(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Was glaubt ihr, wird der Taxifahrer verurteilt?

Gar nicht. Eindeutiges Beispiel für Notwehr (gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben) Überhaupt bei Bedrohung mit einem Messer!
Anders wäre es es, hätte der Täter das Opfer nur "gepackt" und das Messer hätte der Täter noch eingesteckt.
Dann wäre es höchstwahrscheinlich Notwehrüberschreitung!
 
Und tatsächlich sind viele "Lebenslängliche" inzwischen wieder auf freiem Fuß.

Ändert aber trotzdem nix an der, richtigen, Aussage, dass "Lebenslang" grundsätzlich auch solches is.. so what?
 
Lt. TV Bericht gestern berechtigte Notwehr und der Räuber war Wiederholungstäter!

Ich wein dem Ratzen keine Träne nach!
 
Lt. TV Bericht gestern berechtigte Notwehr und der Räuber war Wiederholungstäter!

Hat das die Staatsanwaltschaft gesagt?

Kann mir ned ganz vorstellen, dass die schon alle Fakten vorliegen haben um das einstellen zu können....
 
Nö, TV Moderator der sich auf irgend wen berufen hat. Aber wird man hinten mit 'nen Messer attackiert kann's ned viel was anderes als Notwehr sein. Ähnlicher Fall vor ein paar Jahren: von hinten ihn Taxler als er zum Auto ging mit Pfefferspray eing'sprüht und eine auf die Goschen g'haut. Im Fallen hat er gezogen und den Typen detto umgenietet. Gericht hat auf Notwehr entschieden, auch den Waffenpass dürfte er behalten.
 
Aber wird man hinten mit 'nen Messer attackiert kann's ned viel was anderes als Notwehr sein.

Nana.. des is scho klar, kann mir aber trotzdem ned vorstellen, dass ein StA nach so kurzer Zeit schon einstellt, denn er hat sicher no ned alle Erhebungsergebnisse (zB von der Tatortgruppe) vorliegen..
 
Vermutlich ned. Auf jeden Fall 'ne blöde G'schichte. Darum hab ich als ich damals g'fahren bin nur 'nen Pfefferspray mitg'habt.
 
Vermutlich ned. Auf jeden Fall 'ne blöde G'schichte. Darum hab ich als ich damals g'fahren bin nur 'nen Pfefferspray mitg'habt.

Ich hab ned einmal das mitg´habt!

Kebab mit viel Zwief´l..und der Muro hat jeden bösen Buben von Übeltaten abgehalten!
 
Ich hab mal einen Typen wegen Körperverletzung angezeigt.
Nach fast 1,5 Jahren bekam ich einen Brief von der Staatsanwalterschaft.
(ich finde grad den Brief nicht, daher kein Zitat, sondern sinngemäße Wiedergabe):
"Gegen den Beschuldigten wird wegen ärgerer Delikte ermittelt, deswegen wird Ihr Verfahren eingestellt".

Das war schon ein Schock für mich.
Mittlerweile weiß ich, dass er wegen der anderen Delikte in Haft ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hab mal einen Typen wegen Körperverletzung angezeigt.
Nach fast 1,5 Jahren bekam ich einen Brief von der Staatsanwalterschaft.
(ich finde grad den Brief nicht, daher kein Zitat, sondern sinngemäße Wiedergabe):
"Gegen den Beschuldigten wird wegen ärgerer Delikte ermittelt, deswegen wird Ihr Verfahren eingestellt".

Das war schon ein Schock für mich.
Mittlerweile weiß ich nicht, dass er wegen der anderen Delikte in Haft ist.

Ja, das wird dann eingestellt weil das eine Delikt zurücktritt, weil er wahrscheinlich für ein anderes Delikt eine höhere Strafe ausfassen wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aber warum!? Sind ja zwei verschiedene, komplett voneinander unabhängige Sachen.
 
Wennst für das eine Delikt 6 Monate kriegst. Und für das andere 1 Jahr. Kriegst insgesamt 1 Jahr. Also eigentlich egal. Die wollen sich zwei Verhandlungen ersparen.
 
D.h., wenn man vorhat mehrere Verbrechen zu begehen, sollte man dies parallel machen, bevor man geschnappt wird und vor Gericht gestellt wird.
 
D.h., wenn man vorhat mehrere Verbrechen zu begehen, sollte man dies parallel machen, bevor man geschnappt wird und vor Gericht gestellt wird.

Nein, in dem Fall könnten sie auch zu einem Fall zusammen gezogen werden ;)
Ist ein bissl kompliziert ich weiß :)
 
Hat ansonsten aber eh nix mit dem angeblichen Wahnsinn unserer Rechtsprechung zu tun.

Entschuldige, nicht passender Thread gefunden :roll:

@Steierbua

Schön Dich wieder zu lesen :) und wirst nicht glauben, dasselbe Gedanke schoss mir durch den Kopf :roll:

Ja, blöde Geschichte :confused:

Wennst für das eine Delikt 6 Monate kriegst. Und für das andere 1 Jahr. Kriegst insgesamt 1 Jahr. Also eigentlich egal. Die wollen sich zwei Verhandlungen ersparen.

Das verstehe ich auch nicht :-(
 
wie verschiedenen Medien gestern zu entnehmen war, ist der sog. "Waldmensch", der bis zu seiner Festnahme immer wieder alte Menschen im ländlichen Gebiet heimgesucht und arg malträtiert hatte, bei einem Freigang entkommen. Und plötzlich heißt es dazu, daß er als sehr gefährlich und unberechenbar eingestuft wird.

Und als Begründung, wie es dazu kommen konnte (blauägiger geht's eh schon nimmer) wurde genannt: bei vorherigen "Ausfahrten", noch unter strenger Bewachung, gab es keine Anzeichen, daß er flüchten will. Daher hat man ihm diesmal nur eine unbewaffnete Begleiterin mitgegeben - und prompt hat er das ausgenützt, um sich während einer Bahnfart abzusetzen.
Was hat man sich eigentlich erwartet? Da gab's sicher wieder irgendwelche "Experten", die tatsächlich der Meinung sind, ein Mensch ändert sich vom Grundwesen her.
Alles Schmafuu, wie man sieht.

Jetzt bin ich ja gespannt, bis wieder die ersten Berichte über schwer verletzte alte Menschen auftauchen.
 
E
Das verstehe ich auch nicht :-(

Na, ja ich kenn den Fall nicht, aber anscheinend hat der ein Delikt gemacht, wo er höhere Strafe ausgefasst hat und da wärs jetzt im Endeffekt auch nicht mehr drauf angekommen, wenn der wegen KV verurteilt worden wäre.

Das Opfer hätte aber ein Antragsrecht auf Fortführung gehabt (wär ja eventuell interessant gewesen wegen Schadensersatz bei KV).
 
Jetzt bin ich ja gespannt, bis wieder die ersten Berichte über schwer verletzte alte Menschen auftauchen.

DER Waldmensch war eine absolut andere Person.
Und Berichte über verletzte junge, alte und andere Personen findest du täglich in den Tageszeitungen. Da braucht's keinen Enflohenen!
 
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