In Österreich ist das anders geregelt, als etwa in Deutschland oder der Schweiz, denn es geht ausschließlich um die Tötung, sagt doch der §75 ("Mord") klar: "Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen..
Begriffe a la "vorsätzlicher Mord", "heimtückischer Mord", etc. gibt's in der medialen Berichterstattung, im StGb aber nicht.
Aus verschiedenen Gründen; erstens weil laut österreichischem Recht für einen Mord ohnedies eine vorsätzliche Tötung vorliegen muß, wenn das nicht der Fall ist, gibt es ja ohnedies das Delikt der fahrlässigen Tötung und zweitens, weil man in Österreich dem Gericht die Möglichkeit geben möchte jeden Fall individuell behandeln zu können. Sprich, es gibt auch noch einer Reihe von Strafmilderungsgründen" und im Extremfall sogar "außerordentliche Strafmilderungsgründe" , bei denen der Richter auch deutlich unter den mindestens 10 Jahren bleiben kann.