(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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heute ist in einem Zeitungs-Artikel zur kürzlichen bzw. aktuellen Raubserie auf betagte Frauen in Graz hinsichtlich des mittlerweile bekannten Täters folgendes zu lesen:

Dabei hatte man ihn (Anm.: den Täter) bereits zwei Mal, wenn auch vor den Raubüberfällen: Am 21. Mai soll C. am Grenzübergang in Spielfeld nach Österreich eingereist sein. Die Abfrage der Daten im Computer während der Grenzkontrolle ergab einen Treffer: C. wurde in Österreich bereits wegen des Verdachts auf Einbruchsdiebstahl gesucht, der mehrere Jahre zurückliegt. Festgenommen wurde der 31-Jährige nicht - es gab keinen Haftbefehl, sondern bloß eine Anfrage zur Aufenthaltsermittlung durch die Justiz.

Oder anders ausgedrückt: Der Polizist in Spielfeld konnte C. nur nach seiner Adresse fragen und ihn bitten, er möge sich doch bei der Staatsanwaltschaft melden. Ebenso wie jener Kollege in Wien am 22. Juni, der C. überprüft hatte. Dass C. erst im März aus der Strafhaft in Bukarest entlassen wurde, war übrigens am Grenzübergang nicht ersichtlich. C. saß wegen eines Raubdeliktes in Rumänien, die Tatmuster seien durchaus ähnlich zu jenen in Graz, heißt es.


Man fühlt sich zu den Bürgern in Schilda versetzt: da wird ein krimineller Rumäne wegen Einbruchdiebstahls gesucht, aber kein Haftbefehl erlassen. Sondern die Polizei bittet ihn, er möge sich doch bei der Staatsanwaltschaft melden.
Sowas muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Die österr. Justiz ist wirklich ein Trottelverein sondergleichen!
 
Die Angstbeisser ...

... sind, offensichtlich vom eigenen Geifer geblendet, nicht einmal mehr in der Lage ihren Schrott unter der richtigen Überschrift abzuladen. Das ist sowas von unamüsant. Gähn.
 
Schuldspruch für Bürgermeister Schaden
selbst wenn das Urteil (3 Jahre, davon 1 Jahr Häf'n unbedingt) halten sollte, braucht der Schaden - so wurde es zumindest heute abend in den TV-Nachrichten verkündet - sicher NICHT ins Häf'n übersiedeln. Kriegt der etwa eine Sonderbehandlung?
 
selbst wenn das Urteil (3 Jahre, davon 1 Jahr Häf'n unbedingt) halten sollte, braucht der Schaden - so wurde es zumindest heute abend in den TV-Nachrichten verkündet - sicher NICHT ins Häf'n übersiedeln. Kriegt der etwa eine Sonderbehandlung?
Tja, die 2-3 "Juristen" hier haben sich letztens lustig über mich gemacht, als ich sagte "Haftstrafe" ist keine Haftstrafe, wenn einer nicht in Haft geht, was ja LOGISCH(!!!) ist. Anscheinend kommt man jetzt auch nicht in Haft, wenn es "unbedingt Haft" heißt. Es lebe der Juristerei-Fasching.
 
Na ja, bei einem Jahr geht sich eine besondere Form der Haft aus: die elektronische Fußfessel.
 
"Niemand darf über dem Gesetz stehen", das hat Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic in seinem Plädoyer festgestellt. Die Reaktion der Parteigranden auf das Urteil läßt vermuten, dass man das in weiten Kreisen der SPÖ nicht so sieht.
SPÖ-Stadtparteichef Michael Wanner: "Für die SPÖ in der Stadt Salzburg ist dieses Urteil aufgrund der nicht vorliegenden Beweislage der Anklage nicht nachvollziehbar. Alle Angeklagten haben wohl in der Berufung sehr gute Erfolgsaussichten."

Schadens Urteil: SPÖ "fassungslos" - NEOS, FPÖ für Rücktritt - salzburg.ORF.at
 
Das ist ja normal, dass man die Beweise bei den eigenen Leuten "nicht sieht".
Ich kann zu dem Fall zwar nichts sagen, weil Wirtschaftsthemen echt kompliziert sind, und ich mich da sicher nicht reinlesen will.

Gibt's eigentlich Verurteilungen bei den Grünen und den Neos, wo man die eigenen Leute so beschützt? Bei der SPÖ kommt es hin und wieder vor, bei der FPÖ ist sowieso die linksversiffte Justiz schuld an Verurteilen...
 
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