- Registriert
- 2.8.2005
- Beiträge
- 17.145
- Reaktionen
- 686
- Punkte
- 521
- Checks
- 6
Kinder ..... warum regt Ihr Euch so auf?
Der Haberer ist eh schon wieder eing'fangt ...
Der Haberer ist eh schon wieder eing'fangt ...
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
Der Haberer ist eh schon wieder eing'fangt
Grundsätzlich fällt mir auf, dass dein Glas immer halbleer zu sein scheint!
Hmmmm, heißt das jetzt, wo mehr Polizeibeamtinnen Dienst versehenen,...
steht das schon fest ?
Grundsätzlich sind sie NIE unbewaffnet, denke ich!
Und wenn wir schon beim Thema sind.
Polizisten sind bewaffnet um jederzeit, gegen in Freiheit lebende Personen "reagieren" zu können.
Wachpersonal von Gefängnisinsassen sollen aber unbewaffnet sein, obwohl sie mit Kriminellen zu tun haben?
Das passt ja schon von der Logik her nicht zusammen!
Es passt sehr wohl auch von der Logik her zusammen. Im Häfn oder als Stocki (KAS = Kaiserlicher Aufschließer) rennen`s auch nicht ausschließlich wie der Robocop durch die Gänge.
Was man nicht hat kann einem auch nicht weggenommen werden.
Selbst bei einem Freispruch kriegst nur einen geringen Teil der Anwaltskosten ersetzt. Was eigentlich ein Skandal ist.
Wenn, dann im Zivilrecht. Im Strafrecht gibts das nicht!
Doch aber nur Mindestsatz. Im Zivilprozess zahlt die unterlegene Partei.
Dieser Betrag umfasst die nötig gewesenen und von Ihnen auch tatsächlich bestrittenen baren Auslagen (z. B. Kosten für Aktenkopien) sowie einen Pauschalbetrag zu den Kosten Ihrer Verteidigung - mit Ausnahme eines Verfahrenshilfeverteidigers.
LOL, haben die Bediensteten den keinen Schlüssel für die Türen? Die könnte man ja auch wegnehmen. Deiner Logik nach!
in manchen teilen des gesperres nicht.....da wird von aussen gesperrt....
Das stimmt schon, dass sie innerhalb der Mauern nicht allzu sehr bewaffnet sind, aber es ging ja auch um die Bewaffnung während eines Aufenthaltes außerhalb der Mauern.
Ich denke da nur mal an Verhandlungen, Spitalsbesuche, Behördenwege, etc.
Da werden die begleitetenden Beamten wohl eine "vollständigere" Bewaffnung haben?
Aber irgendwie lustig ist es schon. Ist einer auf der Flucht, rennen ihm hunderte Polizisten nach, ist er einmal in Haft, laufen je nach Gefährdungsgrad vielleicht max. 1-2 Beamte mit.
Verkehrte Welt. Als wenn einer "zahmer" würde, wenn er eingesperrt ist.
LOL, haben die Bediensteten den keinen Schlüssel für die Türen? Die könnte man ja auch wegnehmen. Deiner Logik nach!
in manchen teilen des gesperres nicht.....da wird von aussen gesperrt....