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Wenig beachtet von der breiten Öffentlichkeit wird im Rahmen der "sogenannten" Budgetsanierung der Zugang des Bürgers zum Recht weiter eingeschränkt und behindert.
http://search.salzburg.com/articles/14930539?highlight="Nachteile+sind+nicht+gerechtfertigt"
Und genau das wird passieren, dem Bürger werden Leistungen vorenthalten, die ihm eigentlich zustünden? Warum? Weil unsere Justiz nicht mehr für uns da ist.
Ich stelle mir auch die Frage, wieso bei uns ein nahezu 5 Jahre dauerndes Verfahren erforderlich ist, um einen Asylantrag abzuweisen. Vor allem, wenn ein Antrag derselben Person in einem anderen EU - Land (das genauso wie Österreich sich zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet hat) bereits abgewiesen wurde.
http://search.salzburg.com/articles/14930539?highlight="Nachteile+sind+nicht+gerechtfertigt"
Heftig kritisiert wurde u. a., dass beim Amtstag in Zivil- und Sozialrechtssachen nur noch schriftliche, aber nicht mehr mündliche Vorbringen möglich sein sollten.
Auf Widerstand traf auch das Vorhaben, die Frist für Klagen gegen Bescheide der Sozialversicherungsträger in Pensions- und Pflegegeldsachen von bisher drei Monaten auf künftig vier Wochen zu kürzen. Kann man das bereits als eine Benachteiligung von schwächeren Rechtsuchenden verstehen?
Griss: Die Verkürzung der Klagefristen verringert für sich allein genommen weder die Aufwendungen für die Justiz noch steigert sie ihre Effizienz. Billiger wird es nur, wenn die Verkürzung dazu führt, dass Pensionisten und Pflegegeldbezieher weniger Klagen einbringen. Das ist ein hoher Preis für mögliche Einsparungen, den natürlich nur bestimmte Bevölkerungsgruppen zu entrichten haben.
Und genau das wird passieren, dem Bürger werden Leistungen vorenthalten, die ihm eigentlich zustünden? Warum? Weil unsere Justiz nicht mehr für uns da ist.
Wenn auch die Erhöhung von Gerichtsgebühren und die Verkürzung der Gerichtspraxis (Einsparungspotenzial: 5 bis 6 Mill. Euro jährlich) so befehdet werden muss man dann nicht umgekehrt fragen: Wo soll die Justiz dann sparen, wenn es weder ausgaben- noch einnahmenseitig sein darf?
Griss: Bevor gefragt wird, wo gespart werden kann, sollte gefragt werden, welche Aufgaben zu erfüllen sind und wie sie effizienter erfüllt werden können.
Ich stelle mir auch die Frage, wieso bei uns ein nahezu 5 Jahre dauerndes Verfahren erforderlich ist, um einen Asylantrag abzuweisen. Vor allem, wenn ein Antrag derselben Person in einem anderen EU - Land (das genauso wie Österreich sich zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet hat) bereits abgewiesen wurde.