(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Ähmmmmmmm...............!?!

Es gibt Türen im Gesperre, für welche der JWB keinen Schlüssel hat, damit man ihm einen solchen eben nicht wegnehmen kann..
Da sperrt dann von außen ein anderer JWB auf... ;)
 
das mit den ausgängen ist eh sonderbar.

ein bekannter von mir - verurteilt wegen stalking (von seiner ex-frau. eigentlich wollte er immer nur seinen sohn sehen, aber die alte hat ihn angezeigt), musste auch sitzen. in den 5 monaten hatte er nur einen ausgang mit sozialarbeiter für ein paar stunden.

sein zellenkollege ein wiederholter gewalttäter durfte alle 2 wochen für 1-2 tage raus ohne bewachung.

mich wundert nichts mehr in diesem land.
 
Wieder hat unsere kranke linke Täterschutzjustiz ein unschuldiges Menschenleben am Gewissen:cry:


Frau erstochen: Mann polizeibekannt

Nachdem eine Frau heute Früh in Simmering von ihrem Ehemann auf der Straße erstochen wurde, ist der Mann in U-Haft. Er war wegen Gewalt gegen seine Frau polizeibekannt. Die Frau suchte deshalb in einem Frauenhaus Schutz.

Noch am frühen Vormittag sei die U-Haft über den Mann verhängt worden, sagte Polizeisprecher Thomas Keiblinger. Der kleine Bub, der die Bluttat mitansehen musste, wurde auf die nächste Polizeistation gebracht und Mitarbeitern des Jugendamts übergeben. Der Zweijährige hatte seit Mai mit seiner Mutter in einem Frauenhaus gelebt. Offenbar habe der Verdächtige seine Frau dort auf der Straße „abgepasst“, sagte Keiblinger.

Eine Frau ist am Donnerstag, 20. Juni 2013, im elften Wiener Gemeindebezirk durch mehrere Stiche auf offener Straße getötet worden
APA/Roland Schlager

Polizei am Tatort

Passanten hielten Mann fest

Der Angriff erfolgte kurz nach 7.30 Uhr auf dem Gehsteig auf der Simmeringer Hauptstraße. Die 34-jährige Frau war mit dem Buben gerade zu einer Behörde unterwegs, als sie von hinten mit einem Küchenmesser attackiert wurde. Ihr Noch-Ehemann rammte ihr laut Polizei das Messer mehrmals in den Rücken.

Eine Frau ist am Donnerstag, 20. Juni 2013, im elften Wiener Gemeindebezirk durch mehrere Stiche von ihrem Ehemann getötet worden
APA/Roland Schlager

Mehrere Leute sahen den Mord und wollten der Frau helfen. Sie überwältigten den Angreifer und hinderten den 53-Jährigen daran wegzulaufen. Er versuchte sich loszureißen, wurde aber von der Besatzung eines Funkstreifenwagens in Gewahrsam genommen.

Für die Frau kam jedoch jede Hilfe zu spät. Sie verstarb noch am Tatort. Das Kind blieb unverletzt. Das Jugendamt versucht nun zu klären, ob es Verwandte gibt, die sich um das Kind kümmern können. Die 34-Jährige hat neben dem zweijährigen Sohn zwei weitere Kinder, die in ihrem Heimatland Mazedonien leben.

„Frau hatte sehr große Angst“

Das Opfer hatte sich erstmals im September vergangenen Jahres an die Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie gewandt. „Die Frau wurde offenbar unter Druck gesetzt und hatte sehr große Angst“, sagte Rosa Logar von der Interventionsstelle. Ihr Mann habe als äußerst aggressiv gegolten, darüber hinaus habe es bei ihm Hinweise auf psychische Probleme gegeben, welche die Gefährlichkeit eines Gewalttäters noch erhöhen, sagte die Expertin zur APA.

Gegen den Beschuldigten lagen mehrere Anzeigen wegen Gewalt gegen seine Frau vor. 2012 war gegen ihn in zwei Fällen ein Betretungsverbot der gemeinsamen Wohnung in Favoriten ausgesprochen worden, heuer ein weiteres Mal. Der Mann habe sich jedoch darüber hinweggesetzt. „Auch das ist ein Indiz für die Gefährlichkeit des Täters“, so Logar.

Die Expertin äußerte Unverständnis dafür, dass der Beschuldigte nicht schon zuvor in U-Haft genommen worden war, was auf Basis des 2009 in Kraft getretenen Paragrafen 107 b Strafgesetzbuch - fortgesetzte Gewaltausübung - möglich gewesen wäre. „Genau dafür wurde im Strafgesetzbuch der Paragraf 107 b geschaffen und so gestaltet, dass man einen Haftgrund hat“, erläuterte Logar.


quelle:eek:rf.at
 
Wird Dir das nicht langsam langweilig? :roll:

Die Expertin äußerte Unverständnis dafür, dass der Beschuldigte nicht schon zuvor in U-Haft genommen worden war,

Ist es denn langweilig, wenn unschuldige Menschen aufgrund Fehleinschätzungen anderer getötet werden???
 
Die Expertin äußerte Unverständnis dafür, dass der Beschuldigte nicht schon zuvor in U-Haft genommen worden war,
Die Expertin ist aber vielleicht auch eine Linke und der Verantwortliche für die Entscheidung den Mann nicht auf Grund von 107b in U-Haft zu nehmen war vielleicht ein Rechter. Oder warum weißt Du immer so genau, wer links und wer rechts ist?
 
Vielleicht entscheidet er das ähnlich wie Du, für Dich ist ja auch jeder rechts, der nicht Deine Meinung teilt .....
Für mich ist jeder rechts, der Rechtes sagt und Rechtes schreibt und Rechtes tut. Ja, ich stelle Leute ins rechte Eck, wenn sie Positionen vertreten, die rechts sind. Mit einer Selbstverortung, "Ich bin nicht rechts, nur grundvernünftig.", kommen sie mir nicht aus, wenn das auf Grund der politischen Positionen, die sie vertreten, offensichtlich nicht stimmt. Ich glaube, die meisten Menschen, die als rechts bezeichne, wären ganz schön sauer, wenn man sie der Linken zurechnen würde, über die sie ständig schimpfen.

Ansonsten ist Dein Beitrag halt wieder eine Steirerbua-Wadlbeißerei, wie man sie schon kennt.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn sie Positionen vertreten, die rechts sind.


Zeig mir einen Fall, wo ich es gemacht habe. Steirerbua wird Dir sicher zahllose Beispiele nennen können. Dann erkläre ich Dir, warum ich es gemacht habe.

Ich bezog mich bei meinem Statement auf deine obige Aussage. Was sind "rechte" Positionen und was haben diese mit Täterschutz zu tun?
 
Die Expertin äußerte Unverständnis dafür, dass der Beschuldigte nicht schon zuvor in U-Haft genommen worden war, was auf Basis des 2009 in Kraft getretenen Paragrafen 107 b Strafgesetzbuch - fortgesetzte Gewaltausübung - möglich gewesen wäre. „Genau dafür wurde im Strafgesetzbuch der Paragraf 107 b geschaffen und so gestaltet, dass man einen Haftgrund hat“, erläuterte Logar.

Dann sollte die Expertin aber auch wissen was im zitierten Paragraphen 107b StGB steht!

Auszugsweise:


(1) Wer gegen eine andere Person eine längere Zeit hindurch Gewalt ausübt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Gewalt im Sinne von Abs. 1 übt aus, wer eine andere Person am Körper misshandelt oder vorsätzliche mit Strafe bedrohte Handlungen gegen Leib und Leben oder gegen die Freiheit mit Ausnahme der strafbaren Handlungen nach §§ 107a, 108 und 110 begeht.


Ich weiss, das wollen manche Leute wieder nicht hören, aber davon ausgehend, dass das Beitrag aus orf.at stimmt, ist lediglich von

Gegen den Beschuldigten lagen mehrere Anzeigen wegen Gewalt gegen seine Frau vor. 2012 war gegen ihn in zwei Fällen ein Betretungsverbot der gemeinsamen Wohnung in Favoriten ausgesprochen worden,

die Rede.

Anzeigen allein, sind kein Beweis dafür, dass wie für den 107b StGB notwendig, Gewalt ausgeübt wird.

Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist. Anzeigen beweisen keine Schuld. Ganz besonders in diesem Fall, wo gleich wieder die Täterschutz vermutet wird.

Bitte nicht falsch zu verstehen, nachweislich gewalttätige Täter gehören weggesperrt.

Ich sehe in gegenständlichen Fall jedoch nicht wo tatsächliche Gewalt stattgefunden hat, um den Täter in U-Haft zu nehmen.

Ich bin aber auch kein Richter!
 
Ich sehe in gegenständlichen Fall jedoch nicht wo tatsächliche Gewalt stattgefunden hat, um den Täter in U-Haft zu nehmen.

!

Die Frau hat bei den österreichischen Behörden Schutz vor Ihrem gewalttätigen, amtsbekannten und aggressiven Mann gesucht!
Jetzt ist sie TOT!!!

Natürlich hat keiner Schuld, keiner hat es verhindern könne, keiner hat die Verantwortung dafür!
 
Die Frau hat bei den österreichischen Behörden Schutz vor Ihrem gewalttätigen, amtsbekannten und aggressiven Mann gesucht!
Jetzt ist sie TOT!!?

Natürlich ist es tragisch, und ja der Mensch braucht immer einen Schuldigen, so ist er halt!
Aber ohne tatsächlichen Beweise jemanden die Freiheit nehmen ist auch nicht ohne!

Eine Freundin starb letzte Woche an Krebs. Mit 31 Jahren!
Bis 2 Tage vor ihrem Tod wusste niemand von der Krankheit.
Sie ging jährlich zur Gesundenvorsorge.
Wer ist Schuld an ihrem Tod?

Dinge passieren eben, so schwer es zu verstehen ist!
 
Die Frau hat bei den österreichischen Behörden Schutz vor Ihrem gewalttätigen, amtsbekannten und aggressiven Mann gesucht!
Jetzt ist sie TOT!!!

So läuft es in Österreich: KUSCHELKURS!!!

In Österreich bekommen Kinderschänder eine "Fußfessell". Schleierhaft :kopfklatsch:

Unsere "Häfn" sind 5*Hotels, komplett für die Würste. Keine Abschreckung vorhanden.

PS: Du mußt Rücksicht nehmen, denn dieser Mann war ein "Neo" für die gelten sowieso im Ösi-Schlaraffenland andere Gesetze.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So läuft es in Österreich: KUSCHELKURS!!!

In Österreich bekommen Kinderschänder eine "Fußfessell". Schleierhaft :kopfklatsch:

Unsere "Häfn" sind 5*Hotels, komplett für die Würste. Keine Abschreckung vorhanden.

PS: Du mußt Rücksicht nehmen, denn dieser Mann war ein "Neo" für die gelten sowieso im Ösi-Schlaraffenland andere Gesetze.

schleierhaft ist für mich eher, dass leute wie du in dem Forum posten dürfen..

anstiften zum Bundeskanzler anspucken...etc....

:kopfklatsch:
 
.... dieser Mann war ein "Neo" für die gelten sowieso im Ösi-Schlaraffenland andere Gesetze.
Mit welchen Gesetzen begründest Du diese Aussage? Kannst die zitieren?

Aber wirklich die Gesetze. Ausländerfeindlichkeit ist mir ned genug.
 
ein bekannter von mir - verurteilt wegen stalking (von seiner ex-frau. eigentlich wollte er immer nur seinen sohn sehen, aber die alte hat ihn angezeigt),

Lese ich die Zeitungen und das Posting von Pourqoi, stelle ich fest, wie menschenverachtend Dein Posting in dieser Angelegenheit ist. Was wissen schon Außenstehende, und seien sie noch so gut befreundet mit jemand, wie es in der jeweiligen Beziehung aussieht, ob er nicht prügelnd über sie herfällt und sie ihre Gründe hatte ihn anzuzeigen. Ganz offensichtlich - wie unten geschildeter Fall zeigt - wird unter "normalen" Umständen leider NICHT rasch genug eingegriffen.
 
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