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Gast
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...wenn der ins Häfen kommt, wäre das für die anderen Insassen eine unmenschliche Strafe!kriegt er trotz Schulderkenntnis so gut wie kein Schmalz mehr.
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...wenn der ins Häfen kommt, wäre das für die anderen Insassen eine unmenschliche Strafe!kriegt er trotz Schulderkenntnis so gut wie kein Schmalz mehr.
Begeht Selbstmord oder wird wegen Suizidgefahr eh vorzeitig entlassen......wenn der ins Häfen kommt, wäre das für die anderen Insassen eine unmenschliche Strafe!
Aber am Oktoberfest....Hier auch ein amüsanter Fall, sozusagen Sylvesternacht-Kölln im Kleinen: Volksfest in Schorndorf: Krawalle und sexuelle Übergriffe![]()
selbst wenn das Urteil (3 Jahre, davon 1 Jahr Häf'n unbedingt) halten sollte, braucht der Schaden - so wurde es zumindest heute abend in den TV-Nachrichten verkündet - sicher NICHT ins Häf'n übersiedeln. Kriegt der etwa eine Sonderbehandlung?Schuldspruch für Bürgermeister Schaden
Tja, die 2-3 "Juristen" hier haben sich letztens lustig über mich gemacht, als ich sagte "Haftstrafe" ist keine Haftstrafe, wenn einer nicht in Haft geht, was ja LOGISCH(!!!) ist. Anscheinend kommt man jetzt auch nicht in Haft, wenn es "unbedingt Haft" heißt. Es lebe der Juristerei-Fasching.selbst wenn das Urteil (3 Jahre, davon 1 Jahr Häf'n unbedingt) halten sollte, braucht der Schaden - so wurde es zumindest heute abend in den TV-Nachrichten verkündet - sicher NICHT ins Häf'n übersiedeln. Kriegt der etwa eine Sonderbehandlung?
Weiß ich. Derartige Urteile sind mit Absicht auf ein Jahr beschränkt, damit dann dieser Blödsinn verzapft wird... ist immer noch nicht Haft.Na ja, bei einem Jahr geht sich eine besondere Form der Haft aus: die elektronische Fußfessel.
diesen braucht es halt, um z.B. gefallenen Politikern das Leben danach nicht ganz so schwer zu machenEs lebe der Juristerei-Fasching.
Irgendwas wurde auch von "Hausarrest" gefaselt. Vermutlich in Verbindung mit der Fußfessel.die elektronische Fußfessel.
Dagegen ist nicht zu sagen. Das Urteil ist ja noch nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt.ist immer noch nicht Haft.
Gesetzlich wird die Fußfessel "Elektronisch überwachter Hausarrest in der Strafhaft" genannt."Hausarrest"
Das ist sowieso sonnenklar, dass beruft wird, macht ein jeder.Das Urteil ist ja noch nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt.
Das ist sowieso sonnenklar, dass beruft wird, macht ein jeder.
Und bei der Berufung wird in 90 % der Fälle die Strafe geringer.
Meine die prominenten Fälle, nur die bekomme ich ja in den Berichten mit.Das ist falsch.
SPÖ-Stadtparteichef Michael Wanner: "Für die SPÖ in der Stadt Salzburg ist dieses Urteil aufgrund der nicht vorliegenden Beweislage der Anklage nicht nachvollziehbar. Alle Angeklagten haben wohl in der Berufung sehr gute Erfolgsaussichten."