Welchen Beruf habt ihr gelernt, arbeitet ihr noch im selbigen ?

wie lebt man als Rechtanwalt , wen man einen Mörder verteidigen soll , um ein mildes Urteil zu erreichen ,oder
einen alkoholisierten Autolenker verteidigt der einen tödlichen Autounfall verursacht hat , das frag ich mich schon lange .

1) ich bin wirtschaftsanwalt und kein Strafverteidiger

2) in unserem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung und jeder Angeklagte hat das Recht auf eine faire Verhandlung, welche auch durch den Anwalt sicherzustellen ist.

3) Man verteidigt den Täter und nicht die Tat, das ist ein großer Unterschied.
 
1) ich bin wirtschaftsanwalt und kein Strafverteidiger

2) in unserem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung und jeder Angeklagte hat das Recht auf eine faire Verhandlung, welche auch durch den Anwalt sicherzustellen ist.

3) Man verteidigt den Täter und nicht die Tat, das ist ein großer Unterschied.

naja, zu punkt 3, der täter führt die tat aber aus !!!
 
naja, zu punkt 3, der täter führt die tat aber aus !!!

Trotzdem sind das verschiedene Dinge.
Man ist als Anwalt dazu verpflichtet zu 100% im Sinne des Angeklagten zu agieren. So will es das Gesetz. Der Anwalt ist dazu da, ein Kräftegleichgewicht zwischen dem Staatsanwalt und dem Angeklagten herzustellen.

Die gleiche Frage könnte man einem Arzt genau gleich stellen, der einen Mörder behandeln muss. Der kann auch nicht sagen, den behandle ich nicht, der hat es verdient zu sterben. Man ist dazu verpflichtet im Sinne des Menschen zu handeln.
 
3) Man verteidigt den Täter und nicht die Tat, das ist ein großer Unterschied.

Sei mir nicht bös, aber das halt ich für einen Unsinn !

Gäbe es keinen Täter, gäbe es auch keine Tat und somit vor allem kein Opfer ! Wenn ich also jemanden verteidige, von dem ich weiß, dass er die Tat begangen hat (Geständnis, Beweislast etc.), dann verteidige ich automatisch die Tat zumindest in einem großen Umfang mit, da diese Begriffe untrennbar miteinander verbunden sind bzw. der eine ohne den anderen nicht existend wäre. Klingt für mich eher wie eine billige Ausrede zur Beruhigung des eigenen Gewissens. Und um gleich klar zu stellen, ich halte unser Rechtssystem so wie es ist für völlig okay und ausreichend.

Wenn ich also so einen Täter "herausboxe", dann wird er für mich den Elementen der Vereinigungstheorie entzogen. Was ich persönlich für weniger gut erachte !
 
Ich denke die Diskussion ist müßig, da im Bereich der Strafverteidigung bei Diskussionen einfach stark moralisiert wird.
Was ich mit Punkt 3 erklären wollte ist, dass hinter jeder Tat ein Mensch steht, der das Recht hat verteidigt zu werden. Und es ist sehr wohl ein Unterschied ob man eine Tat verteidigt oder einen Mensch.
Und was ich gerne noch klarstellen will ist, der Anwalt ist nicht dazu da die Wahrheit zu erörtern. Rein rechtlich kann oder besser muss dem Anwalt die Wahrheit egal sein.
 
zimmermann
möbeltischler
bautechnischer Zeichner

Momentan Zimmerer im Blockbau als Vorarbeiter, mit März Richtmeister

der bautechnische Zeichner war nach einem Unfall wegen körperlicher Einschränkungen (2 jahre Ausbildung danach 2 jahre als solcher tätig)

Büro ist ganz ok, aber da ich wieder fit bin und gerne mit meinen Händen etwas schaffe, gings back to the roots :up:
 
Rein rechtlich kann oder besser muss dem Anwalt die Wahrheit egal sein.

Dann werden aber Beratungs- und Wahrheitspflicht oft miteinander kollidieren ! Den auch wenn der Anwalt ein einseitiger Interessensvertreter ist (seinem Mandanten verpflichtet), so ist er dennoch an die Wahrheitspflicht gebunden. Somit erscheint auch obiges Zitat recht fragwürdig, wär's ja quasi Begehung durch Unterlassung. Indem ich zur Wahrheitsfindung nix beitrag oder auch nur schweige, unterstütze ich die Lüge (natürlich sofern bekannt) !
 
Ja es ist eine Gratwanderung. Wahrheitspflicht bedeutet auch, dass alles was der Anwalt sagt wahr sein muss, er muss aber nicht alles sagen was wahr ist.
Ansonsten kollidiert man mit der Verschwiegenheitspflicht.
 
zimmermann
möbeltischler
bautechnischer Zeichner

Momentan Zimmerer im Blockbau als Vorarbeiter, mit März Richtmeister

der bautechnische Zeichner war nach einem Unfall wegen körperlicher Einschränkungen (2 jahre Ausbildung danach 2 jahre als solcher tätig)

Büro ist ganz ok, aber da ich wieder fit bin und gerne mit meinen Händen etwas schaffe, gings back to the roots :up:

warst im bbrz zur umschulung ??
 
Ich denke die Diskussion ist müßig, da im Bereich der Strafverteidigung bei Diskussionen einfach stark moralisiert wird
da magst recht haben, hauptsächlich hilft es dem tatausführenden, der sicher moralisch handelt, betreffend der westlichen wertegemeinschaft.
unabhängig wie du 'stark moralisiert' interpretierst.....für viele ist eine straftat eine straftat und gehört bestraft, aber manchmal hat man auch den eindruck das die strafe nicht wirklich im einklang mit der tat ist bzw. den tätern den opfern und der breiten öffentlichkeit gerecht wird......wiedergutmachung geht sehr oft nicht, aber dort wo es möglich ist sollte das gesetz es in erwägung ziehen unabhängig vom täter ( menschen )recht.
 
Unschuldsvermutung ist wohl das dämlichste Wort überhaupt.
Wenn man bei einem Menschen die Unschuld vermuten würde, täte man nicht gegen ihn ermitteln und dann auch anklagen.
Eigentlich logisch...

Es ist die Aufgabe des Staatsanwalts, der Person das Vebrechen nachzuweisen... kann er das nicht, wird er sich evtl. geirrt haben...

Hiesiger, sehr interessanter Fall... Gustl Mollath – Wikipedia
 
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