(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Aber nur, wenn es so läuft: Bewerbung >>> Überprüfung der Kriterien und der Qualifikation >>> sachliche Entscheidung.

mir stellen sich zwei fragen: erstens ob diejenigen, die bewerten, überhaupt offen dafür sind, dass menschen mit migrationshintergrund zur polizei kommen. die qualifikation lässt sich nicht in allen bereichen objektiv beurteilen - zweitens ob man von behördenseite von sich aus aktiv wird, um menschen mit migrationshintergrund dazu anzuregen, sich bei der polizie zu bewerben oder nicht.
 
desweiteren kann ein polizist der eine fremdsprache spricht sehr viel leichter einen streit zwischen zwei menschen schlichten, deren muttersprache nicht deutsch ist

Die Migranten werden ganz normal "Deutsch" lernen und sich unseren Gesetzen anpassen. ENDE!!! Dann brauchen wir keine "Multi-Kulti" bei der Polizei zwecks Fremdsprachen.

Passt es "Ihnen" nicht, tschüss ab und weg.
 
Die Migranten werden ganz normal "Deutsch" lernen und sich unseren Gesetzen anpassen. ENDE!!! Dann brauchen wir keine "Multi-Kulti" bei der Polizei zwecks Fremdsprachen.

Passt es "Ihnen" nicht, tschüss ab und weg.

das ist aber nicht das eigentliche thema hier. auch wenn du mit gewalt eine neuerliche asylantendebatte vom zaun brechen willst: fehlanzeige - die wirds die hier nicht geben.
 
Das wage ich zu bezweifeln. Motiv ist die eine Sache, das Delikt eine andere.

gerade in dem bereich sind eben delikte mitunter auch durch ihre motive bestimmt. wenn ich wen umbringe weil ich an seine barschaft will, ist das motiv bereicherung, das delikt raubmord. wenn ich wen umbringe, weil ich ihn abgrundtief hasse und ich ihn schon länger umbringen will, das delikt vorsätzlicher mord - wenn ich wen umbringe, weil er einer anderen rasse angehört, verstosse ich unter umständen gegen die wiederbetätigungsgesetze, wenn ich wen umbringe, weil er mich jetzt gerade zur weißglut treibt, mich beschimpft und vor anderen blosstellt ist das delikt mord im affekt. das motiv ist direkt mit dem delikt verknüpft
 
mir stellen sich zwei fragen: erstens ob diejenigen, die bewerten, überhaupt offen dafür sind, dass menschen mit migrationshintergrund zur polizei kommen. die qualifikation lässt sich nicht in allen bereichen objektiv beurteilen - zweitens ob man von behördenseite von sich aus aktiv wird, um menschen mit migrationshintergrund dazu anzuregen, sich bei der polizie zu bewerben oder nicht.
Nachdem die österreichische Polizei daran interessiert ist, vermehrt Menschen mit Integrationshintergrund einzustellen, vor allem in den Großstädten, würde ich schon davon ausgehen, dass man beide Fragen bejahen kann. Zumal der Anteil dieser Personengruppe in der Tat zunimmt.
 
Nachdem die österreichische Polizei daran interessiert ist, vermehrt Menschen mit Integrationshintergrund einzustellen, vor allem in den Großstädten, würde ich schon davon ausgehen, dass man beide Fragen bejahen kann. Zumal der Anteil dieser Personengruppe in der Tat zunimmt.

ich auch - gott sei dank (obwohl ich mir nicht ganz sicher bin, dass der seine finger im spiel hatte) und vor allem endlich. aber es gibt ja hier noch immer leute, die sich dagegen wehren und den untergang österreichs befürchten, weil dies so ist.
 
wenn ich wen umbringe weil ich an seine barschaft will, ist das motiv bereicherung, das delikt raubmord.

Raubmord ist, so denke ich, ein eigenes Delikt. Aber bleiben wir beim Mord an sich:

Zwei Frauen töten jeweils ihren Mann durch Gift. Die eine, weil sie von ihm wiederholt misshandelt wurde. Die andere, weil sie einen Geliebten hat und mit ihm (und der Erbschaft) ihr Leben neu gestalten will. In beiden Fällen ist es heimtückischer Mord. Die eine Frau wird mildernde Umstände geltend machen können, die andere eher nicht.

Wird in der U-Bahn eine Frau in Tötungsabsicht auf die Gleise gestoßen, dann ist es Mord. Da ist es völlig wurscht, ob die Hautfarbe Frau weiß, schwarz oder rot ist.
 
Nachdem die österreichische Polizei daran interessiert ist, vermehrt Menschen mit Integrationshintergrund einzustellen,

Aber bewerben sollten sie sich halt schon selber. Und Quote statt Qualifikation, da bin ich dagegen.
 
Raubmord ist, so denke ich, ein eigenes Delikt. Aber bleiben wir beim Mord an sich:

Zwei Frauen töten jeweils ihren Mann durch Gift. Die eine, weil sie von ihm wiederholt misshandelt wurde. Die andere, weil sie einen Geliebten hat und mit ihm (und der Erbschaft) ihr Leben neu gestalten will. In beiden Fällen ist es heimtückischer Mord. Die eine Frau wird mildernde Umstände geltend machen können, die andere eher nicht.

Wird in der U-Bahn eine Frau in Tötungsabsicht auf die Gleise gestoßen, dann ist es Mord. Da ist es völlig wurscht, ob die Hautfarbe Frau weiß, schwarz oder rot ist.

ich hab ja nicht gesagt, dass jedes motiv ein unterschiedliches delikt ausmacht, aber das motiv KANN eben sowohl einen unterschied beim strafmass ausmachen und wie du ja beim raubmord zugegeben hast, auch ein anderes delikt begründen.
 
Raubmord ist, so denke ich, ein eigenes Delikt. Aber bleiben wir beim Mord an sich:

Zwei Frauen töten jeweils ihren Mann durch Gift. Die eine, weil sie von ihm wiederholt misshandelt wurde. Die andere, weil sie einen Geliebten hat und mit ihm (und der Erbschaft) ihr Leben neu gestalten will. In beiden Fällen ist es heimtückischer Mord. Die eine Frau wird mildernde Umstände geltend machen können, die andere eher nicht.

Wird in der U-Bahn eine Frau in Tötungsabsicht auf die Gleise gestoßen, dann ist es Mord. Da ist es völlig wurscht, ob die Hautfarbe Frau weiß, schwarz oder rot ist.

1.) Raubmord ist im österr. Strafrecht keine eigenes Delikt. Mord = Mord!

2.) Im ersten Fall ist eventuell Totschlag möglich, im 2. Fall liegt Mord vor! Heimtücke kennt das österr. Strafrecht nicht!

3.) Diese Absicht gilt es aber zu beweisen, bzw. wenn der Täter lediglich einen Verletzungsvorsatz hat, ist es wiederum kein Mord!
 
Im ersten Fall ist eventuell Totschlag möglich

Beim Einsatz von Gift (erfordert doch Vorbereitung) sehe ich nicht, dass es totschlag sein könnte.

Diese Absicht gilt es aber zu beweisen, bzw. wenn der Täter lediglich einen Verletzungsvorsatz hat, ist es wiederum kein Mord!

Ist aber für das, was ich damit zum Ausdruck bringen will, irrelevant. Diese Beweislast gilt ja auch wiederum unabhängig von der Hautfarbe des Opfers. Es wäre dann Totschlag, fahrlässige Tötung, Körperverletzung oder was auch immer, aber unabhängig von der Hautfarbe des Opfers. Rassistische Motive werden sich höchstens bei der Urteilsbemessung erschwerend auswirken.
 
Beim Einsatz von Gift (erfordert doch Vorbereitung) sehe ich nicht, dass es totschlag sein könnte.

Nicht unbedingt in jedem Fall!

Auch wenn Gift vorhanden ist, aus welchen Gründen immer, muss es sich nicht um Mord handeln!

Dann könnte es sich bei jedem Vorfall wo ein Messer im Spiel ist, auch automatisch um Mord handeln, da man ein Messer auch erst besorgen muss! (Vorbereitung, wenn ich deiner Argumentation folge)
 
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