Oder der Staat stellt auf stur und sagt "Pech gehabt, da die PV Beiträge nicht vertraglich festgelegt dezidiert zur Finanzierung DEINER Pension gedient haben, sind sie futsch".
Das tut der Staat der schon jetzt. Der Deckungsgrad der Pensionen durch die eigenen Beitragszahlungen ist schon jetzt völlig unterschiedlich. Und ich rede nicht von Pensionen, die durch ein tragisches Ereignis (Unfall, Erkrankung) zu verringerter Beitragsdeckung führen. Nein, ich meine die staatlich geförderte Pensionsflucht vor allem in Form der "Hacklerregelung", die zu einer Umverteilung von den Längerarbeitenden und den Beitragszahlern hin zu den Pensionsflüchtlingen führt.
Aber aus deinem ersten Posting entnehme ich, dass du die Pension als wohlwollenden Gnadenakt des Staates den älteren Mitbürgern gegenüber betrachtest. Nun, so ist das aber wirklich nicht. Denn gerade die Umverteiler ( = Befürworter der Hacklerregelung, beispielsweise Herr Hundstorfer) bemühen immer wieder den Vertrauensschutz, wenn die aberwitzige Hacklerregelung in Frage gestellt wird. Wenn ein aus politischen Motiven gewährtes Privileg unter den Vertrauensschutz fällt, um wie viel mehr muss der Vertrauensschutz dann für die Sicherung einer durch Einzahlung eines höheren Beitrages über das ganze Arbeitsleben erwarteten höheren Pension gelten?
Aber OK, schaffen wir (rein hypothetisch) diesen "staatlichen Gnadenakt" der ASVG - Pension ab. Damit ist der "Generationenvertrag" aber noch lange nicht abgeschafft. Der ist nämlich viel älter als unser Pensionssystem. Auch vor 100 oder 200 Jahren haben die Jungen für die Alten gesorgt. Und zwar direkt, nicht im Umweg über ein Versicherungssystem. In vielen asiatischen Kulturen läuft es auch heute noch so. Und glaube mir, wenn dort alte Menschen Kinder haben, dann muss ihnen vor der Zukunft nicht bange sein. Ich könnte dir aus eigener Beobachtung authentisch berichten, mit welchem Respekt und mit welcher Liebe die Jungen in Thailand ihren Älteren gegenüber treten.
Der Generationenvertrag beginnt nämlich damit, dass Eltern Kinder bekommen und diese Kinder aufziehen. Nicht nur für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sorgen, sondern sich auch um ihre Erziehung und Ausbildung kümmern, Verantwortung für diese Kinder übernehmen. Wirkliche Eltern tun das gern, sie brauchen dazu keine gesetzlichen Regelungen. Aber natürlich sind diese Sorgepflichten auch in Gesetzen festgeschrieben, ebenso wie Pflichten der Kinder ihren Eltern gegenüber gesetzlich festgelegt sind.
Nun spinnen wir es weiter: Hypothetisch haben wir jetzt die Pensionen abgeschafft. Und rein hypothetisch müssen jetzt Kinder für ihre Eltern direkt sorgen (anders wird es wohl nicht gehen und was in dem ach so "unterentwickelten" Thailand funktioniert, das sollte doch in einem ach so humanistischen Sozialsystem wie dem unsrigen auch machbar sein ----- hier sollte fast ein Schüdl her).
Also, jetzt sorgen alle Kinder (rein hypothetisch) für ihre Eltern. Wir haben jetzt keine vorzeitigen Pensionsflüchtlinge mehr, denn wer will seinen Kindern frühzeitig (da immer noch arbeitsfähig) auf der Tasche liegen?
Aber plötzlich gibt es eine andere Gruppe von Flüchtlingen, die ein Problem hat. Das sind all diejenigen, die zwar für Nachwuchs hätten sorgen können, dies aber aus Bequemlichkeit nicht getan haben. Die vor der Verantwortung und vor den Kosten flüchten.
Ob wir unter diesen Voraussetzungen aber immer noch viel Zuwanderung brauchen würden?