(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Könnten wir uns darauf einigen Menschen, generell welcher Herkunft sie sind, nicht als Übel zu bezeichnen? Danke!
 
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soll ich es nochmal aufschreiben oder reicht der Link, indem Du meine Postings zitiert hast ?

von seite 87 bis hierher hie und da ein satz, einmal ein dreizeiler, i glaub, i bin beim eiersuchen an ostern.

dann halt net, auch egal.....
 
nur wenn a Unsriger an anderen unsrigen stösst interessiert des wahrscheunlich niemand da
Mai 2010: Zwei Männer, die sich am 4. April 2009 an der U-Bahn-Station Karlsplatz in Wien wechselseitig auf die Gleise gestoßen hatten, werden am Straflandesgericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu 14 Monaten unbedingter sowie 15 Monaten bedingter (fünf davon unbedingt) Haft verurteilt. Die drogen- bzw. alkoholabhängigen Männer waren wegen einer Frau in Streit geraten.

29. Juni 2009: Ein 46-jähriger Mann, der am 27. Oktober 2008 am Wiener Karlsplatz einen 52-jährigen Bekannten vor eine einfahrende U-Bahn gestoßen hat, wird am Straflandesgericht zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Der an einer schizoaffektiven Störung leidende Täter hatte bis 31. August 2008 ganz normal Dienst in einem Wiener Postamt versehen

21. Jänner 2009: Der sogenannte U-Bahn-Schubser von München wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der 70-Jährige hatte im Juni 2008 eine 13-Jährige gegen einen einfahrenden U-Bahn-Zug gestoßen. Die Schülerin wurde auf den Bahnsteig zurückgeschleudert und erlitt Prellungen sowie Schürfwunden

11. Juni 2008: Ein 29-jähriger Wiener, der am 17. September 2007 in der U1-Station Reumannplatz drei Fahrgäste auf die Gleise gestoßen hat, muss für 18 Jahre hinter Gitter. Der Mann wird im Sinn der Anklage nach mehrstündiger Beratung wegen dreifachen Mordversuchs schuldig gesprochen. Die einfahrende U-Bahn-Garnitur konnte rechtzeitig gestoppt werden

13. Juli 2006: Ein 21-Jähriger wird am Wiener Straflandesgericht zu 16 Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er im Dezember 2005 einen Mann vor die U-Bahn gestoßen hat, worauf diesem der linke Oberschenkel abgetrennt wurde. Der Verurteilte gibt an, vom späteren Opfer verbal und körperlich attackiert worden zu sein, worauf er ihm einen kräftigen Stoß versetzte
 
aus Manon's Bericht schließe ich, daß einem U-Bahn-Schubser eigentlich nur dann nix passiert, wenn ein Mensch mit dunkler Hautfarbe geschubst wird - oder sehe ich das falsch? :roll:
 
aus Manon's Bericht schließe ich, daß einem U-Bahn-Schubser eigentlich nur dann nix passiert, wenn ein Mensch mit dunkler Hautfarbe geschubst wird - oder sehe ich das falsch? :roll:

lies nochmal.....es kommt ganz darauf an, als was die tat eingestuft wird. als körperverletzung oder mordversuch.
 
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