selbst ein Gegner der Maut an sich bin (es wurde damals gebetsmühlenartig versprochen, dass es keine PKW-Maut geben wird und nun schau...) finde ich es unfairer, wenn nur die Deutschen die Autobahnen zahlen und die Auswärtigen nicht, zumal es außerhalb von Deutschland eh anders ist.
Du hast prinzipiell Recht. Aber dieses Prinzip ließe sich auch auf andere Bereiche ausdehnen. Warum muss der österreichische Steuerzahler deutschen Numerus-Clausus-Flüchtlingen das Studium finanzieren? Wenn das deutsche Maut-System rechtens ist, wäre ich sehr dafür, eine alte Idee aus der Schublade zu holen: 5000 Euro jährliche Studiengebühren für alle EU-Studierenden, im Gegenzug 5000 Euro Stipedien für alle österreichischen Student/inn/en.
 
Tun die Österreicher auch.
Echt? Muss sie? Warum wurde die Kfz-Steuer dann in keinem anderen EU-Land "angepasst", als die jeweilige Maut eingeführt wurde?
Es gibt keine Gleichheit im Unrecht :) Nur weil andere Regierungen ihre Bürger zweimal zahlen lassen, wird sich das der Deutsche Steuerzahler nicht gefallen lassen... immerhin wird 2017 gewählt :)
Aber dieses Prinzip ließe sich auch auf andere Bereiche ausdehnen. Warum muss der österreichische Steuerzahler deutschen Numerus-Clausus-Flüchtlingen das Studium finanzieren? Wenn das deutsche Maut-System rechtens ist, wäre ich sehr dafür, eine alte Idee aus der Schublade zu holen: 5000 Euro jährliche Studiengebühren für alle EU-Studierenden, im Gegenzug 5000 Euro Stipedien für alle österreichischen Student/inn/en.
Bin ich vollkommen bei Dir. Da gibt es sicher vernünftige Finanzierungsmöglichkeiten. Nur hat eben Maut nichts mit Studienplätzen zu tun. Prinzipiell gebe ich Dir aber recht. Solange die Unis nicht aus Brüssel bezahlt werden (und dann gnade uns [Höheres Wesen Deiner Wahl]) sollten die Staaten eigenständig festlegen können, wer wie studieren kann und wer nicht.
 
Wenn sie das bei sich selbst einführen möchten soll das illegal sein?
Nicht die Maut ist illegal. Sondern die Ungleichbehandlung der Ausländer.

Wie Kater richtig anmerkt, könnte man den saudummen und einfach zu durchschauenden deutschen Trick mit der Rückzahlung der KFZ - Steuer umgekehrt in ähnlicher Form auf die Numerus clausus - Flüchtlinge anwenden. Dieser Maut - Trick ist übrigens auch in Deutschland nicht unumstritten.
 
Nicht die Maut ist illegal. Sondern die Ungleichbehandlung der Ausländer.
Ich sehe die Ungleichbehandlung zunächst mal darin, dass derzeit manche für die Benutzung der Autobahn zahlen müssen und andere nicht. Alles andere ist Verhandlungssache

Ähnlich sehe ich das bei Studienplätzen, wobei Einheimische grundsätzlich Vorrang von Auswärtigen bei der Studienplatzvergabe haben sollten.
 
Ich sehe die Ungleichbehandlung zunächst mal darin, dass derzeit manche für die Benutzung der Autobahn zahlen müssen und andere nicht.
In Österreich müssen alle PKW - Fahrer für die Benutzung der Autobahn zahlen, in Deutschland derzeit keiner.

Ähnlich sehe ich das bei Studienplätzen, wobei Einheimische grundsätzlich Vorrang von Auswärtigen bei der Studienplatzvergabe haben sollten.
Die EU sieht das aber anders. Sie hat das zunächst auch bei der geplanten Autobahn - Maut des Herrn Dobrindt anders gesehen. Jetzt ist die Kommission aber umgefallen. Und das ist eben schon wieder ein Zeichen der Ungleichbehandlung .... Österreich ist klein. Also soll Österreich gefälligst die Goschen halten.
 
Es gibt keine Gleichheit im Unrecht :) Nur weil andere Regierungen ihre Bürger zweimal zahlen lassen, wird sich das der Deutsche Steuerzahler nicht gefallen lassen... immerhin wird 2017 gewählt :)
Wir werden sehen, wie der EuGH das sieht. Der ist zwar spätestens seit der EZB-Anleihenkauf-Entscheidung auch nicht über alle Zweifel erhaben, aber immerhin nicht so korrupt die die Kommission. Sollte der EuGH diese Vorgehensweise für rechtens erklären, würde er natürlich Tür und Tor für ähnliche Maßnahmen öffnen, bei denen EU-Staaten ihre eigenen Bürger entlasten, jene aus dem EU-Ausland aber zur Kasse bitten könnten.

Nur hat eben Maut nichts mit Studienplätzen zu tun.
Im weitesten Sinne schon, siehe oben ;).
 
Was Neid und Halbwissen hier wieder für Kapriolen schlagen :hahaha:
 
gerade in den Nachrichten: in den USA wurde der Polizist, der voriges Jahr völlig einen Afroamerikaner in seinem Auto, vor den Augen seiner Freundin, grundlos erschossen hat, in sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen.
War aber eh nicht anders zu erwarten :(
 
War nicht im Auto. Er ist dann weggelaufen, er hat ihm von hinten in den Rücken geschossen. Wurde gefilmt. Eindeutiger Mord.
 
War nicht im Auto. Er ist dann weggelaufen, er hat ihm von hinten in den Rücken geschossen. Wurde gefilmt. Eindeutiger Mord.
ich glaub, wir sprechen hier von zwei unterschiedlichen Fällen (gibt ja leider genügend solche und ähnliche). Im gegenständlichen Fall hat der Schwarze, der anläßlich einer Verkehrskontrolle angehalten wurde, dem Polizisten mitgeteilt, daß er im Handschuhfach eine Waffe samt der dazugehörigen Papiere mitführt. Und in dem Moment, wo er zum Handschuhfach griff, offenbar um den Polizisten die Waffe zu zeigen, schoß ihn dieser nieder. Seine Rechtfertigung: er ging davon aus, daß der "Täter" zur Waffe greift, um auf ihn zu schießen.
 
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