(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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kann ich jedem nur empfehlen. da kannst auch an einem freien tag einfach mal hingehen und dich in eine öffentliche verhandlung setzen. ist wirklich interessant

da kamma a mim radl hinfoan :mrgreen:
 
wieder andere machen sich wichtig, ohne dabei gewesen zu sein
da brauch ich nicht dabei gewesen sein um zu wissen das ,das ein gschichtl ist. kein mensch frag dich bei gericht welches wahlverhalten du hast. hast du schon was vom wahlgeheimniss gehört?:kopfklatsch:
 
Na ja,wen denn sonst?
Du wolltest wissen, an welchem Abend es eine Rolle spielt, wie man wählt ? Schon die Frage an sich ist, na sagen wir, merkwürdig. Aber , woher sollte denn jetzt ausgerechnet ich, Deine Frage beantworten können ?

Hätt mich auch interessiert,muss ich ehrlich sagen
Was genau hätte Dich interessiert ?

War noch nie auf irgendeinem Prozess
:shock: dafür schreibst aber immer recht "wissend", oder ?

Vielelicht nimmst mich ja nächstes Mal mit!
Wie das ? Findest nicht allein ins Gericht ? Oder meinst, ich soll Dich in eine nichtöffentliche Sitzung mitnehmen ?
 

ich finde es auch seltsam, dass man jemanden fragt was er wählt - nicht des wahlgeheimnisses wegen, das kann er ja selbst eben öffnen oder nicht. das ist wie bei der ärztlichen schweigepflicht. der patient hat keine schweigepflicht... aber wenn mir jemand, der dabei war, sagt, dass er danach gefragt wurde, dann glaub ich ihm das auch. ich weiß nicht, ob du schon mal bei gericht warst, aber es kommt vor, dass staatsanwälte (oder auch verteidiger oder nebenkläger) zeugen oder täter in ein gespräch verwickeln, um eine gewisse gesprächsbasis zu haben. die hoffnung ist dabei, dass der täter oder zeuge, lockerer plaudert und dinge preisgibt, die er vielleicht so nicht gesagt hätte, wenn er direkt auf den punkt angesprochen worden wäre. die jeweils andere partei, versucht dabei fragen, die mit der sache nichts zu tun hat, oftmals zu unterbinden.
 
kein mensch frag dich bei gericht welches wahlverhalten du hast. hast du schon was vom wahlgeheimniss gehört?

Der Richter kann dich alles fragen - und das machen öst. Richter auch. Als Angeklagter musst eh nicht drauf antworten, bzw. kanns ihn eh auch anlügen.
:hmm: Ich seh nicht, wie das mit dem Wahlgeheimnis zusammen hängen soll?
 
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