(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Sag mir wo ich dein Thema lesen kann.
Du liest dich sehr verwirrt.
Wenn es die Krone oder Österreich sind, will ich es aber nicht wissen.
Die beiden Medien haben ja die Weisheit mit Löffeln gefressen.

Aber nicht doch, geh mal auf Seite 1, da steht der 1:1 kopierte Bericht, dachte du weißt wies hier läuft? Logisch dass sich mein Statement verwirrt liest wenn man den Bericht net las.

Dann ist das was du geschrieben hast eine unbestätigte Behauptung?
Ich meinte, wo kann man das nachlesen, was du geschrieben hast, über Ehebetrüger, nicht angreifende Gegenüber, etc. etc.?

Wie gesagt, geh mal auf Seite 1. Da steht der 1:1 kopierte Bericht von der ORF Seite, habs gestern nachgelesen, sind ident. Dachte du würdest hier aufgrund des Berichtes schreiben..da steht dass der Taxler welcher der Täter war von seiner Ex als besitzergreifend bezeichnet wird, weiters dass sie einen Monat verheiratet waren, sie sich aber scheiden ließ weil er sie mit einer anderen betrog, und so weiter, viel Spaß halt beim lesen. Falls du dann immernoch Zweifel hast kannst du die Artikelüberschrift auch googlen, ansonsten meld dich nochmal und ich knall dir den Link da rein
 
Generell dauern lebenslange Freiheitsstrafe aber auch in Österreich bis zum Tod.

Die Statistik sagt Anderes.

3. Bleiben „Lebenslange“ tatsächlich bis zum Tod eingesperrt?

Nein. Im Durchschnitt werden die Häftlinge nach 22 bis 23 Jahren vorzeitig bedingt entlassen. Eine vorzeitige Entlassung nach beachtlich „kurzer“ Zeitspanne gelang dem „Häfenliteraten“ Jack Unterweger, der wegen Frauenmordes zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilt worden war: Er kam nach 16 Jahren frei. Und wurde danach wegen neunfachen Frauenmordes erneut zu lebenslang verurteilt. Kurz nachdem dieser Spruch verkündet worden war, erhängte sich Unterweger in seiner Zelle.

Die Presse
 
Aber nicht doch, geh mal auf Seite 1, da steht der 1:1 kopierte Bericht, dachte du weißt wies hier läuft? Logisch dass sich mein Statement verwirrt liest wenn man den Bericht net las.



Wie gesagt, geh mal auf Seite 1. Da steht der 1:1 kopierte Bericht von der ORF Seite, habs gestern nachgelesen, sind ident. Dachte du würdest hier aufgrund des Berichtes schreiben..da steht dass der Taxler welcher der Täter war von seiner Ex als besitzergreifend bezeichnet wird, weiters dass sie einen Monat verheiratet waren, sie sich aber scheiden ließ weil er sie mit einer anderen betrog, und so weiter, viel Spaß halt beim lesen. Falls du dann immernoch Zweifel hast kannst du die Artikelüberschrift auch googlen, ansonsten meld dich nochmal und ich knall dir den Link da rein

Ach sooo, der ORF war dabei. Na dann!
 
Die Statistik sagt Anderes.


Rechtlich gesehen gibt es keinen Anspruch auf bedingte Entlassung aus einer lebenslagen Freiheitsstrafe, das bedeutet jedoch nicht, dass es nicht vorkommen kann.

ICH sage nur, das lebenslang in Österreich grundsätzlich bis zum Tod bedeutet.
Und nicht wie in anderen Staaten 20x Lebenslang verhängt werden muss um den Verurteilten hinter Gittern zu halten.
Selbstverständlich gibt es jedoch die Möglichkeit jemanden auch aus einer lebenslangen Freiheitsstrafen, frühestens nach 15 verbüßten Jahren, entlassen zu KÖNNEN. (Ist also kein MUSS)
Die Statstik die du meinst, sagt wohl etwas über die Dauer der aus der lebenslangen Freiheitsstrafe Entlassenen aus. Die tatsächlich noch weiter Einsitzenden werden von diesen Statistiken in der Regel nicht erfasst.
Tatsächlich gibt es nach wie vor Verurteilte die zum Teil bereits seit mehreren Jahrzehnten in Haft sind. Und ob die dann noch "rauskommen"?
 
Zuletzt bearbeitet:
Tatsächlich gibt es nach wie vor Verurteilte die zum Teil bereits seit mehreren Jahrzehnten in Haft sind. Und ob die dann noch "rauskommen"?

Die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung wird wohl von einem seriösen Gremium überprüft werden. Und tatsächlich sind viele "Lebenslängliche" inzwischen wieder auf freiem Fuß.

Der Fall Adrienne Eckhardt erregte 1952 die Gemüter. Das Barmädchen schlug nach einem gemeinsamen Heurigenbesuch einen Geschäftsmann mit einer Fleischmaschine nieder und schnitt ihm danach die Gurgel mit einem Messer durch. Die "Mörderin mit dem Engelsgesicht" wurde zur Höchststrafe, "lebenslangem, schwerem Kerker, verschärft durch hartes Lager in jedem Vierteljahr und Dunkelhaft an jedem Jahrestag der Tat", verurteilt. Sie wurde 1967 begnadigt, verbüßte also 15 Jahre.

Die "Todesengel von Lainz" Haben zwischen 1983 und 1989 nachweislich 49 Morde begangen bzw. gestanden. 200 weitere Morde wurden vermutet, konnten aber nicht eindeutig nachgewiesen werden. Die beiden Hauptbeschuldigten, Waltraud Wagner und Waltraud Wagner, wurden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt und am 7. August 2008 in die Freiheit entlassen. Das "Lainzer" wurde nach der Aufdeckung der Mordserie in "Krankenhaus Hietzing" umbenannt.

Jack Unterweger war der wohl bekannteste Serienmörder in der österreichischen Kriminalgeschichte. Er war wegen des Mordes an einer jungen Frau (ein weiterer Mord, für dessen Durchführung er verdächtigt wurde, konnte ihm letztlich nicht nachgewiesen werden) zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er begann in der Haft zu schreiben, was ihm die Bezeichnung "Häfenpoet" einbrachte. Nach 16 Jahren Haft wurde er, unterstützt durch die Intervention zahlreicher Künstler und Intellektueller, bedingt aus der Haft entlassen. Sechs Monate nach seiner Entlassung begann eine Serie von insgesamt 11 Morden an Prostituierten. Unterweger wurde verdächtigt und floh nach USA. In Miami wurde er festgenommen. Er hat noch vor Rechtskraft des Urteils Selbstmord begangen.
 
Das "Lainzer" wurde nach der Aufdeckung der Mordserie in "Krankenhaus Hietzing" umbenannt.

Und der Pesendorfer, einer der seinerzeit grenzgenial besten Gastroenterologen Österreichs mußte den Hut nehmen, da sich alles in jener Station abspielte, in der er Primar war, daher Verantwortung trug.
 
daher Verantwortung trug.

§ 1 Der Chef ist immer schuld.
§ 2 Und wenn der Chef einmal wirklich nicht schuld sein sollte, dann tritt automatisch § 1 in Kraft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er war nicht Schuld, aber die Verantwortung trägt er. ;)

Natürlich hast du recht, er trägt praktisch immer die Verantwortung. Manchmal kann er allerdings auch (mit) schuld sein. Wenn er seine Überwachungspflichten nicht ausreichend ernst genommen hat.
 
Wenn er seine Überwachungspflichten nicht ausreichend ernst genommen hat.
Naja,meiner pers. Meinung nach, müsst auffallen, wenn es da sovieleTodesfälle gibt, es ist sehr schade um ihn, er war wirklich genial in seinem Fach,leider als Chef............naja.
 
müsst auffallen, wenn es da sovieleTodesfälle gibt

Das wurde dann auch im Verfahren mit Erstaunen festgestellt. Und ........ im Fach genial (gilt nicht nur für Mediziner) bedeutet nicht, eine hervorragende Führungspersönlichkeit zu sein.
 
§ 1 Der Chef ist immer schuld.
§ 2 Und wenn der Chef einmal wirklich nicht schuld sein sollte, dann tritt automatisch § 1 in Kraft.

Jo, eh! :haha:

Ich kenns zwar bisserl anders: Der Chef hat immer recht etc......:)
 
Ich glaube jeder hätte in Notwehr gehandelt...
Naujo ... wenn ich daran denke, dass hier einmal ein Taxler mitgeschrieben hat, der nur auf einen solchen Augenblick gewartet hat, damit er zeigen kann, was für ein Held er ist ..... :roll:

Vielleicht war's eh unserer .....
 
Wenn das mit dem Messer glaubhaft ist, dann wird ziemlich sicher auf Notwehr erkannt werden. Hat ansonsten aber eh nix mit dem angeblichen Wahnsinn unserer Rechtsprechung zu tun.
 
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