(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Wenn sich jemand durch die bloße Anwesenheit im konkreten Fall einiger Schwarzer bedroht fühlt, ist der Tatbestand eben noch nicht gegeben da keine Androhung einer körperlichen Versehrung oder Ähnlichem stattgefunden hat.

Wurde von mir nie behauptet!

Es ist doch noch ein Unterschied wenn die Schwiegermutter droht, "ich komme dich morgen besuchen" oder "ich bringe dich um"! :mrgreen:
 
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Warum? Da war keine Gewalt, keine gravierende Störung dabei, das war lediglich eine zulässige und für mich auch verständliche Meinungsäußerung.
so seht ihr das ,die immer alles in ordnung finden wenn es ausländer machen.
 
Warum? Da war keine Gewalt, keine gravierende Störung dabei, das war lediglich eine zulässige und für mich auch verständliche Meinungsäußerung.

Bereits während der Verhandlung hatten zwei Prozessbesucher mit Zwischenrufen auf sich aufmerksam gemacht und für bedrohliche Situationen gesorgt.

Ich übernehme zwar nicht gleich immer wie es geschrieben steht, aber es liest sich schon ein wenig anders.
 
so seht ihr das ,die immer alles in ordnung finden wenn es ausländer machen.

Das war ein kleiner Ausraster, mein lieber Buchdat. Über das Urteil entsetzte Menschen, die ihrem Ärger mittels Worten Luft machen. Sind alles nur Menschen.
 
weil mir sind die einheimischen menschen noch wichtiger als unsere GÄSTE.

Du Vogel...
Ich bin hier kein Gast, sondern Zuhause, aber du bist- sagen wir mal-zu einfach, um das zu kapieren, gell...
 
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Du Vogel...
Ich bin hier kein Gast, sondern Zuhause, aber du bist- sagen wir mal-zu einfach, um das zu kapieren, gell...
:daumen::daumen::daumen::daumen::daumen:leider bin ich kein grüner sonst könnte ich dich verstehn.:haha:
 
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da keine Androhung einer körperlichen Versehrung oder Ähnlichem stattgefunden hat.

Hat aber (angeblich) stattgefunden. Außerdem gab es Randale bereits lange vor der Urteilsverkündung. Das mag in Kenia normal sein, bei uns ist es das jedenfalls nicht.

Schon um 10.49 Uhr gibt es die ersten Protestrufe aus dem Zuschauerraum: „Wir wollen Gerechtigkeit!“, schreit der eine. „Es war ein Mordversuch!“, der andere. Die Richterin: „Ruhe!“

Und wie beurteilst du das?

Zehn Minuten später dann die totale *Eskalation: Ein farbiger Zuhörer stürmt auf Josef Sch. zu, baut sich vor ihm auf, schreit ihn an.

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Randale-bei-U-Bahn-Prozess/97154573

Unabhängig von der Tat hat der Angeklagte jedenfalls das Recht auf ein faires und unbeeinflusstes Verfahren. Dazu gehört auch, dass eine derartige Stimmungsmache im Gericht unterbleibt.
 
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Sorry,aber wenn man einen Norweger oder eine Schwedin auf die Gleise schubst,dann ist man ein Gewalttäter,aber wenn man einen Afrikaner auf die Gleise stösst,dann ist man gleich automatisch ein Rassist???
1 Jahr von mir aus zu wenig für so eine Tat,denn so ein Typ ist gefährlich,ist ja wie eine tickende Zeitbombe so einer,kann ja jederzeit wieder passieren.Ich bin generell für strengere Strafen,überhaupt bei Gewaltdelikten!

deine kommentare strotzen wie immer voll einfalt, es lohnt sich nicht darauf eingehen!
 
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