(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Liebe Erotikfreunde!

Manche Parteien in Österreich sind sich dessen nicht bewusst welche Wirkung solche eine Abschaffung mit sich zieht.

Führen wir doch gleich "Sodom und Gomorra" ein. Wie auch immer, es ist ja hinlänglich bekannt das Vergewaltiger nicht einmal ins Gefängnis müssen und Fußfesseln bekommen und diese auch wiederum früher abgenommen werden.

Die Wirkung von solchen Abschaffungen ist eine äußerst schlecht für die Gesellschaft. Wir sehen ja dies schon anhand unserer Jugendschutzgesetze wo die Jugendlichen mehr Rechte als Pflichten haben und die Erwachsenen, Eltern, Lehrer, usw. das Nachsehen haben. Autorität wird nicht mehr großgeschrieben. Mit der Abschaffung von "Lebenslang" verliert die Republik Österreich eine weitere abschreckende Maßnahme.


Liebe Grüße
Peter
 
Mit der Abschaffung von "Lebenslang" verliert die Republik Österreich eine weitere abschreckende Maßnahme.
Du hast den Artikel gelesen oder nur überflogen Peter ? Es wurde nicht abgeschafft.
Wen soll es übrigens abschrecken ?
 
Vor allem das ...

Im Anschluss könnte bei entsprechender Gefährlichkeit des Täters ein bis zu lebenslanger Maßnahmenvollzug verhängt werden. Hier sollte aber deutlich gemacht werden, dass es sich nicht um "geistig abnorme Rechtsbrecher" handelt, sondern um "psychisch Kranke". Auch das will die SPÖ gesetzlich klarstellen.

http://kurier.at/politik/inland/spoe-diskutiert-abschaffung-von-lebenslang/14.097.288

... ist ja ein b'sonders weltbewegendes Problem das es zu lösen gibt ... :haha:
 
Für was genau bekommt man lebenslänglich?

:lehrer: googlen bildet! Lt. Wiki dafür ...

Österreichisches Strafrecht

Tatbestände, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind

Die lebenslange Freiheitsstrafe wird überwiegend für Straftaten verhängt, die vorsätzlich begangen wurden und den Tod von mindestens einem Menschen zur direkten Folge hatten. Als Ausnahme davon kann Beihilfe zum Selbstmord gelten, für dieses Delikt beträgt die maximale Haftstrafe fünf Jahre. Auch Straftaten, die nicht mit dem Tod von Menschen in Verbindung stehen, können mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden, beispielsweise die Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der organisierte Drogenhandel, wenn der Täter in der betreffenden Organisation eine führende Stellung einnimmt. Ausschließlich für Völkermord wird zwingend eine lebenslange Haftstrafe verlangt, in allen anderen Fällen kann sie alternativ zu einer zeitlich begrenzten Strafhaft ausgesprochen werden. Für folgende Tatbestände sieht das österreichische Strafrecht als Strafdrohung die lebenslange Freiheitsstrafe vor:

Tatbestände im Kernstrafrecht (geregelt im Strafgesetzbuch)

Mord (§ 75 StGB)
Erpresserische Entführung mit Todesfolge (§ 102 Abs. 3 StGB)
Schwerer Raub mit Todesfolge (§ 143 Satz 3 StGB)
Brandstiftung mit Todesfolge (§ 169 Abs. 3 StGB)
Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen mit dem Wissen um ihre unmittelbare Benutzung (§ 177a Abs. 2 StGB)
Luftpiraterie mit Todesfolge für eine größere Anzahl Menschen (§ 185 Abs. 2 StGB)
Vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt mit Todesfolge für eine größere Anzahl Menschen (§ 186 Abs. 3 StGB)
Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 201 Abs. 2 StGB)
Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen mit Todesfolge (§ 206 Abs. 3 StGB)
Völkermord (§ 321 Abs. 1 StGB)

Tatbestände im Nebenstrafrecht (geregelt in Strafbestimmungen anderer Gesetze)

Organisierter Drogenhandel, wenn der Täter eine führende Stellung in der Organisation einnimmt (§ 28 Abs. 5 SMG)
Nationalsozialistische Widerbetätigung in verschiedenen Varianten bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung (§§ 3a, 3e und 3f Verbotsgesetz 1947)

http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe#.C3.96sterreichisches_Strafrecht
 
weltbewegendes Problem das es zu lösen gibt
Naja, es ist ned ganz unwichtig, ob einer nicht zurechnungsfähig ist oder doch, ob abnormer RB oder krank( der gehört in die Anstalt aber nicht in den Maßregel).
 
Naja, es ist ned ganz unwichtig, ob einer nicht zurechnungsfähig ist oder doch, ob abnormer RB oder krank( der gehört in die Anstalt aber nicht in den Maßregel).

Versteh ich jetzt ned. Geistig abnormer Rechtsbrecher sagt ja ohnehin aus, das selbiger 'ne Lätten hat und behandelt g'hört. Bzw. geistig abnorm beinhaltet m.M.n. eh psychische Krankheit. Es selbe Kind nur mit anderem Namen!
 
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Du hast den Artikel gelesen oder nur überflogen Peter ? Es wurde nicht abgeschafft.
Wen soll es übrigens abschrecken ?


Liebe Manon!


Mit solchen Aussagen einer österreichischen Regierungspartei droht die Abschaffung von "Lebenslang". Sicher bin ich dafür das man über alles Reden kann und darf; aber man sollte schon die Kirche im Dorf lassen und um sinnvollere Bereiche wie das Bildungswesen sowie das Gesundheitswesen den Kopf zu aktivieren.

Tom der EF-Moderator hat ja dankenswerter Weise schon einen Überblick erstellt wo "Lebenslang" möglich ist. Mit einer möglichen Abschaffung von "Lebenslang" findet eine Verunglimpfung z.B. des Straftatbestandes eines Mordes statt.


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter
 
Geistig abnormer Rechtsbrecher sagt ja ohnehin aus, das selbiger 'ne Lätten hat und behandelt g'hört
Wichtig in der Rechtssprechung ist aber , wenn es um die Unterbringung geht, ob er zurechnungsfähig oder eben nicht zurechnungsfähig ist ! Zurechnungsfähige abnorme Rechtsbrecher können auch in verschiedenen gesonderten Abteilungen des Strafvollzugs untergebracht werden, der unzurechnungsfähige nicht.
Kommen ja auch nicht in die selbe Strafanstalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo liebe Erotikfreunde!


Für mich ist wichtig das auch "Lebenslängliche" eine Zukunftsperspektive haben. Das heißt Sie sollen den Sinn des Lebens nicht verlernen und Aufgaben, Arbeiten erfüllen. Da ich einen Tag in solch einer Strafanstalt in Garsten als Besucher verbringen durfte, konnte ich mich auch davon überzeugen.


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter
 
Sicher bin ich dafür das man über alles Reden kann und darf; aber man sollte schon die Kirche im Dorf lassen und um sinnvollere Bereiche wie das Bildungswesen sowie das Gesundheitswesen den Kopf zu aktivieren.
Naujo .... nachdem für Justiz, Gesundheit und Bildungswesen ohnehin drei verschiedene Ministerien zuständig sind, sollte es einer handlungsfähigen Regierung wohl möglich sein, für alle drei Bereiche gleichzeitig "den Kopf zu aktivieren".
 
Beim Justitzprogramm ??? :fragezeichen:

Liebe Manon!


Das Justizministerium hätte genug andere Bereiche zu erledigen wie z.B. die Vereinheitlichung der Baugesetze in den Ländern, die völlige Legalisierung der SW`s,.....



Liebe Grüße
Peter
 
Das heißt Sie sollen den Sinn des Lebens nicht verlernen und Aufgaben, Arbeiten erfüllen

machens doch eh...einen einsitzenden kassenschränker habens schlosser lernen lassen...:cool:
also quasi was fürs leben draußen :haha:
 
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