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ich finde inzest unverantwortlich egal ob beide es wollen oder nicht..ich finde es gibt viel zu milde strafen für inzest....
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Und kannst es auch begründen?
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ich finde inzest unverantwortlich egal ob beide es wollen oder nicht..ich finde es gibt viel zu milde strafen für inzest....
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Und kannst es auch begründen?
Hallo ihr!!
was haltet ihr von inzest wenn beide es möchten. Findet ihr es trotzdem schlimm??
ZUM SCHUTZ DER (ZUKÜNFTIGEN) MENSCHEN.
Der Staat schützt seine (potentiellen)Mitmenschen durch Gesetze dadurch dass durch Inzest zukünftige Menschen gefährdet werden, und Abtreibungen moralisch vom Staat verwerflicher angesehen werden, als auch nicht von Frauen verlangt werden sollte/darf dass aufgrund von Inzestschwangerschaften Abtreibung erfolgt steht unter anderem Inzest unter Strafe, ZUM SCHUTZ DER (ZUKÜNFTIGEN) MENSCHEN.
@Michelangelo du irrst dich gewaltig, zb dürfen in Österreich wie auch in Deutschland geistig kranke menschen KEINE kinder bekommen,
Denn die Fachwelt hat durchaus Lösungsvorschläge zu bieten. Die Sozialpädagogin Dagmar Lachmann-Geier hilft geistig behinderten Frauen, ein Bewusstsein für die eigene Sexualität zu entwickeln. Gleichzeitig lernen sie, einen sexuellen Übergriff zu erkennen. Mitarbeiter sprechen in den Wohnheimen mit den Behinderten über Verhütung und suchen gemeinsam nach einem geeigneten Mittel. Noch vor zehn Jahren wurden behinderte Frauen oft ohne ihr Wissen sterilisiert. Die Ärzte bewegten sich dabei in einer rechtlichen Grauzone. Seit 1992 gibt es eine klare Regelung: Sterilisation ohne Einwilligung der Betroffenen ist nicht erlaubt. Für Einwilligungsunfähige gilt nach Paragraf 1905 BGB, dass die Sterilisation dem Willen des Betreuten nicht widersprechen darf. Auch das ist eine Reaktion auf den offeneren Umgang mit Sexualität und geistiger Behinderung.
Im Nachbarland Schweiz hat diese Reaktion allerdings zum umgekehrten Ergebnis geführt. Dort überarbeitet die Schweizerische Akademie für medizinische Wissenschaften (SAMW) gerade ihre medizinisch-ethischen Richtlinien zur Sterilisation geistig behinderter Menschen. Diese wurde bisher bei nicht urteilsfähigen Personen kategorisch abgelehnt. Der neue Entwurf dagegen erlaubt sie mit dem Argument, man könne diesen Menschen nicht ohne Not eine zuverlässige Verhütungsmöglichkeit verwehren. Psychiatrische Gutachten sowie zwei Stellungnahmen von Vertrauten des oder der Behinderten sollen allerdings sicherstellen, dass der Eingriff im Sinne des Betroffenen ist.
http://www.zeit.de/2000/18/200018.behindertensex_n.xml?page=2
es war bis vor 10 jahren noch praxis und heute macht man es mit "zustimmung" bzw mangelnde aufklärung, oder aufklärung in gewisse richtung, es gibt gesetze und es gibt die reale umsetzung davon... die welt ist so... aber ein teil der geistig kranken menschen ist sowieso steril da ihre behinderung auf grund eines chromosomalen defektes hervorgerufen wird zb Trisomie 21 kinder sind oftmals steril.
Seit 1992 gibt es eine klare Regelung: Sterilisation ohne Einwilligung der Betroffenen ist nicht erlaubt. Für Einwilligungsunfähige gilt nach Paragraf 1905 BGB, dass die Sterilisation dem Willen des Betreuten nicht widersprechen darf.
Das möchtest du bitte konkret belegen. Im Gegenteil, es ist (dem Sachwalter) verboten, Maßnahmen zuzustimmen, die eine dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit der behinderten Person zur Folge hätte. (§284 ABGB)
Ein Fortpflanzungsverbot widerspräche auch direkt dem Gleichbehandlungsgesetz, dem Staatsgrundgesetz und der Menschenrechtskonvention. Somit ist es auch in Deutschland rechtlich unmöglich.
Sterilisation ohne Einwilligung der Betroffenen ist nicht erlaubt. Für Einwilligungsunfähige gilt nach Paragraf 1905 BGB, dass die Sterilisation dem Willen des Betreuten nicht widersprechen darf. Auch das ist eine Reaktion auf den offeneren Umgang mit Sexualität und geistiger Behinderung.
Im Nachbarland Schweiz hat diese Reaktion allerdings zum umgekehrten Ergebnis geführt. Dort überarbeitet die Schweizerische Akademie für medizinische Wissenschaften (SAMW) gerade ihre medizinisch-ethischen Richtlinien zur Sterilisation geistig behinderter Menschen. Diese wurde bisher bei nicht urteilsfähigen Personen kategorisch abgelehnt. Der neue Entwurf dagegen erlaubt sie mit dem Argument, man könne diesen Menschen nicht ohne Not eine zuverlässige Verhütungsmöglichkeit verwehren. Psychiatrische Gutachten sowie zwei Stellungnahmen von Vertrauten des oder der Behinderten sollen allerdings sicherstellen, dass der Eingriff im Sinne des Betroffenen ist.
... also widerlege mal den rest des gesagten bevor du versuchst zu triumphieren
so in etwa wird es auch in österreich praktiziert eben auch über umwege... nenn es traurig oder verwerflich aber es ist nachwievor realität
Es scheint sich hier ein jeder vor einer wirklichen Antwort auf die einfache Frage von Melanie mit irgendwelchen Erklärungen drücken zu wollen.![]()
Dann so:Buch: Welan:"Recht in Österreich": "Das Gesetz sollte die herrschenden Normen und Werte eines Landes wiederspiegeln." Genau das tun sie, dass sie Inzest unter Strafe stellen, die Mehrheit der Bevölkerung verurteilt es.
Dann so:Buch: Welan:"Recht in Österreich": "Das Gesetz sollte die herrschenden Normen und Werte eines Landes wiederspiegeln." Genau das tun sie, dass sie Inzest unter Strafe stellen, die Mehrheit der Bevölkerung verurteilt es.
und weder Ärzte noch Betreuer machen sich strafbar ihre Interessen im gesetzlichen Rahmen der ihnen geboten wird zum Wohle der ihnen anvertrauten Menschen auszunutzen.Es kommt auf den Grad der behinderung an, welche behinderung usw. aber du kannst dir sicher sein, dass ein einzelenes Gesetz in so einem Fall mindestens ein Dutzend dagegen sprechen. daher ist der Status Quo noch immer der wie vor 10 Jahren in abgeschwächter form.