(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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tja, kein geld in der tasche. also vermutung - er wird wieder klauen. ergo ists fürn richter gewerbsmäßiger

Aha verstehe, also gleich auch für das verurteilt, was er in Zukunft hätten anstellen können, sehr gscheit ................ :haha::kopfklatsch: Sag mal, gehts noch ? :roll:
 
Nudelfetter Richter oder wos ? Oder wie geht sich bei einem Delikt a gewerbsmäßiger aus ? :haha:
Des wird do immer besser !

Der Wiener hilft gerne:

Gewerbsmäßigkeit setzt die manifeste Absicht (§ 5 Abs 2 StGB) des Täters voraus, durch öftere Wiederholung der Tat entweder eine regelmäßige oder aber doch für längere Zeit wirkende (und nicht bloß einmalige) Einnahmsquelle in der Bedeutung eines wiederkehrenden Mittelzuflusses zu erzielen. Es muß nicht tatsächlich zur Wiederholung gekommen sein, sofern nur das inkriminierte Verhalten unter Berücksichtigung seiner Begleitumstände und Nebenumstände die begriffsessentielle Tendenz des Täters klar, sinnfällig und unmißverständlich zum Ausdruck bringt.
 
Es muß nicht tatsächlich zur Wiederholung gekommen sein

Das ist mir bekannt, danke. Nur glaub ich kaum, das lediglich die Tatsache, dass einer kein Geld eingesteckt hat, klar darauf schließen läßt, das er auch in Zukunft Diebstähle begehen wird. Dazu wären meiner bescheidenen Meinung nach sicher weitere maßgebliche Gründe bzw. Umstände erforderlich.
 
Aha verstehe, also gleich auch für das verurteilt, was er in Zukunft hätten anstellen können, sehr gscheit ................ :haha::kopfklatsch: Sag mal, gehts noch ? :roll:

lustiger. im grunde genommen ist die spezialprävention - ja eine absicherung vor taten, die der übeltäter in zukunft machen KÖNNTE.
schon mal darüber nachgedacht?

außerdem aus diesem grund wird ja oft die vorzeitige entlassung nach 1/2 bzw. 2/3 der haftzeit abgelehnt. mit der - orignellen begründung - wenn er rauskommt wird er es wieder tun (aha, woher wissen wir den das? können wir hellsehen als richter?).
 
Nudelfetter Richter oder wos ? Oder wie geht sich bei einem Delikt a gewerbsmäßiger aus ? :haha:
Des wird do immer besser !

EINEN zur befriedigung seiner gelüste, bei ZWEI muss er einen ja verkaufen wollen, oder net.......

tja, kein geld in der tasche. also vermutung - er wird wieder klauen. ergo ists fürn richter gewerbsmäßiger

wo er ja auch vermutlich recht hat........

DAS ist an Dir wohl vorübergegangen.

http://www.arbeiter-zeitung.at/

jössas, sackbauer, die gibts nimmer :shock: :mrgreen: und des schwechater mit dem alu-verschluss habens auch eingestellt.
is jo klar, warum die serie aus ist.......

Der Wiener hilft gerne:

Gewerbsmäßigkeit setzt die manifeste Absicht (§ 5 Abs 2 StGB) des Täters voraus, durch öftere Wiederholung der Tat entweder eine regelmäßige oder aber doch für längere Zeit wirkende (und nicht bloß einmalige) Einnahmsquelle in der Bedeutung eines wiederkehrenden Mittelzuflusses zu erzielen. Es muß nicht tatsächlich zur Wiederholung gekommen sein, sofern nur das inkriminierte Verhalten unter Berücksichtigung seiner Begleitumstände und Nebenumstände die begriffsessentielle Tendenz des Täters klar, sinnfällig und unmißverständlich zum Ausdruck bringt.

siehste ;)
 
Das ist mir bekannt, danke. Nur glaub ich kaum, das lediglich die Tatsache, dass einer kein Geld eingesteckt hat, klar darauf schließen läßt, das er auch in Zukunft Diebstähle begehen wird. Dazu wären meiner bescheidenen Meinung nach sicher weitere maßgebliche Gründe bzw. Umstände erforderlich.

Im Wesentlichen kommts drauf an, wie sich der Unglückliche verantwortet. Und es ist in der Tat unrühmlich, dass die österreichische Strafjurisprudenz nach "Klassen" urteilt.
 
Das ist mir bekannt, danke. Nur glaub ich kaum, das lediglich die Tatsache, dass einer kein Geld eingesteckt hat, klar darauf schließen läßt, das er auch in Zukunft Diebstähle begehen wird. Dazu wären meiner bescheidenen Meinung nach sicher weitere maßgebliche Gründe bzw. Umstände erforderlich.

witzigerweise gibts auch keine haftunterbrechung oder ausgang, wenn man nicht das geld für einen fahrschein am konto hat (also zur freien verfügung hat). das heißt wenn man das geld für den fahrschein hat, kriegt man auch ausgang und fährt dann zum nächsten einbruch ;). :mrgreen:


Im Wesentlichen kommts drauf an, wie sich der Unglückliche verantwortet. Und es ist in der Tat unrühmlich, dass die österreichische Strafjurisprudenz nach "Klassen" urteilt.

stimmt u-haft wird eher über kleine fische verhängt. und es sei noch mal gesagt: gegen alle ausländer - wurscht ob eu oder nicht eu.
 
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Gelobt nicht jeder, sich zu bessern ? Es kommt sicher nie nie wieder vor .......... :mrgreen:

nun ja. ein reumütiges geständnis hat in der regel ein milderes urteil zu folge. bisschen heulen und zähneknirschen und alle sind zufrieden.

eine kurze u-haft hat schon abschreckende wirkung - zeigen studien. ersttätern ist es sicherlich eine lehre.
 
witzigerweise gibts auch keine haftunterbrechung oder ausgang, wenn man nicht das geld für einen fahrschein am konto hat

Eindeutig falsch!

Wozu einen Fahrschein, wenn man zB. abgeholt wird. Schwachsinn!
 
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praxis nennt sich das.

wenn er vielleicht abgeholt wird, mag es anders sein.

Nun, deine Ausdrucksweise ließ eher auf gesetzliche Bestimmungen schließen, denn auf Praxis! (Und dafür gibt es keine)
Und Theorie und Praxis waren immer schon 2 Paar Schuhe!
 
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Nun, deine Ausdrucksweise ließ eher auf gesetzliche Bestimmungen schließen, denn auf Praxis! (Und dafür gibt es keine)
Und Theorie und Praxis waren immer schon 2 Paar Schuhe!

es kann schon sein, daß er finanzielle mittel nachweisen muß, sonst beginnt er seinen hafturlaub ja gleich wieder mit einer verwaltungsübertretung....schwarzfahren....

früher mußten die sandler (also heut nichtseßhafte, unterstandslose oder keine ahnung wie das in gutsprech jetzt heisst) mindestens 50 öS eingesteckt haben, weil sie sonst wegen vagabundierens festgenommen wurden. ich kann mich nicht mehr erinnern, nach welchem gesetz.....ich glaube aber irgendwo im EGVG....
die herrschaften hatten oft einen fuffi aufs revers oder anderso hin genäht, damit sie den ja nicht versoffen haben......
 
Nun, deine Ausdrucksweise ließ eher auf gesetzliche Bestimmungen schließen, denn auf Praxis! (Und dafür gibt es keine)
Und Theorie und Praxis waren immer schon 2 Paar Schuhe!

des versuch i so typen wie maggi die ganze zeit zu erklären. dass die welt anders ausschaut als im gesetzbuch oder kronenzeitung geschrieben ist.

des mit dem geld für ausgang steht irgendwo im STVG, bin aber jetzt zu faul des rauszusuchen.
 
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