Wie kann Österreich sein Budget sanieren?

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Verhindern lässt sich das nur – wie du richtigerweise schreibst –wenn das derzeitige Mehrwertsteuermodell verkompliziert wird. Bis jetzt war aber gerade ein Argument für die Mehrwertsteuer, dass sie relativ einfach ist.

Womit das resultierende Modell EU - widrig wäre. Die EU limitiert bekanntlich Ausnahmen und zu viele unterschiedliche Steuersätze.

Es gibt keine ernstzunehmende politische Kraft in Österreich, die dieses Modell forcieren würde.
 
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Die EU limitiert bekanntlich Ausnahmen und zu viele unterschiedliche Steuersätze.
Selbst bei der "einfachen" Mehrwertsteuer gibt es zwei unterschiedliche Steuersätze. Unseren 10 Prozent niedrigeren Steuersatz für Wohnen und Speisen habens in Brüssel auch schon in Frage gestellt.

Es gibt keine ernstzunehmende politische Kraft in Österreich, die dieses Modell forcieren würde.
Weil es auch nicht funktionieren kann. Welches Land kann auf Einkommensteuern verzichten in der Hoffnung, diese durch Konsumsteuern zu kompensieren? Die Geldkoffer werden schon gepackt und Flüge in die Karibik schon gebucht.

Dieses extrem liberale Modell hat der User Mirator vorgeschlagen. Derselbe, von dem ein Extremmodel in die andere Richtung vorgeschlagen wurde: Arbeitsfreies Grundeinkommen mit gleichmacherischen Elementen.
 
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Weil es auch nicht funktionieren kann. Welches Land kann auf Einkommensteuern verzichten in der Hoffnung, diese durch Konsumsteuern zu kompensieren? Die Geldkoffer werden schon gepackt und Flüge in die Karibik schon gebucht.

Dieses extrem liberale Modell hat der User Mirator vorgeschlagen. Derselbe, von dem ein Extremmodel in die andere Richtung vorgeschlagen wurde: Arbeitsfreies Grundeinkommen mit gleichmacherischen Elementen.

Ich hab dir nicht widersprochen, nur bekräftigt.;) Meine Reaktion auf solchen Schwachsinn wären "wenige, aber dafür deutlich längere Aufenthalte im Land des Lächelns", die Reaktion vieler Unternehmen Filialverlagerung in grenznahe Standorte im Ausland. Der Tanktourismus würde seine Richtung ändern.

Die Verfechter des bedingungslosen Grundeinkommens argumentieren auch gerne damit, dass es nicht genug Arbeit für alle gäbe. Natürlich sieht man die unerledigte Arbeit nicht, wenn man nicht hinschaut. Warum beispielsweise brauchen wir Pflegekräfte aus dem Osten?:fragezeichen:
 
Im Malus bist du danach trotzdem.

witzig, dass der malus sovielen leuten sorgen macht..
wenn ich einen unfall hätte wäre das ohnehin meine geringste sorge.
dazu kommt noch, dass es nicht viel ausmacht, denn
1. bin ich mit dem privatauto in stufe 0, würde also - wohin ? ich glaube in 2, oder 3 kommen - die paar euro mir auch noch leisten können.
2. bin ich meistens mit dem dienstauto unterwegs ---> völlig egal, kein bonus-malus system für die firmenflotte - und für alle, die das nicht wissen - JA, das gibt es auch für pkws.
 
Das war eine Antwort auf ein dummes Postings der "Freie Fahrt für freie Raser" - Fraktion.

komisch. meine autobahn-HÖCHSTgeschwindigkeit bewegt sich normalerweise zwischen 130 und 140 (ortsgebiet 50 penibelst, freiland 100-110, je nach möglichkeiten). damit gehöre ich zu den gemeinen rasern...

komischerweise fordern manche, dass sich gefälligst alle an geltendes recht zu halten haben, und nicht schneller als 130 fahren, fühlen sich aber an geltendes recht (rechtsfahrordnung) nicht gebunden. diese: "ich fahr 130, also kann ich links fahren, weil schneller darf eh niemand fahren" logik (so auf die art: ich kann die gesetze missachten, denn alle anderen haben sie gefälligst zu beachten) konnte ich noch nie verstehen.

obwohl ich mich an die geschwindigkeitsbeschränkungen halte sehe ich das nicht als argument, wieso andere vorschriften für mich nicht gelten sollten - aber sicher weisst du, nachdem du ja so klug bist und alle anderen so dumm - das besser und kannst es schlüssig erklären.


l
 
Natürlich hauptsächlich dem, wenn er nicht fahrlässig gehandelt hat. Wenn du also überraschend rechts überholst, etwa mit großem Geschwindigkeitsunterschied und Spurwechsel erst knapp hinter dem Überholten wird es wohl darauf hinauslaufen, dass es nur dir anzulasten ist. Hättest du nicht verbotenerweise rechts überholt, wäre nichts passiert. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf, dass andere für ihre Verwaltungsdelikte bestraft werden.

jetzt hab ich doch extra noch einien juristen befragt zum thema!
übrigens - ich verlange keinen rechtsanspruch darauf, dass andere bestraft werden, mir ist es ziemlich wurscht was andere tun, ich komme auch nicht auf die glorreiche idee andere mit gesten (handzeichen, lichthupe) oder aktionen (schneiden, ausbremsen) irgendwie belehren zu wollen. soll jeder fahren wie er will, solange er niemanden behindert und / oder gefährdet.
auskunft des juristen - wenn ich rechts fahre, auf einen linksfahrer zukomme, der plötzlich die spur wechselt, dann liegt die schuld zu ca. 100 % bei ihm - denn er muss sich vor dem spurwechsel mit 3S Blick vergewissern, dass dies gefahrlos möglich ist. weiters ist er, wenn er auf der linken spur fährt ohne zu überholen, vom vertrauensgrundsatz ohnehin auszunehmen, die stvo kann also nicht auf ihn angewandt werden. rechts überholen wäre damit nur ein vorbeifahren (wenn auch erhöhte aufmerksamkeit erforderlich ist, da er ja vom vertrauensgrundsatz auszunehmen ist) und kein überholvorgang.... geringe geschwindigkeitsdifferenz erforderlich.

würde ich mit erheblicher geschwindigkeitsdifferenz auf ihn zufahren, dann die spur knapp hinter ihm wechseln, und es so zu einem unfall kommen bekomm ich ca. 70 %.....

problematisch bei solchen unfällen ist aber meist die beweisführung, wenn keine zeugen zur verfügung stehen.
 
würde ich mit erheblicher geschwindigkeitsdifferenz auf ihn zufahren, dann die spur knapp hinter ihm wechseln, und es so zu einem unfall kommen bekomm ich ca. 70 %.....
Ah ja. Und damit kann dann Österreich sein Budget sanieren? Oder was sonst hat das mit dem Thema zu tun? :roll:

Übrigens würde ich zum Thema "Vorbeifahren" einen Verkehrsjuristen befragen, der würde Dir eine geringfügig andere Auskunft geben. :)
 
hat insofern mit dem thema zu tun als ich vorgeschlagen habe jene rigoros abzustrafen die die rechtsfahrordnung missachten um das budget zu sanieren. und daraufhin von einer offensichtlich oberklugen userin der fraktion dummer raser zugeordnet wurde....
 
Dann sollte man mindest genau so rigoros jene bestrafen, welche rechts überholen.

Wird aber trotzdem für die Budgetsanierung ned ausreichen.
 
Übrigens würde ich zum Thema "Vorbeifahren" einen Verkehrsjuristen befragen, der würde Dir eine geringfügig andere Auskunft geben. :)

die auskunft stammt von einem juristen, wenn auch nicht auf (strassen) verkehr spezialisiert... - ich kann mir aber schon vorstellen, dass es stimmt, denn wie kann dich zb jemand zwingen ewig hinter einem herzufahren der auf der linken spur 110 fährt ? wäre ja nötigung, was auch nicht erlaubt ist. prinzipiell fahre ich aber sowieso nur rechts vorbei wenn ich eine ausweichmöglichkeit habe, und halte die geschwindigkeitsdifferenz so niedrig, dass ich auch abbremsen kann - einen unfall hab ich also kaum zu befürchten.

rechts überholen wäre dann ja nicht mehr nötig, also wen willst noch bestrafen ?

naja, sieh dich auf der autobahn um (zb 4 spurige südautobahn), dann verstehst es!
 
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naja, sieh dich auf der autobahn um (zb 4 spurige südautobahn), dann verstehst es!

Aber geh ...... Du bist ja ned der einzige, der auf Autobahnen unterwegs ist. :roll:

Gerade die A2 fahre ich sehr oft zwischen Hartberg und Wien, und da ich auch regelmäßig nach Vorarlberg fahre, sind mir die anderen Autobahnen auch nicht unbekannt. Dass es mit den Mitte- oder Linksfahrern ein Kreuz ist, weiß ich auch. Aber ich kann ja nicht das vorschriftswidrige Verhalten eines anderen als Ausrede hernehmen, dass ich mich auch vorschriftswidrig verhalten kann. Und wenn die äußerst linke Spur blockiert ist, dann muss ich halt warten.

In so ferne kann man von Nötigung sprechen, nicht aber, was das rechts überholen betrifft. Niemand kann Dich nötigen, gegen die StVO zu verstoßen. Es gibt viele andere Möglichkeiten, wie man den anderen zum Freimachen der Spur veranlassen kann, bei mir funktioniert das ausgezeichnet - warum soll es bei Dir nicht möglich sein? Allerdings lebe ich auch nicht in dem Wahn, dass alles auszuweichen hat, wenn ich daherkomme - welchen Eindruck man bei sehr vielen Autofahrern leider hat.

Was das Vorbeifahren betrifft, so ist dies nur dann gegeben, wenn sich auf beiden (oder mehreren) Spuren Kolonnen bewegen, also laut StVO mindestens jeweils drei Fahrzeuge hintereinander, auch aufgelockert durch den Sicherheitsabstand, welcher auf Autobahnen einzuhalten ist. Dann ist es erlaubt, wenn sich eine Kolonne schneller bewegt, an der anderen vorbei zu fahren.

Wenn sich der Vorgang aber zwischen zwei Fahrzeugen abspielt (so wie von Dir geschildert), dann gibt es kein Vorbeifahren, sondern es handelt sich immer um einen Überholvorgang. In dem Fall, nachdem rechts überholt wird, um einen verbotenen. Und dazu kannst Du nicht genötigt werden, das kannst Du nur dann machen, wenn Dir das Verbot wurscht ist. Und das kann man, Deinen Ausführungen folgend, wohl als gegeben annehmen.

Aber jetzt genug vom Offtopic der StVO.
 
auskunft des juristen - wenn ich rechts fahre, auf einen linksfahrer zukomme, der plötzlich die spur wechselt, dann liegt die schuld zu ca. 100 % bei ihm - denn er muss sich vor dem spurwechsel mit 3S Blick vergewissern, dass dies gefahrlos möglich ist. weiters ist er, wenn er auf der linken spur fährt ohne zu überholen, vom vertrauensgrundsatz ohnehin auszunehmen, die stvo kann also nicht auf ihn angewandt werden. rechts überholen wäre damit nur ein vorbeifahren (wenn auch erhöhte aufmerksamkeit erforderlich ist, da er ja vom vertrauensgrundsatz auszunehmen ist) und kein überholvorgang.... geringe geschwindigkeitsdifferenz erforderlich.

Du solltest wirklich einen Juristen fragen und das nicht nur hier behaupten.

- Der 3S Blick berücksichtigt die rechte Fahrbahn nicht, ist hier also unzureichend.
- Selbst wenn er rechts in den Spiegel sieht, sieht er dort dich und muss nicht annehmen, dass du rechts überholst. Er kann sich dazu auf den Vertrauensgrundsatz berufen.
- wenn er nicht in den Vertrauensgrundsatz fällt (etwa wegen offensichtlicher Fahruntauglichkeit) bedeutet das nicht, dass du dich nicht an die StVO zu halten brauchst.
- Linksfahren ist noch kein Grund, nicht in den Vertrauensgrundsatz zu fallen.
- Vorbeifahren können nur Kolonnen aneinander oder Fahrzeuge an stehenden Fahrzeugen, es wäre also immer noch Überholen.

Dreh's wie du willst, du bekommst nicht recht.

Aber jetzt genug vom Offtopic der StVO.

Sorry, es hat so gejuckt... :oops:
Aber du hast recht, für eine Budgetsanierung werden Verkehrsstrafen nicht ausreichen.
 
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von einer offensichtlich oberklugen userin der fraktion dummer raser zugeordnet wurde....

:haha: ................. was machst du denn da im EF, wenn du nicht einmal Manderln und Weiberln auseiandernkennst:winke:

Noch einmal ....... wenn wir jeden Tag ein paar solche Temposünder hätten, dann wäre das mit meiner Formel schon ein erklecklicher Beitrag zur Budgetsanierung::mrgreen:

http://search.salzburg.com/articles/12910205?highlight=Polizei+stoppte+irres+Autorennen
„Ein Audi A5 ist mit Tempo 233 dahergekommen, dann plötzlich ein Lamborghini auf der dritten Spur mit unglaublichen 274 Stundenkilometern“, schilderte Ferdinand Zuser von der Verkehrsabteilung. Über Funk alarmierten die Beamten ihre Kollegen im Osten. Diese konnten den Audi vor der Ausfahrt St. Christophen stoppen, den Lamborghini bei Steinhäusl.

Er wollte nur schauen, ob es jemand Schnelleren gebe, soll der in Deutschland wohnhafte Audi-Fahrer serbischer Herkunft als Rechtfertigung angegeben haben. Den Beweis hat er jetzt dank der Polizeidokumentation. Vom bulgarischen Lamborghini-Fahrer ist keine Rechtfertigung bekannt. Er musste vorerst den Führerschein abgeben und 1300 Euro Sicherheitsleistung hinterlegen. Sein Beifahrer durfte den 600-PS-Boliden weiterpilotieren.
 
also die quadratformel ist natürlich blödsinn...
geldstrafen einkommensabhängig finde ich ingegen sinnvoll...
und ab heftigen übertretungen ist sowieso der schein weg, und das kann sich heutzutage kaum noch wer leisten...
 
also die quadratformel ist natürlich blödsinn...
geldstrafen einkommensabhängig finde ich ingegen sinnvoll...

Ich habe das schon einmal kommentiert ......

War da wirklich das Schilderl erforderlich? Das war eine Antwort auf ein dummes Postings der "Freie Fahrt für freie Raser" - Fraktion.

Und abgesehen davon ist da natürlich eine einkommensabhängige Komponente drin ...... ein armer Schlucker kann sich sicher keinen Maserati leisten, mein Picasso beispielsweise schafft laut Prospekt maximal 180.
und ab heftigen übertretungen ist sowieso der schein weg, ...
Na hoffentlich. Denn ein derartiger Exzess lässt auf eine ärgeren geistigen Mangel schließen.
 
Zuletzt bearbeitet:
wie offensichtlich alle anderen hier bleibe auch ich dabei, dass meine fahrweise die einzig wahre ist und bleibe dabei :))
anbetrachts dessen, dass ich keine unfälle habe und selten schwierigkeiten anderer natur (mit anderen fahrern, polizei, strafen, etc.) kanns so falsch auch wieder nicht sein....

derartige irre wie o.a. wünsch ich mir auch nicht zur budgetsanierung 2 x / tag - was hab ich noch vom tollen budget, wenn ichs vom rollstuhl oder firedhof aus geniesse kann.

sorry, gogolores, hab nur auf deinen nick und deine aussage geachtet - das hatte alles so eine feminine wirkung ;-)
 
sorry, gogolores, hab nur auf deinen nick und deine aussage geachtet - das hatte alles so eine feminine wirkung ;-)
Kann ich zwar nicht nachvollziehen. Denn inzwischen ist die Vollgasfraktion nicht nur den Männern vorbehalten.:mrgreen:

Aber um wieder ernsthaft über´s Sparen zu reden:

Unser Sozialminister wehrt sich verbissen gegen wirksame Maßnahmen zur Anhebung des (realen) Pensionsantrittsalters. Das liegt in Österreich auch für Männer deutlich unter 60 Jahren.

Deutsche gehen später in Rente. Innerhalb der letzten 10 Jahre stieg bei unseren Nachbarn das effektive durchschnittliche Eintrittsalter in den Ruhestand von 62,3 auf 63,2 Jahre an.
 
Wie könnte...

AUSTRIA = AUSTRALIEN


Befristete Arbeitsverhältnisse - Ferienjobs, Praktika

Am einfachsten haben Sie es, wenn Sie nur ein paar Wochen oder Monate in Australien jobben wollen. Die australische Regierung hat mit ausgewählten Staaten - darunter Deutschland / Österreich - ein spezielles Abkommen in Bezug auf sogenannte Working Holiday Makers. Das sind Touristen, die nebenbei ein bisschen Geld verdienen möchten. Für diese Gruppe gibt es ein eigenes Working-Holiday-Visum, das problemlos beantragt werden kann - sogar elektronisch via Internet. Hier die wichtigsten Bedingungen:

- nur für Menschen zwischen 18 und 30 Jahren ohne abhängige Kinder
- Die Arbeit darf nur zur finanziellen Unterstützung des Urlaubs dienen und soll nicht den gesamten Lebensunterhalt sichern.
- Antragsteller müssen nachweisen, dass sie genug Geld für die Rückreise und für das Überleben in Australien haben (solange es mit dem Job noch nicht geklappt hat). Größenordnung: 5000 Austr.$ (ca. 2800 €)

Mit dem Visum darf man bis zu drei Monate am Stück beim selben Arbeitgeber jobben. Danach muss man wechseln. Insgesamt darf man sich 12 Monate im Land aufhalten. Allerdings nur einmal im Leben: Ein zweites Mal kann man das Visum nicht beantragen.

Mit dem Working-Holiday-Visum können Sie übrigens auch ein Praktikum absolvieren (Höchstdauer 3 Monate). Für längere Praktika gibt es das Occupational Training Visa, das etwas aufwendiger zu beantragen ist - hier muss der Arbeitgeber den Einwanderungsbehörden einen Antrag vorlegen.


Befristete Arbeitsverhältnisse: reguläre Anstellung

Wenn Sie ein paar Jahre regulär in Australien arbeiten wollen, ohne gleich einen kompletten Einwanderungsantrag stellen zu müssen, sind Sie darauf angewiesen, dass ein Arbeitgeber genau Sie haben will und Sie quasi bei den Einwanderungsbehörden anfordert. Das funktioniert meistens nur, wenn Sie ein hochqualifizierter Spezialist sind und etwas können, was kein australischer Arbeitsloser kann. Bis zu 4 Jahre können Sie so im Land arbeiten. Dieses Business (Long Stay) Visa kann auch noch verlängert werden.

Einfacher ist es, wenn ihr deutscher / österreichischer Arbeitgeber eine Niederlassung in Australien eröffnet und Sie dabei haben will. Ausländische Unternehmen können nämlich ihr eigenes (Führungs-)Personal mitbringen.


Befristete Arbeitsverhältnisse: Sonderfälle

Für bestimmte Personenkreise gibt es Sonderregelungen bei Arbeits- und Aufenthaltsrecht. Dazu zählen z.B. Wissenschaftler, die an australischen Universitäten lehren möchten, Künstler (etwa Film- und Fernsehgrößen), Leistungssportler oder Journalisten.

Auch wer als Ausländer an einer australischen Universität studiert, darf im Lande arbeiten: bis zu 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit, in den Ferien sogar Vollzeit.

Für den Fall, dass Sie ein Praktikum absolvieren möchten und mit den drei Monaten des Working Holiday Visa nicht auskommen, gibt es das Occupational Training Visa, das Ihnen auch längere berufliche Ausbildungsaufenthalte ermöglicht.

Wollen Sie als Aupair nach Australien und - wie ja durchaus üblich - länger als drei Monate bei einer Familie arbeiten, können Sie ein Studentenvisum bekommen. Das hängt damit zusammen, dass Aupairs in Australien immer gleichzeitig einen Sprachkurs absolvieren müssen - damit sind Aupairs also quasi zur Ausbildung im Land.


Australien auf unbegrenzte Zeit

Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Australien verlegen möchten, kommen Sie um einen Einwanderungsantrag nicht herum. Das ist der Weg zur unbegrenzten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Nebenbei bemerkt: Viele Einwanderer bleiben durchaus nicht auf Lebenszeit, sondern gehen nach einigen Jahren wieder zurück in die alte Heimat.

Wer darf nach Australien einwandern?

Die Einwanderung ist zahlenmäßig nach oben gedeckelt. Eine Quotierung nach Ländern gibt es nicht, wohl aber nach Berufen und Qualifikationen.

Im Zentrum der Zulassungsprozedur steht eine Punktebewertung. Hierbei werden bestimmte Eigenschaften und Fähigkeiten des Bewerbers in Punkte übersetzt, deren Summe Auskunft über die Eignung des Bewerbers geben soll. Bewertet werden z.B. Faktoren wie Schul- und Berufsabschluss, Berufserfahrung, Alter, Vorliegen eines konkreten Stellenangebots, Ersparnisse, Unterstützung durch schon in Australien lebende Verwandte, Niveau der Englischkenntnisse usw. Wie die einzelnen Angaben bewertet werden, richtet sich nach den jeweiligen Bedürfnissen der australischen Gesellschaft, vor allem des Arbeitsmarktes. Im einen Jahr haben IT-Spezialisten die Nase vorn, im nächsten sind vielleicht Handwerker gefragt.

Neben diesem Punktesystem gibt es noch einige andere Wege zur Bewilligung des Einwanderungsantrags. Wenn Sie beruflich hochqualifiziert sind und ein Unternehmen genau Sie haben möchte, haben Sie gute Chancen auch auf eine unbefristete Arbeitserlaubnis. Allerdings werden die Behörden überprüfen, ob für die Stelle nicht ein australischer Arbeitsloser in Frage kommt. Vergleichbare Sonderregelungen gibt es auch z.B., wenn die Behörden qualifizierte Arbeitskräfte für wirtschaftliche Problemregionen suchen - etwa Regionen, wo der durchschnittliche australische Arbeitnehmer nicht hinziehen möchte.

Selbständige sind ebenfalls grundsätzlich gern gesehen und brauchen sich unter Umständen dem Punktesystem nicht zu stellen. Dann jedenfalls, wenn sie genügend Startkapital für eine Unternehmensgründung mit ins Land bringen, die nötige Berufserfahrung nachweisen können und die betreffende Branche in Australien nicht gerade kriselt.


Umfassende Infos zum Thema Einwanderung bieten die Seiten des australischen Einwanderungsministeriums:

http://www.immi.gov.au

Hier gibt es unter anderem Listen mit den zur Zeit nachgefragten Berufen.

Empfehlenswert ist auch die Seite Live in Australia, hinter der sich ein (kommerzieller) Einwanderungsservice verbirgt. Hier können Sie unter anderem Ihre Einwanderungschancen nach dem Punktesystem online schätzen lassen.


http://www.australian-embassy.de

Im Internet bieten die Seiten des Department of Immigration and Multicultural and Indigenous Affairs umfassende Infos.

http://www.immi.gov.au
 
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Und wie sanieren wir damit jetzt das österreichische Budget?
 
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