ja
Die A hat lt. Zeugenaussagen den Streit angefangen, Sätze wie "Bananenfresser geht in den Urwald, schwarze Schlampen "und ähnliches folgten
die A hat laut geschrien lt. ZA
lt ZA hat er erst versucht, seine Frau zu beruhigen
lt ZA nein
lt ZA hat eine der zwei Frauen nach dem A gespuckt
lt ZA nein, der A hat dem Opfer an den Kopf geschlagen
lt ZA nein, sie standen ehh ned beieinander danch
Ankläger : auf dem Video ist deutlich zu sehen, wie der Täter später Anlauf nimmt, kurz zuvor auf die Anzeigentafel schaut und dann die Frau stößt.
ZA : der Täter habe auf die Anzeigentafel geschaut, seiner Begleitung zugerufen "noch 3 Minuten, dann LAUF !!! " dann Anlauf genommen und die Frau, mit voller Wucht auf die Gleise gestoßen "
er ist weggelaufen, seine Begleitung blieb stehn und schaute zu, wie die anderen am Bahnsteig versucht haben, das Opfer von den Schienen zu holen
ein Anwesender hatte geistesgegenwärtig den Notknopf gedrückt.
Für die Richterin, war das Ziel, eine schwere Körperverletzung herbeizuführen, nicht nachweisbar
, für sie war der A im Stress.
Eine komische Person, sie war sehr verwundert, das sich jemand, ausser den Beteiligten, für die Verhandlung interessiert.
Hoffe, geholfen zu haben ?