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Wenn sich jemand durch die bloße Anwesenheit im konkreten Fall einiger Schwarzer bedroht fühlt, ist der Tatbestand eben noch nicht gegeben da keine Androhung einer körperlichen Versehrung oder Ähnlichem stattgefunden hat.
Wurde von mir nie behauptet!
Es ist doch noch ein Unterschied wenn die Schwiegermutter droht, "ich komme dich morgen besuchen" oder "ich bringe dich um"!
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