Was haltet ihr von Inzest!!

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Und kannst es auch begründen?

Es ist unverantwortlich weil:

-Potentiell unverantwortlich sollte ein Kind daraus hervorgehen, es wahrscheinlicher ist dass es einen genetischen Deffekt hat(man sagt dem britischen Königshaus nach, dass sie die Bluterkrankheit in die Welt brachten, wahrscheinlich nur eine Fabel aber wer weiss)

-Schlechtes Vorbild für die Umwelt, dass es zur Normalität abrutscht und dann wieder Punkt 1 zutrifft.

-Beziehungen soziopolitisch auch Relevanz besitzen und ein Großteil der Interaktion und verknüpfung der menschen verloren ginge(gut kein grund es unter strafe zu stellen, aber aufs größere bild betrachtet nicht wirklich toll, wenn man sich "abschottet")

-letzten endes ists ne art abschotten, und von der Natur absolut nicht vorgesehn, gibt nur wenige Tiere, die inzest betreiben weil ihnen der instinkt fehlt(man merkt es an den Mutationen), aber sehr wohl eine vielzahl an tieren die einen solchen instinkt haben.

-nicht alles was ein Mensch will, auch wenn es nur ihn zu betreffen scheint nur ihn betrifft, dh. man schränkt auch andere in ihren freiheiten ein indem man freiheiten ausleben möchte(gesellschaftliche normen die seit jahrtausenden bedeutung haben) und das führt dazu dass man es nicht tun darf.

-auf molekularbiologischer ebene, die wahrscheinlichkeit wesentlich größer ist das man degeneriertes leben schafft(wer das in frage stellt, kann den fortpflanzungsprozess molekularbiologisch gern schildern;) )


DAHER : inzest NEIN DANKE
 
selbst wenn man alles akzeptieren würde, was du schreibst - ich habe keinen grund dabei gefunden, weswegen inzest unter strafe stehen soll.
 
Hallo ihr!!

was haltet ihr von inzest wenn beide es möchten. Findet ihr es trotzdem schlimm??

Hi Melina208,
glückwunsch zu einem gelungenem Thema. Deine Frage war einfach aber klar gestellt und nach dem ich einige Antworten (lange nicht alle) gelesen habe, möchte ich nun doch auch was dazu sagen.

Es gibt hier anscheinend sehr viele Leute, die 1. die Frage nicht richtig gelesen haben, aber dennoch ihren Komentar dazu geben. 2. Die Bedeutung von "Inzest" nicht wirklich verstehen und es gleich stellen mit Vergawaltigung, Pädophilie etc.. 3. die Behaupten, es gehöre nicht in ein solches Forum.

Anbei ein Auszug aus Wikipedia wenn man das Wort "Inzest" eingibt: Inzest (auch Blutschande) (von lat.: incestum = Unzucht, Blutschande[1]) bezeichnet Geschlechtsverkehr zwischen nahen Verwandten, insbesondere die Komponente des Verbots, der gesellschaftlichen Akzeptanz oder auch der gesellschaftlichen Verpflichtung.

Jede Kultur, jede Gesellschaft, jede Religion und jeder Stamm hat andere Vorstellungen davon, was verbotener Inzest ist bzw. welcher Inzest von den Mitgliedern gewünscht oder sogar gefordert wird. Das Inzesttabu richtet sich in allen Kulturen nach der verwandtschaftlichen Nähe. Jedoch unterscheidet es sich von Kultur zu Kultur, wer als nah gilt.

Der Begriff ist abzugrenzen von der Inzucht, welches eher auf die genetische Komponente abzielt und in der Tier- und Pflanzenzucht als ein gebräuchliches Verfahren zur Stabilisierung bestimmter Merkmale angewendet wird. Die früher verbreiteten Eheschließungen unter nahen Verwandten im europäischen Hochadel, in abgelegenen, ländlichen Gegenden oder in Auslandsgemeinden werden insbesondere als soziale Inzucht bezeichnet.

In Deutschland ist Inzest strafbar, die Strafbarkeit ist jedoch gesellschaftlich umstritten. U. a. hat der Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hassemer, dessen Senat 2008 über einen Inzest-Fall zu entscheiden hatte, das juristisch verankerte Inzestverbot in Deutschland als unplausibel und problematisch kritisiert und seine Legitimierung in Frage gestellt.

Vielleicht dient dies hier etwas zur Aufklärung und ich glaube es ist sehr wohl ein Thema, das in solch ein Forum gehört.:klatsch:

Also hier noch einmal die einfache Frage von Melanie:

was haltet ihr von inzest wenn beide es möchten. Findet ihr es trotzdem schlimm??

Bleibt bitte beim Thema und lasst diese unnötigen unverständlichen Gefühlsausbrüche, die das Thema nicht auf den Punkt bringen.
 
Der Staat schützt seine (potentiellen)Mitmenschen durch Gesetze dadurch dass durch Inzest zukünftige Menschen gefährdet werden, und Abtreibungen moralisch vom Staat verwerflicher angesehen werden, als auch nicht von Frauen verlangt werden sollte/darf dass aufgrund von Inzestschwangerschaften Abtreibung erfolgt steht unter anderem Inzest unter Strafe, ZUM SCHUTZ DER (ZUKÜNFTIGEN) MENSCHEN.

Inzest könnte zu Inzucht führen. und die grenzen verschwimmen in dem punkt, daher den überbegriff verbieten damit es gar nicht erst zu 2terem kommt. Ich halte den Menschen nicht für so degeneriert, dass ihm der Instinkt verbietet auch nur im entferntesten daran zu denken. und ja ich denke dass allein schon durch befangenheit, und nötigung und sonstigem es unklar ist ob es beiderseitige einverständnisse gibt. und was wenn man nach jahren extremen streit hat, ist es schon bei vergewaltigung teils aussage gegen aussage... Inzest gehört auch weiterhin unter verbot zum wohl der gesellschaft
 
ZUM SCHUTZ DER (ZUKÜNFTIGEN) MENSCHEN.

Jetzt führe ich diesen Gedanken einmal etwas konkreter aus:

Der Staat schützt also zukünftige Menschen (Menschen, die es noch gfar nicht gibt) vor einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von bestimmten genetischen Benachteiligungen betroffen zu sein.

Ganz abgesehen davon, dass sich das Rechtssystem um inexistente (zukünftige sind noch nicht einmal gezeugt, daher jedenfalls und nach jeder Auslegung inexistent) nicht kümmert, der Staat kann hier nicht eingreifen.

Das Interesse dieser "zu schützenden" Menschen wäre, nicht von dem erhöhten Risiko der "Unvollständigkeit" oder "Behinderung" betroffen zu sein. Diesem Interesse begegnet man prophylaktisch mit Verhinderung der Entstehung. Das ist sehr nahe an der Abtreibung wegen genetischer Defekte und das wiederum geht in Richtung "Auslöschen lebensunwerten Lebens". Ich hoffe, ich habe diesen Gedankensprung nicht allzui verkürzt dargestellt, aber die Richtung ist klar.

Sich am Schutz ungezeugter Kinder aufzuhängen um eine Strafbarkeit von Inzest begründen zu wollen ist also auf einer mehr als fragwürdigen Argumentation aufgebaut. Das passt zu den OGH-Urteilen, die behinderte Kinder als Schaden deklariert haben, für den die Ärzte, die sie nicht verhindert haben, haften.

ICH DISTANZIERE MICH AUSDRÜCKLICH UND DEUTLICH VON DIESER SICHTWEISE!
 
Der Staat schützt seine (potentiellen)Mitmenschen durch Gesetze dadurch dass durch Inzest zukünftige Menschen gefährdet werden, und Abtreibungen moralisch vom Staat verwerflicher angesehen werden, als auch nicht von Frauen verlangt werden sollte/darf dass aufgrund von Inzestschwangerschaften Abtreibung erfolgt steht unter anderem Inzest unter Strafe, ZUM SCHUTZ DER (ZUKÜNFTIGEN) MENSCHEN.

dagegen steht die auffassung, das es nicht sache des staates sei, mit strafgesetzen erbgesundheit zu regeln. früher war das zeitweise anderes.
wer sich für die erbgesundheitsgesetze der nazis interessiert, gebe bei wikipedia den begriff erbgesundheit ein, auch unter zwangssterilisierung kann man dinge lesen, die einem die haare zu berge stehen lassen.
ob menschen, bei denen aufgrund von erbkrankheiten erhöhtes risiko von krankheiten beim nachwuchs besteht, kinder zeugen oder nicht, ist ist in die entscheidung und verantwortung der eltern gelegt. niemand denkt auch nur im traum dran, eltern zu best rafen die ein kind gezeugt haben, obwohl der arzt deutlich auf ein erhöhtes risiko hingewiesen hat.
unlogisch dies: unter strafe steht der vaginale geschlechtsverkehr, nicht die zeugung. wenn der bruder im deutschen fall in ein röhrchen gewichst hätte, dessen inhalt die schwester sich in ihre scheide eingeführt hätte - es wäre nicht strafbar, auch wenn ein kind draus entsteht. wenn sich bruder und/oder schwester sterilisieren lassen oder sie zu alt ist (menopause) fällt der grund nachwuchs sowieso aus.
in D gesetzeslage: bruder und schwestwer werden nicht bestraft und ein kind nach dem anderen zeugen, wenn sie zum zeitpunkt des geschlechtsverkehrs unter 18 ware. fi**en beide zur feier des 18. geburtstages von bruder oder schwester, wird der/die 18j
bestraft, auch wenn kondom und pille benützt wird osder gar eie/r sterilisiert ist.
 
@Michelangelo du irrst dich gewaltig, zb dürfen in Österreich wie auch in Deutschland geistig kranke menschen KEINE kinder bekommen, ich weiss nicht wie es in anderen ländern ist, aber diese menschen werden entmündigt und gegen ihren willen(die frage ob sie es wollen oder nicht sei dahingestellt) steril gehalten.und du verwchselst da was.... das was du meinst ist eugenik und davon die entartete variante die im nationalsozialismus ihre auswüchse fand, wovon ich spreche ist eindeutiges faktum. nimm mal ein paar mäuse und zücht dir ne inzestpopulation, und schau dir die schäden an die du aufgrund dieser zuchtlinie hervorrufst, wenn die generationen sich ineinander kreuzen, mäuse sind ein sehr schönes modellobjekt... btw du diskutierst halbherzig, rate mal warum abtreibung nach einer frist nur noch unter bestimmten voraussetzungen erlaubt ist? zum schutz eines ungeborenen womöglich?

Inzest ist nicht nur wegen Inzucht gefährlich und verwerflich sondern auch wegen dem Schutz der Familie, Kindesmissbrauch, Vergewaltigung usw usf. heute schon aussage gegen Aussage und wenn es noch legal wird-es wäre eine katastrophe!Und ein Faustschlag ins Gesicht all jener Opfer die noch mehr an Glaubwürdigkeit verlieren

und du fasst etwas etwas schief auf und ich werd es dir anhand eines Enzyms erklären: zb von ApoE Enzym gibt es verschiedene Mutationen, hast du ApoE1-3 ist alles gut, hast du ApoE-4 gratuliere ich dir zu einer 80% wahrscheinlichkeit bis zum 70. Lebensjahr an Alzheimer erkrankt zu sein... wobei hier nur die eine potentielle gefährdung bei einem bereits existierenden menschen. Nur wenn du jetzt 2 gesunde Menschen hernimmst die inzest haben ist die wahrscheinlichkeit ungemein größer das genetische defekte auftreten und auch exprimiert sind, als bei 2 Menschen unterschiedlicher Erblinie.Dass ich es auch nicht toll finde, wenn ich ApoE-4 hätte und dadrch mein leben und auch das möglicherweise meines kindes schade durch dieses enzym ist meine eigene verantwortung, wenn ich es weiss... molekularbiologie ist ein fluch und ein segen, wir können schon einiges heilen, was schief geht, aber nicht alles und eine gesundestmögliche Erblinie zu erhalten ist definitiv im interesse aller

und die viel zitierte entartete form der Eugenik ist verwerflich da stimme ich euch unmissverständlich zu ABER es wird wieder ein thema werden wartet ab. was wirklich gefährlich ist unrecht durch die an prangerstellung begangenen unrechts zu legitimieren
 
@Michelangelo du irrst dich gewaltig, zb dürfen in Österreich wie auch in Deutschland geistig kranke menschen KEINE kinder bekommen,

Das möchtest du bitte konkret belegen. Im Gegenteil, es ist (dem Sachwalter) verboten, Maßnahmen zuzustimmen, die eine dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit der behinderten Person zur Folge hätte. (§284 ABGB)

Ein Fortpflanzungsverbot widerspräche auch direkt dem Gleichbehandlungsgesetz, dem Staatsgrundgesetz und der Menschenrechtskonvention. Somit ist es auch in Deutschland rechtlich unmöglich.
 
http://www.zeit.de/2000/18/200018.behindertensex_n.xml?page=2

es war bis vor 10 jahren noch praxis und heute macht man es mit "zustimmung" bzw mangelnde aufklärung, oder aufklärung in gewisse richtung, es gibt gesetze und es gibt die reale umsetzung davon... die welt ist so... aber ein teil der geistig kranken menschen ist sowieso steril da ihre behinderung auf grund eines chromosomalen defektes hervorgerufen wird zb Trisomie 21 kinder sind oftmals steril.

achja seite 2:
Denn die Fachwelt hat durchaus Lösungsvorschläge zu bieten. Die Sozialpädagogin Dagmar Lachmann-Geier hilft geistig behinderten Frauen, ein Bewusstsein für die eigene Sexualität zu entwickeln. Gleichzeitig lernen sie, einen sexuellen Übergriff zu erkennen. Mitarbeiter sprechen in den Wohnheimen mit den Behinderten über Verhütung und suchen gemeinsam nach einem geeigneten Mittel. Noch vor zehn Jahren wurden behinderte Frauen oft ohne ihr Wissen sterilisiert. Die Ärzte bewegten sich dabei in einer rechtlichen Grauzone. Seit 1992 gibt es eine klare Regelung: Sterilisation ohne Einwilligung der Betroffenen ist nicht erlaubt. Für Einwilligungsunfähige gilt nach Paragraf 1905 BGB, dass die Sterilisation dem Willen des Betreuten nicht widersprechen darf. Auch das ist eine Reaktion auf den offeneren Umgang mit Sexualität und geistiger Behinderung.

Im Nachbarland Schweiz hat diese Reaktion allerdings zum umgekehrten Ergebnis geführt. Dort überarbeitet die Schweizerische Akademie für medizinische Wissenschaften (SAMW) gerade ihre medizinisch-ethischen Richtlinien zur Sterilisation geistig behinderter Menschen. Diese wurde bisher bei nicht urteilsfähigen Personen kategorisch abgelehnt. Der neue Entwurf dagegen erlaubt sie mit dem Argument, man könne diesen Menschen nicht ohne Not eine zuverlässige Verhütungsmöglichkeit verwehren. Psychiatrische Gutachten sowie zwei Stellungnahmen von Vertrauten des oder der Behinderten sollen allerdings sicherstellen, dass der Eingriff im Sinne des Betroffenen ist.
 
http://www.zeit.de/2000/18/200018.behindertensex_n.xml?page=2

es war bis vor 10 jahren noch praxis und heute macht man es mit "zustimmung" bzw mangelnde aufklärung, oder aufklärung in gewisse richtung, es gibt gesetze und es gibt die reale umsetzung davon... die welt ist so... aber ein teil der geistig kranken menschen ist sowieso steril da ihre behinderung auf grund eines chromosomalen defektes hervorgerufen wird zb Trisomie 21 kinder sind oftmals steril.

Seit 1992 gibt es eine klare Regelung: Sterilisation ohne Einwilligung der Betroffenen ist nicht erlaubt. Für Einwilligungsunfähige gilt nach Paragraf 1905 BGB, dass die Sterilisation dem Willen des Betreuten nicht widersprechen darf.

Hier steht aber genau das Ggenteil: es darf eben nicht sterilisiert werden! Behinderte dürfen sich vermehren und niemand hat das Recht, das zu unterbinden. Damit ist die Argumentationslinie widerlegt.

Zurück an den Start. Warum sollte man also Inzest untrer Strafe stellen?
 
Das möchtest du bitte konkret belegen. Im Gegenteil, es ist (dem Sachwalter) verboten, Maßnahmen zuzustimmen, die eine dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit der behinderten Person zur Folge hätte. (§284 ABGB)

Ein Fortpflanzungsverbot widerspräche auch direkt dem Gleichbehandlungsgesetz, dem Staatsgrundgesetz und der Menschenrechtskonvention. Somit ist es auch in Deutschland rechtlich unmöglich.

:daumen: So ist es. Und gerade die Zwangssterilisationen der Vergangenheit stehen zu Recht unter massiver Kritik und sind heute nicht mehr denkbar.

Im übrigen kann ich mich deiner Meinung nur vollinhaltlich anschliessen. Ich habe ohnehin schon heute in einem Beitrag darauf hingewiesen, dass die Risken für etwaige Kinder, die einer inzestösen Beziehung entspringen nicht belegt sind und nur über mehrere Generationen hinweg uU schlagend werden.

Argumente, die sich auf Tradition und Vorbildwirkung beziehen, sind vorgestrig, erinnern mich an dunkle Zeiten der Vergangenheit und können keine Rechtfertigung für Verbote darstellen.
 
Sterilisation ohne Einwilligung der Betroffenen ist nicht erlaubt. Für Einwilligungsunfähige gilt nach Paragraf 1905 BGB, dass die Sterilisation dem Willen des Betreuten nicht widersprechen darf. Auch das ist eine Reaktion auf den offeneren Umgang mit Sexualität und geistiger Behinderung.

und du glaubst tatsächlich dass das diesen Menschen nicht abgeschwatzt wird und die Betreuer nicht froh sind, wenn sie nicht noch mehr sorgen haben? wie gesagt gesetz auf papier und gelebtes gehen auseinander, und ich kann dir aus persönlicher erfahrung in dem bereich sagen, dass den betreuern 1. meistens sowieso alles wurscht ist 2. ihnen alles recht ist was ihnen arbeit abnimmt, weil sie wenn sie es ernst nehmen irgendwann ausbrennen.

aber es steht nicht zur debatte fakt ist es war sogar ofiziell weit verbreitete praxis es zu unterbinden sogar bis nach der NS zeit und meine Argumente bauten sich nicht darauf auf. also widerlege mal den rest des gesagten bevor du versuchst zu triumphieren

wobei wenn du den bericht fertig gelesen hättest:
Im Nachbarland Schweiz hat diese Reaktion allerdings zum umgekehrten Ergebnis geführt. Dort überarbeitet die Schweizerische Akademie für medizinische Wissenschaften (SAMW) gerade ihre medizinisch-ethischen Richtlinien zur Sterilisation geistig behinderter Menschen. Diese wurde bisher bei nicht urteilsfähigen Personen kategorisch abgelehnt. Der neue Entwurf dagegen erlaubt sie mit dem Argument, man könne diesen Menschen nicht ohne Not eine zuverlässige Verhütungsmöglichkeit verwehren. Psychiatrische Gutachten sowie zwei Stellungnahmen von Vertrauten des oder der Behinderten sollen allerdings sicherstellen, dass der Eingriff im Sinne des Betroffenen ist.

so in etwa wird es auch in österreich praktiziert eben auch über umwege... nenn es traurig oder verwerflich aber es ist nachwievor realität
 
... also widerlege mal den rest des gesagten bevor du versuchst zu triumphieren

Wozu? Du sagst, du willst Inzest unter Strafe stellen. Das ist juristisch inkonsistent und nicht haltbar. Das habe ich gezeigt, somit ist deine gesamte restliche Argumentation im Treibsand versunken.

Du solltest die Realitätsnähe deiner Einstellung überprüfen. Die Aussage, Gesetz und Leben seien zweierlei sagt mir, dass du von beidem nicht viel Ahnung hast.

Zum Edit:
Dieses Zitat bezieht sich auf die Schweiz. Ich habe von der schweizer Gesetzeslage keine Ahnung, das war auch nicht mein Bezug. Ich gehe (auch wegen .at) von einem Österreichbezug aus.
 
so in etwa wird es auch in österreich praktiziert eben auch über umwege... nenn es traurig oder verwerflich aber es ist nachwievor realität

Und ein ungesetzlicher Zustand dient jetzt als Rechtfertigung für das Verbot des Inzest? :shock:
 
Also wenn ich mir die oberen Antworten seit meiner letzten Antwort so ansehe, bekomme ich die Verführerische Lust, mir die Klamotten vom leibe zu reisen und als "King Kong" durch die Städte zu wüsten.:fragezeichen:

Es scheint sich hier ein jeder vor einer wirklichen Antwort auf die einfache Frage von Melanie mit irgendwelchen Erklärungen drücken zu wollen.:mauer:

Ich selbst hatte mal vor vielen Jahren, in sehr jungen Jahren ein Erlebnis, das kurz vor einer "Inzest" war. Es war meine erste Erfahrung in sachen Sexualität und ich stehe dazu. Jetzt kommen sicherlich die Erklärungen: ach da warst noch viel zu jung etc. etc..

"Inzest", wenn beide es aus freiem willem möchten und es um "gegenseitige Zuneigung" (Gefühle) geht, halte ich für absolut in Ordnung. Was hinten dabei heraus kommen könnte, müßen auch beide Verantworten. Aber das ist letzt endlich wie in jedem unkontrollierten GF.:mrgreen:
 
Dann so:Buch: Welan:"Recht in Österreich": "Das Gesetz sollte die herrschenden Normen und Werte eines Landes wiederspiegeln." Genau das tun sie, dass sie Inzest unter Strafe stellen, die Mehrheit der Bevölkerung verurteilt es.

und weder Ärzte noch Betreuer machen sich strafbar ihre Interessen im gesetzlichen Rahmen der ihnen geboten wird zum Wohle der ihnen anvertrauten Menschen auszunutzen.Es kommt auf den Grad der behinderung an, welche behinderung usw. aber du kannst dir sicher sein, dass ein einzelenes Gesetz in so einem Fall mindestens ein Dutzend dagegen sprechen. daher ist der Status Quo noch immer der wie vor 10 Jahren in abgeschwächter form.
 
Es scheint sich hier ein jeder vor einer wirklichen Antwort auf die einfache Frage von Melanie mit irgendwelchen Erklärungen drücken zu wollen.:mauer:

He, das Känguruh ist schon vergeben!

Ich hatte schon geantwortet, finde das Posting aber jetzt nicht mehr. Mich persönlich betrifft das Thema nicht, ich steh nicht auf meine Verwandten, ich würde dieses Thema aber nicht als strafrechtlich relevant betrachten.
 
Dann so:Buch: Welan:"Recht in Österreich": "Das Gesetz sollte die herrschenden Normen und Werte eines Landes wiederspiegeln." Genau das tun sie, dass sie Inzest unter Strafe stellen, die Mehrheit der Bevölkerung verurteilt es.

Das die Mehrheit einen höchst privaten Bereich eines Menschen verurteilt kann nie die Grundlage eines Verbotes sein. Andernfalls hätten wir noch immer ein Verbot der Homosexualität, des Analverkehres und vieler anderer Dinge, die für so manchen von uns wichtig sind.

Auf deine Ausführung zur Sterilisation gehe ich nicht weiter ein, sie haben mit dem Thema dieses threads nicht zu tun und widersprechen sich in einer Weise, das sich jeder davon selbst ein Bild machen kann. :roll:
 
Dann so:Buch: Welan:"Recht in Österreich": "Das Gesetz sollte die herrschenden Normen und Werte eines Landes wiederspiegeln." Genau das tun sie, dass sie Inzest unter Strafe stellen, die Mehrheit der Bevölkerung verurteilt es.

Gesetz ist, was der Gesetzgeber beschlossen hat. Dieser bedient sich als Legitimation der demokratischen Mehrheit. Das heisst nicht, dass die Stammtischmeinung in Gesetze gegossen werden muss oder soll. Im Gegenteil - das wäre fatal! Gesetze machen Profis, das Wahlvolk hat darauf keinen direkten Einfluss.

und weder Ärzte noch Betreuer machen sich strafbar ihre Interessen im gesetzlichen Rahmen der ihnen geboten wird zum Wohle der ihnen anvertrauten Menschen auszunutzen.Es kommt auf den Grad der behinderung an, welche behinderung usw. aber du kannst dir sicher sein, dass ein einzelenes Gesetz in so einem Fall mindestens ein Dutzend dagegen sprechen. daher ist der Status Quo noch immer der wie vor 10 Jahren in abgeschwächter form.

Den ersten Teil versteh ich nicht. Ab "Status Quo" geht's wieder. Wäre das der Fall erwartete ich baldige massenhafte Verurteilungen von handelnden Personen.
 
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