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wobei es ja, wenn ich das aus den diversen Berichten richtig verstanden habe, so war, daß die Entscheidung zum "wieder laufen lassen" vom Staatsanwalt getroffen wurde (welcher angeblich, salopp gesagt, nicht ganz verstanden hatte, was die Polizei ihm über den Täter berichtete), und die Entscheidung zur Inhaftierung vom einem Richter.Was den afghanischen mutmaßlichen Sextäter betrifft, so ist der Staatsanwalt offenbar lernfähig. Bsser spät als gar nicht. Aber irgendwie schon seltsam, dass der Unmut der Öffentlichkeit erforderlich ist.
Interessanter Verfahrensablauf - durchaus hinterfragenswert.