20 Jahre Haft wegen Mordes: So lautete am Donnerstagabend das Urteil der Geschworenen gegen eine 46-jährige Hausbesorgerin, die im März des Vorjahres ihre Nachbarin (58) erschlagen haben soll. Die Frau hatte vor Gericht auf Notwehr plädiert, weil sie vom Opfer mit einem Dildo attackiert worden sein will - eine Argumentation, der die Geschworenen keinen Glauben schenkten.
Weder Staatsanwalt noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Mildernd hätten sich der ordentliche Lebenswandel und der "Beitrag zur Wahrheitsfindung" ausgewirkt, "ein reumütiges Geständnis ist nicht vorgelegen", reüssierte Richter Gernot Braitenberg.
Erschwerend sei die "besondere Brutalität der Tat gegen einen behinderten und älteren Menschen" gewesen, der "in keiner Weise dem Angriff der Angeklagten gewachsen" gewesen sei. "Was auch immer vorgefallen ist, das Verfahren konnte es im Detail nicht klären", bedauerte der Richter. Eine Notwehrsituation oder Begründung für die Tat lägen aber "nicht einmal ansatzweise" vor.