(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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was haben aufnahmebedingungen für den polizeidienst mit wahnsinniger rechtsprechung zu tun?

nix.

fällt noch jemandem was zum eigentlichen thema ein? wenn nicht kanns ja nicht so schlimm sein, wenn der thread dicht ist.
 
ich würde davon ausgehen, dass es spätestens, wenn der fall vor der nächsten instanz zu einer entscheidung kommt, es wieder interessant sein könnte, sich über das eigentliche Thema zu unterhalten. natürlich wäre es durchaus auch denkbar, dass andere fälle auftauchen könnten, die in dieses thema fallen würde. ich verstehe auch - nach wie vor - Deinen eifer nicht, Themen immer wieder zudrehen zu wollen, nur weil man halt mal in einer diskussion auf ein nebengleis gerät. es ist doch relativ absehbar, dass der themenkreis der aufnahmebedingungen für den polizeidienst sich allmählich erschöpft und der thread dann von selber wieder zum eigentlichen thema zurückkehren wird.

oder ist es für den traffic besser, wenn man alle nase lang einen neuen thread aufmacht?
 
Auf den Punkt? Gerne.

Der Punkt ist der, dass Du ned so was Besonderes bist, als dass Du Dich nur in Allegorien oder in extrem pointierter Ausdrucksweise den Anderen mitteilen könntest.

Du unterscheidest Dich um kein Haar von Deinen rechten Todfeinden.
Provozieren, unterstellen, pauschalierend vorverurteilen.

Punkt genug?

Ich hab vergessen, dass Du das Monopol hier innehast, alle anderen zu belehren und als Hascherln hinzustellen.
:verneigung: wie unpassend.

Man könnte hier jetzt so auf die Leichte 20 Urteile zitieren, wo Österreicher für gleiche vergehen wie Asylwerber oder Migranten milder beurteilt werden.
Auch wenn Du das nicht wahrhaben willst - so ist es, und das sprech ich aus, und nicht nur ich. Auch wenn Dich die Grünen und ihre Einstellung in gewissen polituischen Bereichen stören, in Deinen Augen darf man ja auch Haider nicht als Rechtsradikalen bezeichnen, auch wenn er laut österr. Gerichtsbeschluss als Ziehvater des Rechtsextremismus bezeichnet werden darf. Deine Meinung ist eine von 8,4 Mio Österreichern und genauso bedeutend, auch wenn Du hier einen Stellenwert als "graue Emninez" genießt und Narrenfreiheit hast.

Aber so wichtig ist das nicht.
Fakten sprechen für sich, auch wenn Du sie in großen Sermonen schönredest. Wobei man nie weiß, was Du sagen willst, denn Du verteidigst die Rechten, gehst gegen die Grünen und die SPÖ und Stronach an, Würde Dich als überzeugten Schwarzen entlarven.
 

und was genau empfindest du an diesem urteil "wahnsinnig"??

ich halte es nicht nur für nachvollziehbar, sondern für äußerst plausibel. es geht ja um eine unterlassungsklage. würden wir davon ausgehen, dass "österreich" diesen mitarbeiter dazu angestiftet hat (auch wenn die anstiftung zu diesem vergehen nicht ruchbar würde) so könnte das unternehmen einfach den nächsten mitarbeiter auf das krone system loslassen.
 
Man könnte hier jetzt so auf die Leichte 20 Urteile zitieren, wo Österreicher für gleiche vergehen wie Asylwerber oder Migranten milder beurteilt werden.
also das halte ich für ein gerücht .
 
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Man könnte hier jetzt so auf die Leichte 20 Urteile zitieren, wo Österreicher für gleiche vergehen wie Asylwerber oder Migranten milder beurteilt werden.
Würde ich jetzt auch gerne wissen......ich warte einmal ob was kommt!
 
Auf den Punkt? Gerne.

Meinst du damit, dass er bislang ziemlich sachlich und untergriffsfrei seine Meinung transportiert? Einige Rechte schaffen das hier nicht so gut, was auch durchaus an seiner sichtbar geschulteren und geübteren Rhetorik liegen mag. Gefällt die nicht, dass das nicht nur du kannst? Willstr du hier Stimmung gegen ihn machen, damit ihn doch noch ein Mod sperrt? Oder ihn provozieren, damit er drüber schlägt und dann dafür gesperrt wird?

Deine Polemik gegen Ziggy (nicht nur deine) ist auffällig unsachlich.
 
Man könnte hier jetzt so auf die Leichte 20 Urteile zitieren, wo Österreicher für gleiche vergehen wie Asylwerber oder Migranten milder beurteilt werden.

Würde ich jetzt auch gerne wissen......ich warte einmal ob was kommt!

Willstr du hier Stimmung gegen ihn machen, damit ihn doch noch ein Mod sperrt? Oder ihn provozieren, damit er drüber schlägt und dann dafür gesperrt wird?

Deine Polemik gegen Ziggy (nicht nur deine) ist auffällig unsachlich.

Ich hoffe nicht, dass ein berechtigtes nachfragen als provozieren ausgelegt wird. Ich glaube dass jeder hier im Forum alt und intelligent genug ist um zu wissen, wann welche Grenzen erreicht sein sollten und so schätze ich auch Ziggy ein.
 
Und so ganz nebenbei ....... gleiche Vergehen, wer beurteilt das? Dazu müsste man in jedem einzelnen Fall beim Prozess gewesen sein, die Urteilsbegründung kennen. Wissen, ob der Richter / die Richterin auf erschwerende oder mildernde Umstände erkannt hat. Ohne konkrete Beispiele bleibt es jedenfalls eine unbewiesene Behauptung.
 
und was genau empfindest du an diesem urteil "wahnsinnig"??
Naja,
der Arbeitgeber haftet laut Urteil grundsätzlich für den Mitarbeiter, das finde ich schon ein bissi merkwürdig, klingt, als müsse der AG über jeden Schritt des Mitarbeiters wachen.
 
als müsse der AG über jeden Schritt des Mitarbeiters wachen.
Es ist durchaus Aufgabe eines Arbeitgebers seine Arbeitnehmer zu beaufsichtigen, was die so anstellen.
Und es geht hier um Zivilrecht. Das ist durchaus sinnvoll, dass Geschädigte das Unternehmen klagen können. Unter Umständen kann sich das Unternehmen dann seinerseits am Mitarbeiter schadlos halten, wenn er Pflichten verletzt hat.
 
Es ist durchaus Aufgabe eines Arbeitgebers seine Arbeitnehmer zu beaufsichtigen, was die so anstellen.

Trotzdem, in diesem Fall verwundert es mich ein wenig. Wenn wir unterstellen, das er nicht im Auftrag seines Dienstgebers gehandelt hat, dann hat er einfach ein ihm vom Dienstgeber zur Verfügung gestelltes Werkzeug missbraucht. Hätte er seinen privaten Laptop dazu verwendet (mobiles Internet funzt in weiten Bereichen Wiens inzwischen recht gut), dann wäre der Dienstgeber nicht verantwortlich? Aber der Effekt ist der gleiche.
 
Naja,
der Arbeitgeber haftet laut Urteil grundsätzlich für den Mitarbeiter, das finde ich schon ein bissi merkwürdig, klingt, als müsse der AG über jeden Schritt des Mitarbeiters wachen.

also paß auf, wenn du dein werkzeug herborgst.......:domina:
 
Naja,
der Arbeitgeber haftet laut Urteil grundsätzlich für den Mitarbeiter, das finde ich schon ein bissi merkwürdig, klingt, als müsse der AG über jeden Schritt des Mitarbeiters wachen.

noch einmal: es geht um eine unterlassungsklage.

Trotzdem, in diesem Fall verwundert es mich ein wenig. Wenn wir unterstellen, das er nicht im Auftrag seines Dienstgebers gehandelt hat, dann hat er einfach ein ihm vom Dienstgeber zur Verfügung gestelltes Werkzeug missbraucht. Hätte er seinen privaten Laptop dazu verwendet (mobiles Internet funzt in weiten Bereichen Wiens inzwischen recht gut), dann wäre der Dienstgeber nicht verantwortlich? Aber der Effekt ist der gleiche.

er hat es ja anscheinend - zumindest erweckt es den eindruck - nicht nur mit dem ihm vom AG zur verfügung gestellten material, sondern auch in der arbeitszeit gemacht - und auch hier: es geht um eine unterlassungsklage
 
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