(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Ja, du vielleicht nicht.

Rattengift, Medikamente, etc. etc. haben trotzdem viele Menschen daheim ohne deswegen Menschen zumindest verletzen zu wollen.
 
In Österreich ist das anders geregelt, als etwa in Deutschland oder der Schweiz, denn es geht ausschließlich um die Tötung, sagt doch der §75 ("Mord") klar: "Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.“.

Begriffe a la "vorsätzlicher Mord", "heimtückischer Mord", etc. gibt's in der medialen Berichterstattung, im StGb aber nicht.

Aus verschiedenen Gründen; erstens weil laut österreichischem Recht für einen Mord ohnedies eine vorsätzliche Tötung vorliegen muß, wenn das nicht der Fall ist, gibt es ja ohnedies das Delikt der fahrlässigen Tötung und zweitens, weil man in Österreich dem Gericht die Möglichkeit geben möchte jeden Fall individuell behandeln zu können. Sprich, es gibt auch noch einer Reihe von Strafmilderungsgründen" und im Extremfall sogar "außerordentliche Strafmilderungsgründe" , bei denen der Richter auch deutlich unter den mindestens 10 Jahren bleiben kann.
 
Messer habe ich mehrere daheim. Gift nicht.

Ich habe mehrere Gifte daheim. Im Alltag verwende ich sie als Reinigungs- oder Lösungsmittel. Auch Medikamente kann man überdosieren oder falsch kombinieren.
 
ohnedies eine vorsätzliche Tötung vorliegen muß
wie in anderen Ländern auch, der Vorsatz MUSS bewiesen sein, um das es ein Mord ist.
Das von go erwähnte Beispiel wird in beiden Fällen mit der Begründung Mord enden, wenn der jeweiligen Täterin der Vorsatz bewiesen werden kann.
Das Motiv ist in beiden Fällen zweitrangig, wird also erst beim Strafmass eine Rolle spielen.
 
Das Motiv ist in beiden Fällen zweitrangig, wird also erst beim Strafmass eine Rolle spielen.

Jein, denn logisch überschneidet sich das ja in einem Prozeßverlauf alles, oder sagen wir so; im Prozeß wird einmal der gesamte Fall (plus Beweisen, Zeugenaussagen, etc, etc. ) dem Gericht geschildert und der Richter, die Schöffen, die Geschworenen bewerten dann alles juristisch.
Versteh aber was du meinst! :bussal:
 
und daher ist es egal, ob, so wie Du es ausdrückst, sich was überschneidet

Nicht ganz - aber eventuell hast du mich da vorher mißverstanden - denn mein Einwurf bezog sich ja auf die Zweitrangigkeit der Motive und, daß diese erst bei der Strafbemessung zu tragen kommen.
Die Motive sind aber auch schon während des Prozeßes durchaus wichtig und können auch schon entscheidend mitbestimmen "wohin die Reise geht". Übrigens merkt man da dann unter anderem auch die Qualität des Anwalts.
Der Richter ist ja auch nur ein Mensch, der das Gesagte während der Verhandlung mitnimmt.
 
was meinst jetzt ?


Ich meine, daß der Stellenwert eines Motives während der Verhandlung passiert und der dann zum Moment der Strafbemessung mitgenommen wird.
Das Motiv kann vom Richter stärker oder weniger stark berücksichtigt werden; das ist eine reine Ermessensfrage.
 

Eine Frau, die sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, begeht Totschlag!

Eine Frau die also laut Beispiel

Zwei Frauen töten jeweils ihren Mann durch Gift. Die eine, weil sie von ihm wiederholt misshandelt wurde.

eine Tötung durchführt, kann durchaus mit Totschlag "davonkommen."

BEMERKE: "Kann"!!!!
 
BEMERKE: "Kann"!!!!
ich weis schon wie Du meinst ;)
trotzdem wäre es für mich, wenn ich ihr den Vorsatz nachweise, Mord, wenn auch aus verständlichen Motiven.

Eine Frau, die sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, begeht Totschlag
da bin ich dabei, egal ob Mann oder Frau.
 
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