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sondern auch in der arbeitszeit
Die typischen Fälle für eine Haftung des Arbeitgebers sehen trotzdem anders aus.
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sondern auch in der arbeitszeit
Die typischen Fälle für eine Haftung des Arbeitgebers sehen trotzdem anders aus.
Für was genau bekommt man lebenslänglich?Momentan diskutieren wir über "lebenslänglich
Du hast den Artikel gelesen oder nur überflogen Peter ? Es wurde nicht abgeschafft.Mit der Abschaffung von "Lebenslang" verliert die Republik Österreich eine weitere abschreckende Maßnahme.
Im Anschluss könnte bei entsprechender Gefährlichkeit des Täters ein bis zu lebenslanger Maßnahmenvollzug verhängt werden. Hier sollte aber deutlich gemacht werden, dass es sich nicht um "geistig abnorme Rechtsbrecher" handelt, sondern um "psychisch Kranke". Auch das will die SPÖ gesetzlich klarstellen.
http://kurier.at/politik/inland/spoe-diskutiert-abschaffung-von-lebenslang/14.097.288
Für was genau bekommt man lebenslänglich?
Österreichisches Strafrecht
Tatbestände, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind
Die lebenslange Freiheitsstrafe wird überwiegend für Straftaten verhängt, die vorsätzlich begangen wurden und den Tod von mindestens einem Menschen zur direkten Folge hatten. Als Ausnahme davon kann Beihilfe zum Selbstmord gelten, für dieses Delikt beträgt die maximale Haftstrafe fünf Jahre. Auch Straftaten, die nicht mit dem Tod von Menschen in Verbindung stehen, können mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden, beispielsweise die Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der organisierte Drogenhandel, wenn der Täter in der betreffenden Organisation eine führende Stellung einnimmt. Ausschließlich für Völkermord wird zwingend eine lebenslange Haftstrafe verlangt, in allen anderen Fällen kann sie alternativ zu einer zeitlich begrenzten Strafhaft ausgesprochen werden. Für folgende Tatbestände sieht das österreichische Strafrecht als Strafdrohung die lebenslange Freiheitsstrafe vor:
Tatbestände im Kernstrafrecht (geregelt im Strafgesetzbuch)
Mord (§ 75 StGB)
Erpresserische Entführung mit Todesfolge (§ 102 Abs. 3 StGB)
Schwerer Raub mit Todesfolge (§ 143 Satz 3 StGB)
Brandstiftung mit Todesfolge (§ 169 Abs. 3 StGB)
Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen mit dem Wissen um ihre unmittelbare Benutzung (§ 177a Abs. 2 StGB)
Luftpiraterie mit Todesfolge für eine größere Anzahl Menschen (§ 185 Abs. 2 StGB)
Vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt mit Todesfolge für eine größere Anzahl Menschen (§ 186 Abs. 3 StGB)
Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 201 Abs. 2 StGB)
Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen mit Todesfolge (§ 206 Abs. 3 StGB)
Völkermord (§ 321 Abs. 1 StGB)
Tatbestände im Nebenstrafrecht (geregelt in Strafbestimmungen anderer Gesetze)
Organisierter Drogenhandel, wenn der Täter eine führende Stellung in der Organisation einnimmt (§ 28 Abs. 5 SMG)
Nationalsozialistische Widerbetätigung in verschiedenen Varianten bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung (§§ 3a, 3e und 3f Verbotsgesetz 1947)
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe#.C3.96sterreichisches_Strafrecht
Du bist gemein mich hät mal interessiert, wer es auch so weis wenns immer so schlau schreiben.googlen bildet! Lt.
würde es nicht hierher gehören Wahnsinnige Rechtssprechung???? ?
Naja, es ist ned ganz unwichtig, ob einer nicht zurechnungsfähig ist oder doch, ob abnormer RB oder krank( der gehört in die Anstalt aber nicht in den Maßregel).weltbewegendes Problem das es zu lösen gibt
jetzt fallst ma auf, a intelligenter SchieberIch schiebs mal rüber!
Naja, es ist ned ganz unwichtig, ob einer nicht zurechnungsfähig ist oder doch, ob abnormer RB oder krank( der gehört in die Anstalt aber nicht in den Maßregel).
Du hast den Artikel gelesen oder nur überflogen Peter ? Es wurde nicht abgeschafft.
Wen soll es übrigens abschrecken ?
Wichtig in der Rechtssprechung ist aber , wenn es um die Unterbringung geht, ob er zurechnungsfähig oder eben nicht zurechnungsfähig ist ! Zurechnungsfähige abnorme Rechtsbrecher können auch in verschiedenen gesonderten Abteilungen des Strafvollzugs untergebracht werden, der unzurechnungsfähige nicht.Geistig abnormer Rechtsbrecher sagt ja ohnehin aus, das selbiger 'ne Lätten hat und behandelt g'hört
Beim Justizprogramm ???um sinnvollere Bereiche wie das Bildungswesen sowie das Gesundheitswesen den Kopf zu aktivieren
Naujo .... nachdem für Justiz, Gesundheit und Bildungswesen ohnehin drei verschiedene Ministerien zuständig sind, sollte es einer handlungsfähigen Regierung wohl möglich sein, für alle drei Bereiche gleichzeitig "den Kopf zu aktivieren".Sicher bin ich dafür das man über alles Reden kann und darf; aber man sollte schon die Kirche im Dorf lassen und um sinnvollere Bereiche wie das Bildungswesen sowie das Gesundheitswesen den Kopf zu aktivieren.
Beim Justitzprogramm ???
warst also bei den zurechnungsfähigen oder andere Abteilung ?in Garsten
Das heißt Sie sollen den Sinn des Lebens nicht verlernen und Aufgaben, Arbeiten erfüllen