(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Nur weil das Opfer anderer Hautfarbe ist, kann man nicht zwingend von Rassismus sprechen. Gerichte sind nicht dazu da, politisch motivierte Urteile zu sprechen. Nur dass der "Falter" wieder einmal Rassismus für seine Schlagzeilen braucht, wird keinen österreichischen Richter beeinflussen. Hoffe ich zumindest.
danke für die richtigen worte.:daumen:
 
Wenn man keine Ahnung hat ....
Nur weil das Opfer anderer Hautfarbe ist, kann man nicht zwingend von Rassismus sprechen. Gerichte sind nicht dazu da, politisch motivierte Urteile zu sprechen. Nur dass der "Falter" wieder einmal Rassismus für seine Schlagzeilen braucht, wird keinen österreichischen Richter beeinflussen. Hoffe ich zumindest.

ja stimmt...wenn man keine ahnung hat...

wennst zB mein posting gelesen hättest, so gings mir nie um rassismus, sondern ich versteh ned, dass die richterin lt. presse, nicht die verletzungsabsicht nicht als erwiesen angesehen hat.
dh. er hat ihr einen stoß gegeben, dass zum telefonieren aufhört ?

ned mehr und ned weniger....
 
Das die menschenverachtenden Postings einiger user quer durch alle Threads hier ständig stehenbleiben, erschreckt mich jeden Tag auf s neue. :mad:
Dass du jetzt dein Ava geändert hast, erfreut mich jeden Tag auf's Neue.
 
ja stimmt...wenn man keine ahnung hat...

sondern ich versteh ned, dass die richterin lt. presse, nicht die verletzungsabsicht nicht als erwiesen angesehen hat.


....

Gibts den Satz auch auf Deutsch???:hmm:
 
Und nachdem die WEGA ja nicht routinemäßig von Gericht
die waren ehh anwesend.

Sprechchöre in Gerichtssälen
da waren keine, die waren vor dem Saal. Bestellte Aktivisten.


Gerichte sind nicht dazu da, politisch motivierte Urteile zu sprechen.
wurde deswegen so betont, das der Täter FPÖ-Wähler ist ?

Nur weil das Opfer anderer Hautfarbe ist, kann man nicht zwingend von Rassismus sprechen.
richtig, hab ich hier auch nichts von gelesen.

Aussagen der Zeugen vor Gericht
ausgesagt wurde von allen Zeugen, das der Täter die Frau mit der flachen Hand vor den Kopf gestoßen hat wärend dem Streit, die Begleiterin des Täters hat mehr als rassistische Wörter vom Stapel gelassen, die zwei Kenianerinnen haben die Russin als Hure beschimpft, nach den verbalen Ausbrüchen der Frau des Täters
er selbst sagte aus, "er wollte sie weg haben" hat sie deshalb gestoßen.
 
Bestellte Aktivisten.
Umso schlimmer. Wer hat sie bestellt? Mit welcher Absicht?

sondern ich versteh ned, dass die richterin lt. presse, nicht die verletzungsabsicht nicht als erwiesen angesehen hat.
Da wir beide nicht beim Prozess waren, können wir kaum beurteilen, warum sie das nicht als erwiesen angesehen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
wurde deswegen so betont, das der Täter FPÖ-Wähler ist ?

.


Wäre nett von Dir,wenn Du eine Quelle für die von dir getätigten Aussagen angeben würdest!(So wie Du es auch immer verlangst).
Ich habe das noch nie irgendwo gelesen!
 
die richterin lt. presse, nicht die verletzungsabsicht nicht als erwiesen angesehen hat.
Im Urteilsspruch hieß es, " die Absichtlichkeit einer schweren Körperverletzung " sei für die Richterin nicht nachweislich gewesen. :shock: Nachdem der Täter ausgesagt hatte " ich habe sie auf die Gleise gestoßen, damit Ruhe wird "
 
Da wir beide nicht beim Prozess waren, können wir kaum beurteilen, warum sie das nicht als erwiesen angesehen hat.

des war ja meine frage im posting...
warum des sein kann.....hätt ich da richterin schreiben sollen....
 
hier geht es nur mehr darum, wer haut am besten auf den anderen hin .:kopfklatsch:
 
h
dh. er hat ihr einen stoß gegeben, dass zum telefonieren aufhört ?

Nix anderes als hier:

20 Jahre Haft wegen Mordes: So lautete am Donnerstagabend das Urteil der Geschworenen gegen eine 46-jährige Hausbesorgerin, die im März des Vorjahres ihre Nachbarin (58) erschlagen haben soll. Die Frau hatte vor Gericht auf Notwehr plädiert, weil sie vom Opfer mit einem Dildo attackiert worden sein will - eine Argumentation, der die Geschworenen keinen Glauben schenkten.

Weder Staatsanwalt noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Mildernd hätten sich der ordentliche Lebenswandel und der "Beitrag zur Wahrheitsfindung" ausgewirkt, "ein reumütiges Geständnis ist nicht vorgelegen", reüssierte Richter Gernot Braitenberg.

Erschwerend sei die "besondere Brutalität der Tat gegen einen behinderten und älteren Menschen" gewesen, der "in keiner Weise dem Angriff der Angeklagten gewachsen" gewesen sei. "Was auch immer vorgefallen ist, das Verfahren konnte es im Detail nicht klären", bedauerte der Richter. Eine Notwehrsituation oder Begründung für die Tat lägen aber "nicht einmal ansatzweise" vor.

Logik ist schwer zu fassen!

Killer-Dildo gehören eing´sperrt!
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Fall ned möglich, jedenfalls nicht hier im Forum.

Tja:hmm:
Dann sollte man das auch nicht behaupten!Oder??
Denn das er FPÖ-Wähler sei,das kann er ja nur selber verkündet haben! Kennst Du Ihn denn persönlich?
 
ich habe sie auf die Gleise gestoßen, damit Ruhe wird

Gut, nach dieser Aussage, wenn sie so gemacht wurde, hätte ich vermutlich anders geurteilt, wie die Richterin. Wenn er sie nicht einfach nur gestoßen, sondern absichtlich auf die Gleise gestoßen hat, dann hat er eine Verletzung zumindest in Kauf genommen. Aber mir geht es bei meiner Kritik viel mehr um den Krawall. Denn das Urteil der Richterin wird ja einer Überprüfung unterzogen werden.
 
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