wie denkt ihr über ein....

ich lies deine wiki Sachen ned,

da grund für Sozialhilfe ist, dass ma bedürftig ist, also ohne einkommen etc...

Brauchst auch nicht. Aber wenn du nicht weißt, worum es geht, solltest du keine Behauptungen aufstellen. Doch vielleicht ist dir der Standard lieber.

bedingungsloses grundeinkommen gabs schon immer....

"Bedingungslos" bedeutet, dass dieses Einkommen mit keinerlei Voraussetzungen verknüpft wäre. Das ist bei Sozialhilfe aber mitnichten der Fall. Für dich, kurz und vereinfacht: Der Bezieher der Sozialhilfe muss entweder arbeitswillig oder arbeitsunfähig sein.
 
"Bedingungslos" bedeutet, dass dieses Einkommen mit keinerlei Voraussetzungen verknüpft wäre. Das ist bei Sozialhilfe aber mitnichten der Fall. Für dich, kurz und vereinfacht: Der Bezieher der Sozialhilfe muss entweder arbeitswillig oder arbeitsunfähig sein.
Ah... jetzt geht mir ein Licht auf :kopfklatsch:

Die haben das für die ÖGBler, Beamte und sonstige SPÖ Funktionäre gemacht, denn um festzustellen ob man arbeitsunfähig (oder unfähig in der Arbeit) ist hätte man das zuerst probieren müssen, die Sache mit der Arbeit :idea:
 
"Bedingungslos" bedeutet, dass dieses Einkommen mit keinerlei Voraussetzungen verknüpft wäre. Das ist bei Sozialhilfe aber mitnichten der Fall. Für dich, kurz und vereinfacht: Der Bezieher der Sozialhilfe muss entweder arbeitswillig oder arbeitsunfähig sein.

ja genau...und bitte was passiert, wenn er ned vermittelbar oder arbeitswillig ist, und zb den Notstand über die gewisse zeit ´genützt hat...? ha. ?
kommt er dann in ein KZ oder wird er umgebracht...?

nein, er kriegt die Sozialhilfe...du schlauer
 
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Arbeitsfähige Personen müssen bereit sein, ihre Arbeitskraft einzusetzen. Ausnahmen bestehen für Personen, die

* das ASVG-Regelpensionsalter erreicht haben;
* Betreuungspflichten gegenüber Kindern haben welche das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keiner Beschäftigungsmöglichkeit nachgehen können, weil keine geeigneten Betreuungsmöglichkeiten bestehen;
* pflegebedürftige Angehörige ab der Pflegegeldstufe 3 überwiegend betreuen;
* Sterbebegleitung oder Begleitung von schwerstkranken Kindern leisten
* oder einer Ausbildung nachgehen, die vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde (gilt nicht für Studium).

Der Bezug der Leistung ist an das „Recht auf dauernden Aufenthalt" geknüpft. So soll Sozialtourismus vermieden werden.
 
ich verstehs, dass dir fad sein muss...

übrigens die quelle die der von dir zitierte user angibt, gibt's nimmer...

sollts ma ned doch mit einem notariatsakt versuchen....:hahaha:
 
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