(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Kinder ..... warum regt Ihr Euch so auf?

Der Haberer ist eh schon wieder eing'fangt ... :mrgreen:
 
Grundsätzlich fällt mir auf, dass dein Glas immer halbleer zu sein scheint!

In welche Richtung willst Du diese Diskussion eigentlich führen?
Oder geht es Dir ausschließlich darum, mir in jedem Fall zu widersprechen, bzw. gegen alles, was ich sage, Einwände vorzubringen?
 
"Bei der Festnahme soll er den Beamten anfangs einen falschen Namen genannt haben,..."
Ein Wunder, dass er nicht durchgekommen ist.
Ich hatte so einen Fall selbst mal gemeldet. Der Typ hatte nie einen Ausweis mit, weil er zur Fahndung ausgeschrieben war. Eines Tages sah ich ihn in einem Cafe, rief die Polizei an, sie kamen um zu kontrollieren, aber er gab einen falschen Namen an (von seinem Bruder) und weg war die Polizei, er saß dann weiterhin gemütlich im Cafe... Nein, ich habe nicht interveniert, weil ich draußen war, ich wollte nicht, dass er sieht, wer die Polizei angerufen hat. Ich hatte schon genug Drohungen vorher von ihm bekommen.
 
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Hmmmm, heißt das jetzt, wo mehr Polizeibeamtinnen Dienst versehenen,...

Wie kommst du zu der Annahme, dass jetzt mehr Polizisten Dienst versehen?

steht das schon fest ?

Das riecht ein taubstummer Blinder unter den Einäugigen zwei Meilen gegen den Wind, dass dies so kommen wird. Obendrein ist der Täter ja längst über den Jordan und Nachricht von Sam wird man schwer erhalten. 1:0 für Österreich, niemand mehr zum Durchfüttern.

Grundsätzlich sind sie NIE unbewaffnet, denke ich!

Denk` nicht soviel. Es kommt selbst in der Praxis des Öfteren vor, dass sie (Anlassbezogen) auch durchaus unbewaffnet sind.

Und wenn wir schon beim Thema sind.
Polizisten sind bewaffnet um jederzeit, gegen in Freiheit lebende Personen "reagieren" zu können.

Siehe oben. Anlassbezogen.

Wachpersonal von Gefängnisinsassen sollen aber unbewaffnet sein, obwohl sie mit Kriminellen zu tun haben?
Das passt ja schon von der Logik her nicht zusammen!

Es passt sehr wohl auch von der Logik her zusammen. Im Häfn oder als Stocki (KAS = Kaiserlicher Aufschließer) rennen`s auch nicht ausschließlich wie der Robocop durch die Gänge.
Grund: Was man nicht hat kann einem auch nicht weggenommen werden. Wobei es da noch viele andere Gründe gibt, die ich jetzt mal nicht aufliste.

Abschließend gehe ich konform mit dem Steirerbuam: Trotz peinlicher Flucht nicht ins Hemd machen, der Typ sitzt wieder ein. Obgleich die Beamtin mit einem Disziplinarverfahren rechnen muss. Diejenigen, die sie alleine eingeteilt haben (die Sesselfurzer) bekommen maximal eine Kopfwäsche oder 14 Tage Fernsehverbot. Wie überall in Österreich, weil das immer so abläuft: Nach oben hin lecken & buckeln, nach unten ausschließlich treten.
 
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Ich hatte so einen Fall selbst mal gemeldet. Der Typ hatte nie einen Ausweis mit, weil er zur Fahndung ausgeschrieben war.[/QUOTE]

In Österreich gibts auch keine Ausweispflicht.
 
Gerechtigkeit kann ein teurer Spass sein..


Sein Recht durchzusetzen kann teuer sein. Anwälte, Experten und Oppositionsparteien kritisieren seit längerem die hohen Verfahrenskosten

http://derstandard.at/1369363370315/Wenn-Gerechtigkeit-zum-Luxus-wird

Selbst bei einem Freispruch kriegst nur einen geringen Teil der Anwaltskosten ersetzt. Was eigentlich ein Skandal ist.
 
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Es passt sehr wohl auch von der Logik her zusammen. Im Häfn oder als Stocki (KAS = Kaiserlicher Aufschließer) rennen`s auch nicht ausschließlich wie der Robocop durch die Gänge.

Das stimmt schon, dass sie innerhalb der Mauern nicht allzu sehr bewaffnet sind, aber es ging ja auch um die Bewaffnung während eines Aufenthaltes außerhalb der Mauern.
Ich denke da nur mal an Verhandlungen, Spitalsbesuche, Behördenwege, etc.
Da werden die begleitetenden Beamten wohl eine "vollständigere" Bewaffnung haben?

Aber irgendwie lustig ist es schon. Ist einer auf der Flucht, rennen ihm hunderte Polizisten nach, ist er einmal in Haft, laufen je nach Gefährdungsgrad vielleicht max. 1-2 Beamte mit.
Verkehrte Welt.
Als wenn einer "zahmer" würde, wenn er eingesperrt ist.

Was man nicht hat kann einem auch nicht weggenommen werden.

LOL, haben die Bediensteten den keinen Schlüssel für die Türen? Die könnte man ja auch wegnehmen. Deiner Logik nach!
 
Selbst bei einem Freispruch kriegst nur einen geringen Teil der Anwaltskosten ersetzt. Was eigentlich ein Skandal ist.

Wenn, dann im Zivilrecht. Im Strafrecht gibts das nicht!
Schließlich ist es eine Entscheidung des Beschuldigten ob er einen Wahlverteidiger (selber zahlen) oder einen Verfahrenshelfer (wird zur Verfügung gestellt) beaufragt.
 
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Endet das Verfahren durch einen Freispruch, trägt die Kosten in der Regel der Bund.
Hinsichtlich Ihrer Kosten der Verteidigung haben Sie im Offizialverfahren - hier ist die Anklägerin die Staatsanwaltschaft - einen Anspruch auf einen Verteidigerkostenbeitrag durch den Bund.
Dieser Betrag umfasst die nötig gewesenen und von Ihnen auch tatsächlich bestrittenen baren Auslagen (z. B. Kosten für Aktenkopien) sowie einen Pauschalbetrag zu den Kosten Ihrer Verteidigung - mit Ausnahme eines Verfahrenshilfeverteidigers.

Weitere Infos: Der Pauschalbeitrag ist unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Schwierigkeit der Verteidigung und das Ausmaß des notwendigen oder zweckmäßigen Einsatzes der Verteidigerin bzw. des Verteidigers festzusetzen. Er darf folgende Beträge nicht übersteigen:
im Verfahren vor den Landesgerichten als Geschworenengericht 5 000 Euro,
im Verfahren vor den Landesgerichten als Schöffengericht 2 500 Euro,
im Verfahren vor der Einzelrichterin bzw. dem Einzelrichter des Landesgerichts 1 250 Euro, im Verfahren vor den Bezirksgerichten 450 Euro.
Sie müssen den Zuspruch eines solchen Beitrags bei Gericht beantragen, wobei dieser Antrag innerhalb von drei Jahren ab der Rechtskraft des Urteils zu stellen ist.

Quelle: http://justizinfo.justiz.gv.at/straf/html/index.php?id=700_5403
 
Dieser Betrag umfasst die nötig gewesenen und von Ihnen auch tatsächlich bestrittenen baren Auslagen (z. B. Kosten für Aktenkopien) sowie einen Pauschalbetrag zu den Kosten Ihrer Verteidigung - mit Ausnahme eines Verfahrenshilfeverteidigers.

Ok, also alles nur heisse Luft!

Den Mindestsatz erhält nur der, der Auslagen hatte, die er auch selbst bezahlt hat.
 
LOL, haben die Bediensteten den keinen Schlüssel für die Türen? Die könnte man ja auch wegnehmen. Deiner Logik nach!

in manchen teilen des gesperres nicht.....da wird von aussen gesperrt....
 
Das stimmt schon, dass sie innerhalb der Mauern nicht allzu sehr bewaffnet sind, aber es ging ja auch um die Bewaffnung während eines Aufenthaltes außerhalb der Mauern.
Ich denke da nur mal an Verhandlungen, Spitalsbesuche, Behördenwege, etc.
Da werden die begleitetenden Beamten wohl eine "vollständigere" Bewaffnung haben?

Was verstehst du unter "vollständig"? Willst jemanden, der Andeutungen für eine Flucht erkennen lässt, vorzugsweise über den Haufen ballern oder prophylaktisch niederpfeffern?

Aber irgendwie lustig ist es schon. Ist einer auf der Flucht, rennen ihm hunderte Polizisten nach, ist er einmal in Haft, laufen je nach Gefährdungsgrad vielleicht max. 1-2 Beamte mit.
Verkehrte Welt. Als wenn einer "zahmer" würde, wenn er eingesperrt ist.

Du schreibst es selbst. Wenn er eingesperrt ist. Da braucht es auch keine Hundertschaft mehr. Selbst bei `ner Flucht kannst du davon ausgehen, dass demjenigen keine Legionen an Heerscharen nachstellen. Nicht immer gibt es elendslange Verfolgungen wie bei den Blues Brothers im gleichnamigen Film. Das ist immer so ein fiktives Bild, welches der Bevölkerung sugggeriert und vorgegaukelt wird.

LOL, haben die Bediensteten den keinen Schlüssel für die Türen? Die könnte man ja auch wegnehmen. Deiner Logik nach!

Siehe Antwort maggi! Praktiker scheinst mir keiner zu sein. Und yep, der KAS trägt auch Unterhosen. Selbige könnte man ihm auch wegnehmen.

in manchen teilen des gesperres nicht.....da wird von aussen gesperrt....
 
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