(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Für mich ist wichtig das auch "Lebenslängliche" eine Zukunftsperspektive haben.
Naujo .... ohne jemanden kränken zu wollen ... aber die Zukunftsperspektive bei einer lebenslangen Gefängnisstrafe wird ned wirklich berauschend sein.
 
Naujo .... nachdem für Justiz, Gesundheit und Bildungswesen ohnehin drei verschiedene Ministerien zuständig sind, sollte es einer handlungsfähigen Regierung wohl möglich sein, für alle drei Bereiche gleichzeitig "den Kopf zu aktivieren".


Lieber Steirerbua!

Da hast Du vollkommen Recht. Leider gibt es vorprogrammiert Meinungsverschiedenheiten weil diese drei Bereiche nicht im Wirkungsbereich einer Partei liegen.


Liebe Grüße von
Peter
 
warst also bei den zurechnungsfähigen oder andere Abteilung ?

Liebe Manon!


Ich hatte eine Führung durch das ganze Gebäude sowie Gelände. Wichtig war es zu sehen das es dort drei Bereiche gibt welche aktiv etwas sinnvolles produzieren.


Liebe Grüße von
Peter
 
Naujo .... ohne jemanden kränken zu wollen ... aber die Zukunftsperspektive bei einer lebenslangen Gefängnisstrafe wird ned wirklich berauschend sein.

machens doch eh...einen einsitzenden kassenschränker habens schlosser lernen lassen...:cool:
also quasi was fürs leben draußen :haha:


Lieber Steierbua!
Lieber Harleychris!



Naja, manche Insassen sind so schlau und studieren sogar in der Strafanstalt. Zeit genug dafür haben sie ja.



Liebe Grüße von
Peter
 
Wichtig in der Rechtssprechung ist aber , wenn es um die Unterbringung geht, ob er zurechnungsfähig oder eben nicht zurechnungsfähig ist ! Zurechnungsfähige abnorme Rechtsbrecher können auch in verschiedenen gesonderten Abteilungen des Strafvollzugs untergebracht werden, der unzurechnungsfähige nicht.


Einspruch, Frau Rat! :lehrer:
 
Du weist wie ich es meine. Es spielt sehr wohl eine Rolle, in welchen Strafvollzug er kommt.

Verzeih, aber es gibt nur einen Strafvollzug?
Auch Maßnahmenvollzug ist Strafvollzug.
Auch wenn keine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde!
Ich befürchte jedoch, die kleinen feinen vor allem rechtliche Nuancen, zurechnungsfähig oder zurechnungsunfähig interessieren hier nicht besonders viele.
 
Zuletzt bearbeitet:
aber es gibt nur einen Strafvollzug?
ich meine, in welchen, also örtlich.

die kleinen feinen vor allem rechtliche Nuancen, zurechnungsfähig oder zurechnungsunfähig interessieren hier nicht besonders viele.
neeee, Hauptsache man mischt mit, Ahnung muss ma ned haben, sudert sich besser.
 
West E am Felsen ist halt die Endstation. Da bekommst zumeist den Frack.
 
Was ich mich frage ist,warum es diesen Täterschutz gibt? Und was das bringt?
Schon alleine für die Aussage : "Ich wollte Ihn nur erschrecken" gehört jemand,der einen anderen aus 1 Meter 2 mal in den Kopf schiesst,eine 2-jährige Gefängnisstrafe! Zusätzlich zu der Strafe,die er wegen Mordversuchs bekommen sollte!:hmm:
Wer hat ein Interesse daran(ausser seinem Anwalt natürlich),das solch gefährliche,hochkriminelle Subjekte,mit so milden Strafen davonkommen!??

Er traf ihn nur einmal am Kopf, ins Kinn nämlich, die andere ging in die Schulter. Ansonsten was soll ich sagen, in dem geschilderten Tathergang ist das Urteil eine Farce, wir haben hier einen Besessenen Ehebetrüger bewaffnet mit einer Pistole mit Schalldämpfer die er gegen einen unbewaffneten, überraschten und verfolgten, nicht angreifenden Gegenüber einsetzt und das durch 2-maliges Abdrücken. Dann versenkt er diese in der Donau und geht seelenruhig seiner Arbeit nach. Wir wissen dass der Täter ein besitzergreifender Ehebetrüger ist, der aus für mich nur halbwegs nachvollziehbaren Gründen schießt. Immerhin hat er die Frau des Opfers gestalkt, aus dem Bericht geht eindeutig ein Eheverhältnis hervor. Da kann man schon verstehen wenn das Opfer droht. Gut, die Vorgeschichte des Opfers..aber so ganz sauber dürfte der Täter auch nicht sein..siehe Schalldämpfer..naja keine Ahnung, es gab einen ähnlichen Fall wo ein Typ im Suff dem anderen in den Kopf schoß und auch nur 2 Jahre bekam,..schwere Körperverletzung unter besonders gefährlichen Umständen wurde es hier genannt aber bei dem vorliegenden Fall..Es liegt eine eindeutige Absicht vor, plus der Absicht einer Verschleierung durch den Dämpfer..bissi seltsam is scho.
 
Er traf ihn nur einmal am Kopf, ins Kinn nämlich, die andere ging in die Schulter. Ansonsten was soll ich sagen, in dem geschilderten Tathergang ist das Urteil eine Farce, wir haben hier einen Besessenen Ehebetrüger bewaffnet mit einer Pistole mit Schalldämpfer die er gegen einen unbewaffneten, überraschten und verfolgten, nicht angreifenden Gegenüber einsetzt und das durch 2-maliges Abdrücken. Dann versenkt er diese in der Donau und geht seelenruhig seiner Arbeit nach. Wir wissen dass der Täter ein besitzergreifender Ehebetrüger ist, der aus für mich nur halbwegs nachvollziehbaren Gründen schießt. Immerhin hat er die Frau des Opfers gestalkt, aus dem Bericht geht eindeutig ein Eheverhältnis hervor. Da kann man schon verstehen wenn das Opfer droht. Gut, die Vorgeschichte des Opfers..aber so ganz sauber dürfte der Täter auch nicht sein..siehe Schalldämpfer..naja keine Ahnung, es gab einen ähnlichen Fall wo ein Typ im Suff dem anderen in den Kopf schoß und auch nur 2 Jahre bekam,..schwere Körperverletzung unter besonders gefährlichen Umständen wurde es hier genannt aber bei dem vorliegenden Fall..Es liegt eine eindeutige Absicht vor, plus der Absicht einer Verschleierung durch den Dämpfer..bissi seltsam is scho.

Sag mir wo ich dein Thema lesen kann.
Du liest dich sehr verwirrt.
Wenn es die Krone oder Österreich sind, will ich es aber nicht wissen.
Die beiden Medien haben ja die Weisheit mit Löffeln gefressen.
 
Mein Thema? Was genau meinst du? Ich habe hier kein Thema reingestellt.
 
Bin ned gonz sicher wo's du sogn wüst?

Naja in Bezug auf die Unterbringung, welche von dir ins Spiel gebracht wurde. Dachte, er kann mit der Floskel etwas anfangen. West E am Felsen ist eigentlich eine reine Ortsangabe. E steht für Erdgeschoß. West für Westflügel. Felsen milieubedingt für Stein a.d. Donau. Ergo: Dort sitzen die Lebenslänglichen ein. 23/1. Bedeutet 23 Stunden Einzelhaft, 1 Stunde Hofgang. Okay, ich merke wir haben aneinander vorbeigeschrieben. ;)

Weil, den Frack bekommst schon vorher.

Den Frack bekommt man im Nachhinein, nämlich dann, wenn man im Häfn verstirbt. Mit Frack ist umgangssprachlich der Holzpyjama gemeint. Der Sarg als letzte Ruhestätte. Drum sagt man auch dies wäre das Einzige, was einen dort noch erwartet. Der Frack eben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mein Thema? Was genau meinst du? Ich habe hier kein Thema reingestellt.

Dann ist das was du geschrieben hast eine unbestätigte Behauptung?
Ich meinte, wo kann man das nachlesen, was du geschrieben hast, über Ehebetrüger, nicht angreifende Gegenüber, etc. etc.?
 
Naja in Bezug auf die Unterbringung, welche von dir ins Spiel gebracht wurde. Dachte, er kann mit der Floskel etwas anfangen. West E am Felsen ist eigentlich eine reine Ortsangabe.

Ich weiß was West E bedeutet. Was du sonst geschrieben hast, trifft auf rd. 90% aller Inhaftierten in Österreich zu.(zu 23/1)



Den Frack bekommt man im Nachhinein, nämlich dann, wenn man im Häfn verstirbt. Mit Frack ist umgangssprachlich der Holzpyjama gemeint. Der Sarg als letzte Ruhestätte. Drum sagt man auch dies wäre das Einzige, was einen dort noch erwartet. Der Frack eben.

Auch das ist mir bekannt.
Kommt halt daher, dass in Österreich eine lebenslange Freiheitsstrafe grundsätzlich bis zum Tode dauert. Zumindest theoretisch.
Deshalb geht man umgangssprachlich auch davon aus, dass wenn jemand den "Frack" (also lebenslange Verurteilung) bekommt, erst mit den Beinen voran, das Gefängnis wieder verlässt.
Wie ich sehe gehen wir von 2 grundsätzlich anderen Annahmen aus.
ich meine mit Frack, den letzten Anzug den jemand trägt. Du siehst ihn als Sarg.

Es gibt auch den Spruch: Wos hoda griagt? N' Frack!
Hier ist aber vom endgültigen Lebensverlust noch nicht die Rede.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier ist aber vom endgültigen Lebensverlust noch nicht die Rede.

Und sowohl in Deutschland wie auch in Österreich sitzen nicht alle "Lebenslänglichen" tatsächlich bis an ihr Lebensende. Somit ist dieser aktuelle Vorstoß eigentlich nicht sinnvoll, denn die Justiz behält sich ja eine Begnadigung vor. In den USA bedeutet "Lebenslänglich" auch tatsächlich Gefängnis bis zum Tode des Verurteilten.
 
Und sowohl in Deutschland wie auch in Österreich sitzen nicht alle "Lebenslänglichen" tatsächlich bis an ihr Lebensende. Somit ist dieser aktuelle Vorstoß eigentlich nicht sinnvoll, denn die Justiz behält sich ja eine Begnadigung vor. In den USA bedeutet "Lebenslänglich" auch tatsächlich Gefängnis bis zum Tode des Verurteilten.

Sowohl in Europa als auch n den Staaten ist es möglich aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe entlassen zu werden. (bitte auch das Kleingedruckte lesen)

Generell dauern lebenslange Freiheitsstrafe aber auch in Österreich bis zum Tod.
 
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