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Gast
(Gelöschter Account)
§207 kommt nur dann zum Tragen, wenn Sex mit einer unmündigen Person vorliegt und nach §206 aber nicht zu bestrafen ist.Wobei ich hier den Unterschied zwischen 206 und 207 nicht verstehe: Sie sind nahezu ident, doch einmal muss die jüngere Person mindestens 12 sein, und einmal mindestens 13.
Ansonsten könnte ja im krassesten Fall ein 11jähriger mit ner 8jährigen...
Und das mit 8 Jahre und 11 Jahre: Paradoxerweise hat das keinerlei rechtliche Folgen, weil Beide strafunmündig sind und daher nicht bestraft werden können, und ist die ältere Person dann 14 - also strafmündig - wird es dann verboten, da die jüngere Person unter 12 ist. Und damit die Verwirrung jetzt komplett ist, wird es ein Jahr später wieder erlaubt, da die jüngere Person 12 ist und der "Täter" nicht um mehr als 3 Jahre älter ist...
Ist IMHO eine schräge Gesetzgebung, steht so aber im StGB geschrieben...
Mr. Salt