(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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aber auch ned weniger! und das war ein klarer fall einer rassistischen tat ...

Sorry,aber wenn man einen Norweger oder eine Schwedin auf die Gleise schubst,dann ist man ein Gewalttäter,aber wenn man einen Afrikaner auf die Gleise stösst,dann ist man gleich automatisch ein Rassist???
1 Jahr von mir aus zu wenig für so eine Tat,denn so ein Typ ist gefährlich,ist ja wie eine tickende Zeitbombe so einer,kann ja jederzeit wieder passieren.Ich bin generell für strengere Strafen,überhaupt bei Gewaltdelikten!
Nur aus den Berichten in den Medien kann ich wirklich keine rassistische Tat erkennen! Selbst wenn er sie in dieser Weise beleidigt hat! Denn im Streit sagt man dann doch schon bald mal etwas,das man besser nicht sollte! Und auch die Gegenseite hat sich da ja kein Blatt vor den Mund genommen! Ich bin sicher ,dieser Typ wurde auf Haut und Nieren punkto Rassist überprüft,und hätte man da irgendwas in seiner Vergangenheit oder seinem Privatleben gefunden in dieser Richtung,dann hätte er eine volle Breitseite bekommen bei dieser Verhandlung! UND DAS ZU RECHT!
Warum der aber generell wieder mit einer bedingten wegkommt,das hat natürlich wieder mit unserer Kuscheljustiz zu tun!
Ich hoffe das ändert sich bald einmal!
 
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Trotzdem soll sie bis 6. März das Land verlassen! Denn zum Bleiben müsste Natalia Zambrano Jaramillo 1.998 Euro brutto verdienen, ein unrealistisches Einstiegsgehalt für eine Politikwissenschaftlerin. SOS Mitmensch kämpft um ihr Bleiberecht.

Hat ja schon ein gutes Ende genommen die Geschichte:daumen:
Sie hat eine Anstellung gefunden,damit braucht sie ja auch nicht das Land verlassen! Gottseidank muss man sagen!
Leider machen in unserem Land halt wirre Menschen die Gesetze,und deshalb kann es eben vorkommen,das solch wertvolle Mitglieder der Gesellschaft Schwierigkeiten bekommen,und Drogendealer oder Vergewaltiger verhätschelt werden!
 
Warum der aber generell wieder mit einer bedingten wegkommt,das hat natürlich wieder mit unserer Kuscheljustiz zu tun!

das ist halt eh das altbekannte Problem: ein grobes Mißverhältnis bei der Bestrafung von Delikten gegen Leib und Leben einerseits und Eigentumsdelikten andererseits.
 
Ja die liebe Justicia bei uns hat schon wundersame Urteile, aber

in einem Einzelfall wirklich mit zu reden ist sicher nicht möglich, denn da müsste man schon an jedem Prozesstag dabei sein um sich ein persönliches Urteil bilden zu können.

Jedoch müsste man dringend das STGB und die STPO überarbeiten, denn das Materielles in unserem Land mehr Wert ist wie Gesundheit und das Leben eines Menschen ist eine Frechheit.

Ausserdem kotzt mich an, dass wir eines der wenigen Länder sind in welchen es noch einen Prominentenbonus vor Gericht gibt. Andere bestrafen Promis härter.denn da ist die Abschreckung grösser, weil es durch die Medien verbreitet wird und mehr Menschen erreicht.
 
aber auch ned weniger! und das war ein klarer fall einer rassistischen tat ...

Angeblich ging es um das exzessive Telefonieren. Das nervt mich auch des öfteren (unabhängig von der Hautfarbe), aber bisher hab ich noch niemanden vom Bahnsteig gestoßen deswegen.
 
Ausserdem kotzt mich an, dass wir eines der wenigen Länder sind in welchen es noch einen Prominentenbonus vor Gericht gibt. Andere bestrafen Promis härter.denn da ist die Abschreckung grösser, weil es durch die Medien verbreitet wird und mehr Menschen erreicht.

Pure Polemik, oder hast du Beweise die deine These untermauern?

Hat der Elektriker auch einen Promibonus gehabt?
 
Warum der aber generell wieder mit einer bedingten wegkommt,das hat natürlich wieder mit unserer Kuscheljustiz zu tun!

Na hoffentlich passiert dir so etwas (dir gleich eine unbedingte, egal was du getan hast) nie! :fragezeichen:

Warum aber schon "wieder"? Hatte er bereits eine bedingte Strafe erhalten? Oder vermutest du das nur?
 
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Jedoch müsste man dringend das STGB und die STPO überarbeiten, denn das Materielles in unserem Land mehr Wert ist wie Gesundheit und das Leben eines Menschen ist eine Frechheit.

Wozu bitte ? Die Strafdrohung beim 84er sind eh 3 Jahre. Es würde doch reichen, wenn manche Gerichte diese Möglichkeiten mehr ausschöpfen würden, oder ? Dazu bedarf es nicht immer einer Novellierung ! .... :cool:
 
ausserdem hat keiner von 20 jahren oder so geredet.
aber 1 jahr bedingt ist a frechheit..

Soweit ich weiß hat der Staatsanwalt dagegen berufen, auch gegen den Freispruch seiner Frau. Warten wir's ab.

Wozu bitte ? Die Strafdrohung beim 84er sind eh 3 Jahre. Es würde doch reichen, wenn manche Gerichte diese Möglichkeiten mehr ausschöpfen würden, oder ? Dazu bedarf es nicht immer einer Novellierung ! .... :cool:

Die Forderung nach Novellierung und höheren Strafen kommt meiner Beobachtung nach meistens von Menschen, die die Gesetze und Strafdrohungen gar nicht kennen.
Das sind die Typen, die Reifen nur nach Rabattprozenten kaufen.
 
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Das die menschenverachtenden Postings einiger user quer durch alle Threads hier ständig stehenbleiben, erschreckt mich jeden Tag auf s neue. :mad:
 
Warum aber schon "wieder"? Hatte er bereits eine bedingte Strafe erhalten? Oder vermutest du das nur?

Ich würde eher vermuten, dass er nicht vorbestraft war.

Im Übrigen schrecken mich Tumulte im Gericht ebenso wie ein (scheinbar) zu mildes Urteil.
 
Im Übrigen schrecken mich Tumulte im Gericht ebenso wie ein (scheinbar) zu mildes Urteil.

Warum? Da war keine Gewalt, keine gravierende Störung dabei, das war lediglich eine zulässige und für mich auch verständliche Meinungsäußerung.
 
Sorry,aber wenn man einen Norweger oder eine Schwedin auf die Gleise schubst,dann ist man ein Gewalttäter,aber wenn man einen Afrikaner auf die Gleise stösst,dann ist man gleich automatisch ein Rassist???

Es geht auch gar nicht darum ihm Rassismus zu beweisen. Er hat die Tat ganz offensichtlich aus purem Hass begangen. Und diesem Umstand sollte das Gericht auch berücksichtigen müssen.

Leider fehlt im öst. Strafgesetzbuch die Berücksichtigung der sgnt. Hasskriminalität. Und jetzt, wo das StGB novelliert wird, sperren sich wieder einige in der Justiz dagegen. Für mich unverständlich.


Wer mehr vom Hintergrund wissen will:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hate_crime
 
Warum? Da war keine Gewalt, keine gravierende Störung dabei, das war lediglich eine zulässige und für mich auch verständliche Meinungsäußerung.

Wenn in Zeitungen sogar von WEGA - Einsatz die Rede ist, dann fällt´s mir schwer, das so zu sehen.
 
Wenn in Zeitungen sogar von WEGA - Einsatz die Rede ist, dann fällt´s mir schwer, das so zu sehen.

Die WEGA ist schnell wo dabei. Die Wertigkeit des Vorfalls ist nicht über das Werkzeug der Exekutive zu entscheiden sondern über die Intention der Protestierenden und eventuell auftretende Kollateralschäden. Meines Wissens gab es keine.
 
Ist es erst dann eine heftiger Wirbel, wenn es Verletzte gibt? Es genügt doch, wenn sich jemand bedroht fühlt.
 
Nein, erst wenn objektiv jemand bedroht wird.

Absolutes NEIN, erst wenn sich subjektiv jemand bedroht fühlt!

Wer einen anderen bedroht um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, begeht gefährliche Drohung!

Es nicht erheblich ob ich meine, ob du bedroht wurdest (objektiv), sondern ob du dich bedroht fühlst (subjektiv)!
 
Absolutes NEIN, erst wenn sich subjektiv jemand bedroht fühlt!

Jetzt fühle ich mich aber bedroht...

Wer einen anderen bedroht um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, begeht gefährliche Drohung!

Es nicht erheblich ob ich meine, ob du bedroht wurdest (objektiv), sondern ob du dich bedroht fühlst (subjektiv)!

Das ist richtig, aber das Tatbestandsmerkmal der Bedrohung muss auch vorliegen. Wenn sich jemand durch die bloße Anwesenheit im konkreten Fall einiger Schwarzer bedroht fühlt, ist der Tatbestand eben noch nicht gegeben da keine Androhung einer körperlichen Versehrung oder Ähnlichem stattgefunden hat.
 
die wega ist schnell da, aber nicht - nur - weil sie so gut sind sondern eher, weil der rest nicht so gut ist ;)
 
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