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Und das wäre??
Gibts nicht auf jeden Fall lebenslänglich bei vorsätzlichem Mord???
noch einmal: auf vorsätzlichen mord stehen 10 bis 20 jahre oder lebenslänglich
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Und das wäre??
Gibts nicht auf jeden Fall lebenslänglich bei vorsätzlichem Mord???
Aber nur, wenn es so läuft: Bewerbung >>> Überprüfung der Kriterien und der Qualifikation >>> sachliche Entscheidung.
desweiteren kann ein polizist der eine fremdsprache spricht sehr viel leichter einen streit zwischen zwei menschen schlichten, deren muttersprache nicht deutsch ist
wie kommst denn auf das ?dass die nicht erst im gerichtssaal entdeckt wurden, sondern bereits davor
wenn Du die Betonung auf relativ legst, stimmt es wohl.dass es IM gerichtssaal relativ sicher ist.
wofür hat er sie dann bei sich bei einem Gerichtstermin ?dass noch lange nicht jeder, der eine waffe mit sich trägt, auch vorhat, diese auch für einen angriff einzusetzen
hab ich das nicht geschrieben ?
doch - eben schon. es kann den unterschied machen zwischen todschlag, mord im affekt, mord. ja und das motiv ist nicht unentscheidend ob eben ein vorsatz anerkannt oder nur ein eventualvorsatz angelastet wird.
Die Migranten werden ganz normal "Deutsch" lernen und sich unseren Gesetzen anpassen. ENDE!!! Dann brauchen wir keine "Multi-Kulti" bei der Polizei zwecks Fremdsprachen.
Passt es "Ihnen" nicht, tschüss ab und weg.
Du nicht. Aber manche sehen das offenbar doch so.
ich gehe davon aus eine große mehrheit der juristen im lande werden meine ansicht teilen
Das wage ich zu bezweifeln. Motiv ist die eine Sache, das Delikt eine andere.
Nachdem die österreichische Polizei daran interessiert ist, vermehrt Menschen mit Integrationshintergrund einzustellen, vor allem in den Großstädten, würde ich schon davon ausgehen, dass man beide Fragen bejahen kann. Zumal der Anteil dieser Personengruppe in der Tat zunimmt.mir stellen sich zwei fragen: erstens ob diejenigen, die bewerten, überhaupt offen dafür sind, dass menschen mit migrationshintergrund zur polizei kommen. die qualifikation lässt sich nicht in allen bereichen objektiv beurteilen - zweitens ob man von behördenseite von sich aus aktiv wird, um menschen mit migrationshintergrund dazu anzuregen, sich bei der polizie zu bewerben oder nicht.
Nachdem die österreichische Polizei daran interessiert ist, vermehrt Menschen mit Integrationshintergrund einzustellen, vor allem in den Großstädten, würde ich schon davon ausgehen, dass man beide Fragen bejahen kann. Zumal der Anteil dieser Personengruppe in der Tat zunimmt.
wenn ich wen umbringe weil ich an seine barschaft will, ist das motiv bereicherung, das delikt raubmord.
Nachdem die österreichische Polizei daran interessiert ist, vermehrt Menschen mit Integrationshintergrund einzustellen,
Raubmord ist, so denke ich, ein eigenes Delikt. Aber bleiben wir beim Mord an sich:
Zwei Frauen töten jeweils ihren Mann durch Gift. Die eine, weil sie von ihm wiederholt misshandelt wurde. Die andere, weil sie einen Geliebten hat und mit ihm (und der Erbschaft) ihr Leben neu gestalten will. In beiden Fällen ist es heimtückischer Mord. Die eine Frau wird mildernde Umstände geltend machen können, die andere eher nicht.
Wird in der U-Bahn eine Frau in Tötungsabsicht auf die Gleise gestoßen, dann ist es Mord. Da ist es völlig wurscht, ob die Hautfarbe Frau weiß, schwarz oder rot ist.
Warum also sollte das im vorliegenden Fall anders sein?ich hab ja nicht gesagt, dass jedes motiv ein unterschiedliches delikt ausmacht
Raubmord ist, so denke ich, ein eigenes Delikt. Aber bleiben wir beim Mord an sich:
Zwei Frauen töten jeweils ihren Mann durch Gift. Die eine, weil sie von ihm wiederholt misshandelt wurde. Die andere, weil sie einen Geliebten hat und mit ihm (und der Erbschaft) ihr Leben neu gestalten will. In beiden Fällen ist es heimtückischer Mord. Die eine Frau wird mildernde Umstände geltend machen können, die andere eher nicht.
Wird in der U-Bahn eine Frau in Tötungsabsicht auf die Gleise gestoßen, dann ist es Mord. Da ist es völlig wurscht, ob die Hautfarbe Frau weiß, schwarz oder rot ist.
Warum also sollte das im vorliegenden Fall anders sein?
Im ersten Fall ist eventuell Totschlag möglich
Diese Absicht gilt es aber zu beweisen, bzw. wenn der Täter lediglich einen Verletzungsvorsatz hat, ist es wiederum kein Mord!
Beim Einsatz von Gift (erfordert doch Vorbereitung) sehe ich nicht, dass es totschlag sein könnte.